@article{OlbertzThiergart2010, author = {Olbertz, Klaus and Thiergart, Kirsten}, title = {B{\"o}rsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei {\"U}bernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE}, series = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, journal = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0340-7918}, pages = {1547}, year = {2010}, abstract = {Die SPAC-SE ist b{\"o}rsenf{\"a}hig und damit eine f{\"u}r eine SPAC grunds{\"a}tzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zun{\"a}chst) um eine leere, arbeitnehmerlose H{\"u}lle handelt, {\"a}ndert hieran nichts. Die Gr{\"u}ndung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zul{\"a}ssig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß \S 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das sp{\"a}ter erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt f{\"u}r eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enth{\"a}lt strenge Regelungen, die der f{\"u}r eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilit{\"a}t entgegenstehen k{\"o}nnen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die R{\"u}ckzahlung des Treuhandverm{\"o}gens an Aktion{\"a}re, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.}, language = {de} }