@misc{Golland2023, author = {Golland, Alexander}, title = {Formelle DSGVO-Verst{\"o}ße wirken sich nicht auf Rechtm{\"a}ßigkeit der Verarbeitung aus}, series = {Datenschutz-Berater (DSB)}, journal = {Datenschutz-Berater (DSB)}, publisher = {Fachmedien Recht und Wirtschaft}, address = {Frankfurt am Main}, pages = {178 -- 180}, year = {2023}, abstract = {In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtm{\"a}ßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zun{\"a}chst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen {\"U}berblick {\"u}ber die wesentlichen Entscheidungsgr{\"u}nde des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtm{\"a}ßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben k{\"o}nne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO w{\"u}rden nicht zu den Gr{\"u}nden f{\"u}r die Rechtm{\"a}ßigkeit der Verarbeitung z{\"a}hlen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht {\"u}berraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verst{\"o}ßen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse {\"u}berraschend und bedenklich. Auch {\"u}berrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegen{\"u}ber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der m{\"o}glichen Auswirkungen ihrer Ausf{\"u}hrungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich.}, language = {de} }