TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne T2 - Monatsschrift für Deutsches Recht : MDR : Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis N2 - Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen. Y1 - 2014 UR - https://opus.bibliothek.fh-aachen.de/opus4/frontdoor/index/index/docId/6501 SN - 0340-1812 VL - 68 (2014) IS - 11 SP - 634 EP - 635 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER -