@article{Olbertz2020, author = {Olbertz, Klaus}, title = {GmbH-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer: das eine Mal Arbeitnehmer, das andere Mal nicht : Arbeits- und sozialrechtliche Anwendung von Schutzvorschriften auf den Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrer von A bis Z}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {19}, publisher = {NWB-Verl.}, address = {Herne}, issn = {0028-3460}, pages = {1431 -- 1441}, year = {2020}, language = {de} } @article{Olbertz2020, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Wenn der „leitende" Angestellte doch nur ein „normaler" Arbeitnehmer ist ... : Zur Rechtsstellung leitender Angestellter, zu Fehleinsch{\"a}tzungen des Arbeitgebers und Praxishinweisen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {32}, publisher = {NWB-Verl.}, address = {Herne}, issn = {0028-3460}, pages = {2397 -- 2406}, year = {2020}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Die Dienstreisezeit als Arbeitszeit - oder doch nicht? : Zur arbeitgeberfreundlichen Bewertung von Dienstreisezeiten durch das Bundesarbeitsgericht}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {1}, issn = {0028-3460}, pages = {38 -- 44}, year = {2021}, abstract = {Der arbeitsrechtlich richtige Umgang mit Zeiten einer Dienstreise kann in der betrieblichen Praxis Probleme bereiten. Ob die Reisezeiten als solche Arbeitszeit i. S. des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG ) darstellen, also bspw. auf die t{\"a}gliche H{\"o}chstarbeitszeit angerechnet werden m{\"u}ssen oder nicht, ist oftmals genauso unklar wie die Frage, ob und inwieweit Reisezeiten verg{\"u}tungspflichtig sind. Aber auch, ob ein Arbeitnehmer {\"u}berhaupt zur Durchf{\"u}hrung einer Dienstreise verpflichtet werden kann, ist ein m{\"o}glicher Anlass von Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien, wie verschiedene Gerichtsentscheidungen zeigen. Der nachfolgende Beitrag beantwortet die aufgeworfenen Fragen und gibt hierzu einen praxisorientierten {\"U}berblick.}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Wichtige arbeitsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2020 : Der Jahresr{\"u}ckblick auf alles Wissenswerte im Arbeitsrecht des vergangenen Jahres}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {10}, issn = {0028-3460}, pages = {703 -- 715}, year = {2021}, abstract = {Im Anschluss an die arbeitsrechtlichen Jahres{\"u}bersichten der vergangenen Jahre (NWB 5/2019 S. 266; NWB 8/2020 S. 557) gibt der nachfolgende Beitrag einen {\"U}berblick {\"u}ber relevante Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2020. Der erste Teil besch{\"a}ftigt sich hierbei mit gesetzlichen {\"A}nderungen. Neben Regelungen, die auf die COVID-19-Pandemie zur{\"u}ckgef{\"u}hrt werden k{\"o}nnen, hat der Gesetzgeber auch andere Vorhaben umgesetzt. So wurde u. a. das Arbeitnehmerentsenderecht reformiert. F{\"u}r Diskussionen sorgt(e) zudem das Gesetzesvorhaben zur Regelung mobiler Arbeit. Im zweiten Teil werden f{\"u}r die Praxis wichtige h{\"o}chstrichterliche Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht erl{\"a}utert, alphabetisch sortiert von A (wie Antidiskriminierungsrecht) bis U (wie Urlaub).}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit : M{\"o}glichkeiten und Grenzen arbeitsvertraglicher Gestaltung zur Vermeidung von „Leerlaufzeiten"}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {15}, issn = {0028-3460}, pages = {1055 -- 1063}, year = {2021}, abstract = {Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt stetig zu, wobei die Corona-Pandemie dieses Bed{\"u}rfnis nochmals versch{\"a}rft hat. Gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen w{\"a}chst die Notwendigkeit, den Einsatz der Besch{\"a}ftigten m{\"o}glichst bedarfsgerecht zu steuern, also bei guter Auftragslage mehr Arbeitszeit abzurufen und bei ausbleibenden Auftr{\"a}gen die Arbeitszeit zu reduzieren und somit bezahlte „Leerlaufzeiten" zu vermeiden. Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern hierf{\"u}r das Instrument der sog. Abrufarbeit ( \S 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG ) zur Verf{\"u}gung. In dem nachfolgenden Beitrag werden M{\"o}glichkeiten und Grenzen der Abrufarbeit skizziert und konkrete arbeitsvertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten aufgezeigt.}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Vertragsgestaltungen bei der Besch{\"a}ftigung von Rentnern in Unternehmen : (Befristete) Besch{\"a}ftigungsverh{\"a}ltnisse als sinnvolles Instrument zum Schließen von Personall{\"u}cken}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {25}, issn = {0028-3460}, pages = {1810 -- 1817}, year = {2021}, language = {de} } @article{Olbertz2010, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kurzarbeit und betriebsbedingte K{\"u}ndigungen - Wissenswertes f{\"u}r die betriebliche Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {37}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2966 -- 2972}, year = {2010}, abstract = {Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begr{\"u}ndeten Arbeitskr{\"a}fte{\"u}berhang begegnen zu k{\"o}nnen. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur f{\"u}r Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im M{\"a}rz 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 k{\"o}nnen Arbeitgeber Kurzarbeit noch f{\"u}r die verl{\"a}ngerte H{\"o}chstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verl{\"a}ngerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeitr{\"a}ge bis M{\"a}rz 2012 verabschiedet. Trotzdem m{\"u}ssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingef{\"u}hrt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige H{\"o}chstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird}, language = {de} }