Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne

  • Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen.

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Metadaten
Author:Michael Timme
ISSN:0340-1812
Parent Title (German):Monatsschrift für Deutsches Recht : MDR : Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis
Publisher:Verlag Dr. Otto Schmidt
Place of publication:Köln
Document Type:Article
Language:German
Year of Completion:2014
Date of the Publication (Server):2014/06/11
Volume:68 (2014)
Issue:11
First Page:634
Last Page:635
Link:Inhaltsverzeichnis der Ausgabe
Zugriffsart:bezahl
Institutes:FH Aachen / Fachbereich Wirtschaftswissenschaften
collections:Verlag / Verlag Dr. Otto Schmidt