@article{HoerenbaumLaumannProkop2016, author = {H{\"o}renbaum, Christoph and Laumann, J{\"o}rg and Prokop, Ines}, title = {Zur Anwendung des Eurocode 3 Teil 1-2 f{\"u}r die Heißbemessung und Anregungen f{\"u}r dessen Novellierung}, series = {Stahlbau}, volume = {85}, journal = {Stahlbau}, number = {6}, publisher = {Ernst \& Sohn GmbH}, address = {Berlin}, issn = {1437-1049}, doi = {10.1002/stab.201610382}, pages = {429 -- 434}, year = {2016}, abstract = {Die Eurocodes werden bis zum Jahr 2020 im Europ{\"a}ischen Komitee f{\"u}r Normung (CEN), Technisches Komitee TC 250, {\"u}berarbeitet. In Vorbereitung auf die Eurocode-Novellierung haben engagierte Ingenieure im Rahmen der Initiative PraxisRegeln Bau (PRB) die f{\"u}r die praktische Anwendung h{\"a}ufig genutzten Teile des Eurocode 3 untersucht. Mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des Eurocode 3 f{\"u}r die Heißbemessung zu verbessern, wurden die bestehende Norm EN 1993 Teil 1-2 insbesondere in Bezug auf die Anwenderfreundlichkeit analysiert und Vorschl{\"a}ge f{\"u}r die europ{\"a}ische Novellierung erarbeitet. Die Analysen zeigen, dass durch Umstrukturierungen und durch die Einf{\"u}hrung von Tabellen die Verst{\"a}ndlichkeit und Anwenderfreundlichkeit der Regeln f{\"u}r die Heißbemessung bedeutend erh{\"o}ht werden k{\"o}nnen.}, language = {de} } @article{VergePoettgenAltherretal.2016, author = {Verg{\´e}, Angela and P{\"o}ttgen, Philipp and Altherr, Lena and Ederer, Thorsten and Pelz, Peter F.}, title = {Lebensdauer als Optimierungsziel: Algorithmische Struktursynthese am Beispiel eines hydrostatischen Getriebes}, series = {O+P - {\"O}lhydraulik und Pneumatik}, volume = {60}, journal = {O+P - {\"O}lhydraulik und Pneumatik}, number = {1-2}, editor = {Greuloch, Ivo and Weber, Manfred and Meier, Miles}, publisher = {Vereinigte Fachverl.}, address = {Mainz}, issn = {1614-9602}, pages = {114 -- 121}, year = {2016}, abstract = {Verf{\"u}gbarkeit und Nachhaltigkeit sind wichtige Anforderungen bei der Planung langlebiger technischer Systeme. Meist werden bei Lebensdaueroptimierungen lediglich einzelne Komponenten vordefinierter Systeme untersucht. Ob eine optimale Lebensdauer eine g{\"a}nzlich andere Systemvariante bedingt, wird nur selten hinterfragt. Technical Operations Research (TOR) erlaubt es, aus Obermengen technischer Systeme automatisiert die lebensdaueroptimale Systemstruktur auszuw{\"a}hlen. Der Artikel zeigt dies am Beispiel eines hydrostatischen Getriebes.}, language = {de} } @article{RosinButenwegKlinkel2016, author = {Rosin, Julia and Butenweg, Christoph and Klinkel, Sven}, title = {Stabilit{\"a}tsnachweis f{\"u}r seismisch beanspruchte Tankbauwerke nach dem LBA/MNA-Konzept}, series = {Bauingenieur}, volume = {91}, journal = {Bauingenieur}, number = {12}, publisher = {VDI Fachmedien}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-6650}, doi = {10.37544/0005-6650-2016-12-74}, pages = {518 -- 526}, year = {2016}, abstract = {Eine seismische Anregung verursacht in einem Fl{\"u}ssigkeitstank einen kombinierten Spannungszustand, was zu einem Stabilit{\"a}tsversagen der h{\"a}ufig sehr d{\"u}nnwandigen Konstruktionen f{\"u}hren kann. F{\"u}r die Durchf{\"u}hrung von Stabilit{\"a}tsnachweisen stehen verschiedene Verfahren zur Verf{\"u}gung. {\"U}blicherweise werden aus Gr{\"u}nden der Einfachheit spannungsbasierte Verfahren angewendet. Diese sind f{\"u}r Einheitslastf{\"a}lle experimentell abgesichert, wobei eine {\"U}bertragung auf kombinierte Spannungszust{\"a}nde wie im Erdbebenfall nur begrenzt m{\"o}glich ist. Alternativ kann ein globales, numerisches Konzept, das LBA/MNA-Verfahren, angewendet werden. Das Verfahren kombiniert eine materiell nichtlineare Berechnung (MNA) mit einer linearen Beulanalyse (LBA) und erfasst die Interaktion verschiedener gleichzeitig auftretender Beanspruchungen implizit im Nachweis. Dieser Beitrag demonstriert die Anwendung der Verfahren am Beispiel verschiedener Tankgeometrien mit H{\"o}he/Radius-Verh{\"a}ltnissen zwischen 1 ≤ H/R ≤ 2 und Radius/Tankwand-Verh{\"a}ltnissen zwischen 500 ≤ R/t ≤ 1000 und diskutiert zus{\"a}tzlich die Defizite der spannungsbasierten Nachweisverfahren.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz}, series = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, journal = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {255 -- 258}, year = {2016}, abstract = {Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Br{\"u}ssel I-(jetzt: Br{\"u}ssel Ia-) und Br{\"u}ssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, n{\"a}mlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Br{\"u}ssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Br{\"u}ssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergr{\"u}ndig die Ermittlung des einschl{\"a}gigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europ{\"a}ischen Erbrechtsverordnung}, series = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, journal = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, number = {3}, publisher = {DNotV-Verl.