@article{KoenigVoelkerWolfetal.2016, author = {K{\"o}nig, Johannes Alexander and V{\"o}lker, Veronika and Wolf, Martin R. and Schuba, