@article{FredebeulKrein2016, author = {Fredebeul-Krein, Markus}, title = {Warum staatliche Kaufpr{\"a}mien f{\"u}r Elektroautos abzulehnen sind}, series = {Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal}, volume = {2016}, journal = {Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal}, number = {4}, publisher = {Alexander B. Brunner}, address = {W{\"u}rzburg}, year = {2016}, abstract = {Im Jahr 2015 wurden in Deutschland {\"u}ber drei Millionen Benzinautos und lediglich 12.363 Elektroautos neu zugelassen. Das urspr{\"u}nglich von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, dass bis 2020 eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren (und bis 2030 sechs Millionen), r{\"u}ckt damit in immer weitere Ferne. Um das Ziel dennoch zu erreichen, plant die Bundesregierung nun eine staatli­che Pr{\"a}mie f{\"u}r den Kauf von Elektroautos: Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam ein Konzept entworfen, dem zufolge private K{\"a}ufer zuk{\"u}nftig einen Zuschuss von 5.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos bekommen sollen. 40 Prozent dieses Zuschusses soll von den Autoherstellern getragen werden. Das Programm, das weitere ausgabenwirksame {\"o}ffentli­che Maßnahmen vorsieht, w{\"u}rde Kosten in Milliarden­h{\"o}he verursachen. Die beabsichtigte Subventionierung wirft die Frage auf, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind.}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Insolvenzanfechtung: Keine Gl{\"a}ubigerbenachteiligung bei Abl{\"o}sezahlung gegen Forderungsverzicht}, series = {Der Betrieb}, volume = {69}, journal = {Der Betrieb}, number = {17}, publisher = {Fachmedien Otto Schmidt}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-9935}, pages = {999 -- 1001}, year = {2016}, abstract = {Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gl{\"a}ubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum f{\"u}r einen Turnaround geben. Die Motivation der Gl{\"a}ubiger f{\"u}r einen Verzicht ist dabei auch die {\"U}berlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen w{\"u}rde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zur{\"u}ckgew{\"a}hren zu m{\"u}ssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gl{\"a}ubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Verm{\"o}gensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause f{\"u}r eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.}, language = {de} } @book{Siedenbiedel2016, author = {Siedenbiedel, Georg}, title = {F{\"u}hrung international operierender Unternehmen}, series = {Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis ; Band 457}, journal = {Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis ; Band 457}, publisher = {Kovac}, address = {Hamburg}, isbn = {978-3-8300-9164-6}, pages = {424 Seiten}, year = {2016}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG M{\"u}nchen)}, series = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, journal = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1611-1095}, pages = {380532}, year = {2016}, abstract = {Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Gesch{\"a}ftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG", fr{\"u}her: Wertpapierhandelshaus Driver \& Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zun{\"a}chst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Verm{\"o}gensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergesch{\"a}fte er{\"o}ffneten sie {\"u}ber die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. F{\"u}r dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten {\"u}ber die gesetzlichen Aufkl{\"a}rungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausf{\"u}hrung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business"). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde.}, language = {de} } @incollection{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Wirkungen der Er{\"o}ffnung des Insolvenzverfahrens : \S\S 129, 132, 133, 144, 145}, series = {Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage}, booktitle = {Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage}, publisher = {Finanz Colloquium}, address = {Heidelberg}, isbn = {978-3-95725-016-2}, pages = {1277 -- 1767}, year = {2016}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {R{\"u}ckzahlung von gewinnunabh{\"a}ngigen Aussch{\"u}ttungen bei Aufl{\"o}sung einer stillen Gesellschaft : BGH, Vers{\"a}umnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung}, series = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, journal = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, year = {2016}, abstract = {Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV") sah f{\"u}r diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine j{\"a}hrliche gewinnunabh{\"a}ngige Aussch{\"u}ttung vor. Es sollte sich dabei ausdr{\"u}cklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgel{\"o}st. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens" des Gesch{\"a}ftsinhabers verh{\"a}ltnism{\"a}ßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Verm{\"o}gen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Gesch{\"a}ftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach f{\"u}r den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabh{\"a}ngigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen R{\"u}ckerstattungsanspruch der klagenden Gesch{\"a}ftsinhaberin.}, language = {de} } @incollection{SchulteZurhausen2016, author = {Schulte-Zurhausen, Manfred}, title = {Systemisches Management von Organisationsprojekten}, series = {Projekte systemisch managen! Wie Sie soziale und rationale Prozesse in Projekten achtsam steuern}, booktitle = {Projekte systemisch managen! Wie Sie soziale und rationale Prozesse in Projekten achtsam steuern}, editor = {Stelzer-Rothe, Thomas}, publisher = {BWV Berliner Wissenschafts-Verlag}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-8305-3647-5}, pages = {9 -- 34}, year = {2016}, language = {de} } @article{ChwallekFrohn2016, author = {Chwallek, Constanze and Frohn, Sandra}, title = {Den Mitarbeitern den R{\"u}cken st{\"a}rken}, series = {Personalwirtschaft}, journal = {Personalwirtschaft}, number = {5}, publisher = {F.A.Z. Business Media}, address = {Frankfurt a.M.}, issn = {0341-4698}, pages = {46 -- 48}, year = {2016}, abstract = {Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelm{\"a}ßig seinen R{\"u}cken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zur{\"u}ckgegangen, w{\"a}hrend die untrainierten Kollegen weiterhin unter R{\"u}ckenbeschwerden leiden.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilit{\"a}t und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {50}, issn = {1860-9449}, pages = {3812}, year = {2016}, abstract = {Elektromobilit{\"a}t ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrr{\"a}dern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gew{\"a}hrte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrr{\"a}dern als Dienstfahrzeuge auch f{\"u}r Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge {\"u}berlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden {\"U}berlassungsvertr{\"a}ge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen {\"U}berblick und beinhaltet Formulierungshilfen f{\"u}r die Vertragsgestaltung.}, language = {de} }