@article{MischkeNeussVollmert2008, author = {Mischke, Winfried and Neuß, Frank and Vollmert, Daniel}, title = {Beweislast f{\"u}r die Voraussetzungen der Ger{\"a}te- und der Betreiberverg{\"u}tung nach \S 54a UrhG / Rechtsanw{\"a}lte Prof. Dr. Winfried Mischke, Dr. Frank Neuß und Dr. Daniel Vollmert, Aachen}, series = {Zeitschrift f{\"u}r die Anwaltspraxis (2008)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r die Anwaltspraxis (2008)}, isbn = {0936-7292}, pages = {587 -- 590}, year = {2008}, language = {de} } @article{Timme2014, author = {Timme, Michael}, title = {BGH: Geltendmachung von Sachm{\"a}ngeln bei Wohnungseigentum}, series = {LMK : Fachdienst Zivilrecht : Kommentierte BGH-Rechtsprechung}, volume = {2014}, journal = {LMK : Fachdienst Zivilrecht : Kommentierte BGH-Rechtsprechung}, number = {5}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1611-1095}, year = {2014}, language = {de} } @article{BenzelLinzbach2010, author = {Benzel, Ute and Linzbach, Meike}, title = {Bilanzierung und Offenlegung von Ertragsteuerrisiken - Quo vadis? Unsichere Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB}, series = {IRZ - Zeitschrift f{\"u}r Internationale Rechnungslegung}, journal = {IRZ - Zeitschrift f{\"u}r Internationale Rechnungslegung}, number = {11}, issn = {1862-5533}, pages = {475 -- 523}, year = {2010}, abstract = {In den letzten drei bis vier Jahren unterlag der Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen im IFRS- und US-GAAP-Abschluss einem stetigen Wandel. Sowohl nach US-GAAP als auch nach IFRS nehmen die Anforderungen an die Bilanzierung und Offenlegung best{\"a}ndig zu. Schon allein dies zeigt die Bedeutung, die dem Themenbereich der Steuerrisiken beigemessen wird. Aber nicht nur im Rahmen der Berichterstattung im Jahresabschluss stehen Steuerrisiken oben auf der Agenda, auch der amerikanische Internal Revenue Service (IRS) verfolgt das Thema sehr konsequent und plant, bestimmte Unternehmen zu Angaben von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererkl{\"a}rungen zu verpflichten. Der Aufsatz befasst sich mit den neueren Entwicklungen im Bereich der Bilanzierung und Offenlegung von unsicheren Steuerpositionen in der Rechnungslegung nach IFRS, US-GAAP und HGB und der Offenlegung von Steuerrisiken im Rahmen der Steuererkl{\"a}rung.}, language = {de} } @article{Olbertz2018, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bindung des Betriebserwerbers an zuk{\"u}nftige Tariflohnerh{\"o}hungen : Auswirkungen eines Betriebs{\"u}bergangs auf Bezugnahmeklauseln in {\"u}bernommenen Arbeitsvertr{\"a}gen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {39}, publisher = {NWB-Verl.}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2864 -- 2869}, year = {2018}, language = {de} } @article{Janz2002, author = {Janz, Norbert}, title = {Bremse f{\"u}r den Fortschritt. Wie Fachkr{\"a}ftemangel die Innovationskultur hemmt}, series = {Frankfurter Allgemeine Zeitung . Sonderbeilage 204 "Unternehmer heute", B5 (2002)}, journal = {Frankfurter Allgemeine Zeitung . Sonderbeilage 204 "Unternehmer heute", B5 (2002)}, year = {2002}, language = {de} } @article{Frings1974, author = {Frings, Michael}, title = {Buchbesprechung zu: Paul Risch, Divergenzen in der Rechtsprechung zum Warschauer Abkommen und die Mittel zur Sicherung der einheitlichen Auslegung des vereinheitlichten Luftprivatrechts}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Luft- und Weltraumrecht : ZLW (1974)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Luft- und Weltraumrecht : ZLW (1974)}, publisher = {Carl Heymanns}, address = {K{\"o}ln}, isbn = {0340-8329}, pages = {149 -- 149}, year = {1974}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @article{Golland2024, author = {Golland, Alexander}, title = {Bußgelder bei Datenschutzverst{\"o}ßen durch Unternehmen}, series = {NJW Neue Juristische Wochenschrift}, journal = {NJW Neue Juristische Wochenschrift}, number = {6}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0341-1915}, pages = {325 -- 329}, year = {2024}, abstract = {Bald eine Dekade ist es her, dass diese ann{\"a}hernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verh{\"a}ngte Bußgelder erreichten Millionenh{\"o}he. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverh{\"a}ltnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Ausl{\"o}ser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen") erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren.}, language = {de} } @article{Golland2021, author = {Golland, Alexander}, title = {Bußgelder wegen Datenschutzverst{\"o}ßen - Vermeidung und Verteidigung. Deutsche Aufsichtsbeh{\"o}rden setzen seit vergangenem Jahr zunehmend auf Sanktion}, series = {NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht}, volume = {36}, journal = {NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, isbn = {0028-3460}, pages = {2678 -- 2687}, year = {2021}, language = {de} } @article{OlbertzThiergart2010, author = {Olbertz, Klaus and Thiergart, Kirsten}, title = {B{\"o}rsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei {\"U}bernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE}, series = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, journal = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0340-7918}, pages = {1547}, year = {2010}, abstract = {Die SPAC-SE ist b{\"o}rsenf{\"a}hig und damit eine f{\"u}r eine SPAC grunds{\"a}tzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zun{\"a}chst) um eine leere, arbeitnehmerlose H{\"u}lle handelt, {\"a}ndert hieran nichts. Die Gr{\"u}ndung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zul{\"a}ssig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß \S 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das sp{\"a}ter erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt f{\"u}r eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enth{\"a}lt strenge Regelungen, die der f{\"u}r eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilit{\"a}t entgegenstehen k{\"o}nnen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die R{\"u}ckzahlung des Treuhandverm{\"o}gens an Aktion{\"a}re, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.}, language = {de} }