}, address = {Berlin}, pages = {75 -- 85}, year = {2016}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vereinheitlichung des G{\"u}terkollisionsrechts in Europa - die EU-Eheg{\"u}terrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1)}, series = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, volume = {13}, journal = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {231 -- 241}, year = {2016}, abstract = {Zehn Jahre nach Erlass des „Gr{\"u}nbuchs zu den Kollisionsnormen im G{\"u}terrecht" vom 17.7.2006 hat der Rat der Europ{\"a}ischen Union am 24.6.2016 die EU-Eheg{\"u}terrechts-(„EuG{\"u}VO") sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO") erlassen. Damit wird das europ{\"a}ische G{\"u}terkollisionsrecht f{\"u} rca. 16 Millionen „internationaler Paare" in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als urspr{\"u}nglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteurop{\"a}ische Rechtsakte, da die f{\"u}r Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschl{\"a}ge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verkn{\"u}pfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einf{\"u}hrung einheitlicher g{\"u}terrechtlicher Regelungen f{\"u}r eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob" und „Wie" etwaiger Rechtswahlm{\"o}glichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegen{\"u}berstehen, sahen in der Einf{\"u}hrung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintert{\"u}r". Vor diesem Hintergrund erwies sich - ebenso wie schon bei der Rom III-VO - das Verfahren zur verst{\"a}rkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europ{\"a}ischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verst{\"a}rkten Zusammenarbeit teil.}, language = {de} } @article{BarnatKennewegSaldenetal.2016, author = {Barnat, Miriam and Kenneweg, Anne Cornelia and Salden, Peter and Schramm, Christin and Schumann, Marlen}, title = {Das ‚Junge Forum' als Format der Nachwuchsf{\"o}rderung. Ein Beitrag zu Professionalisierung, Netzwerkbildung und kooperativem Lernen}, series = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, journal = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, publisher = {Waxmann}, address = {M{\"u}nster}, isbn = {978-3-8309-3397-7}, doi = {10.25656/01:16852}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-pedocs-168520}, pages = {269 -- 282}, year = {2016}, abstract = {Im Mai 2012 fand in Hamburg erstmals das „Junge Forum Hochschul- und Mediendidaktik" statt, im Juni 2013 folgte in Potsdam die zweite Auflage als „Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung". 2014 wurde das dritte „Forum" in Dresden und 2015 das vierte in D{\"u}sseldorf ausgerichtet. Das f{\"u}nfte Forum wird 2016 an der Technischen Universit{\"a}t Darmstadt stattfinden. Initiiert und organisiert wird die Veranstaltung stets von jungen Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, dem ‚Nachwuchs' in diesem Bereich ein Austauschforum zu geben. Der vorliegende Artikel stellt die konzeptionellen {\"U}berlegungen vor, die hinter diesen Treffen stehen. Er zeigt im R{\"u}ckgriff auf Netzwerktheorie und aktuelle Diskussionen um Professionalisierung und Third Space, wieso f{\"u}r dieses Format ein aktueller Bedarf besteht, und begr{\"u}ndet dann im R{\"u}ckgriff auf didaktische Konzepte auch die methodische Gestaltung der Veranstaltungen. Unsere These: Das kooperative Lernen in Netzwerken ist ein wichtiger Baustein f{\"u}r die Professionalisierung des hochschul- und mediendidaktischen Nachwuchses.}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Arbeitnehmer{\"u}berlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {371 -- 374}, year = {2016}, abstract = {Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des urspr{\"u}nglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums f{\"u}r Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endg{\"u}ltige Entwurf des Gesetzes zur {\"A}nderung des Arbeitnehmer{\"u}berlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (A{\"U}G-E). Die {\"A}nderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von gr{\"o}ßeren {\"A}nderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. F{\"u}r die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.}, language = {de} }