@article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Insolvenzanfechtung: Keine Gl{\"a}ubigerbenachteiligung bei Abl{\"o}sezahlung gegen Forderungsverzicht}, series = {Der Betrieb}, volume = {69}, journal = {Der Betrieb}, number = {17}, publisher = {Fachmedien Otto Schmidt}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-9935}, pages = {999 -- 1001}, year = {2016}, abstract = {Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gl{\"a}ubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum f{\"u}r einen Turnaround geben. Die Motivation der Gl{\"a}ubiger f{\"u}r einen Verzicht ist dabei auch die {\"U}berlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen w{\"u}rde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zur{\"u}ckgew{\"a}hren zu m{\"u}ssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gl{\"a}ubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Verm{\"o}gensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause f{\"u}r eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.}, language = {de} }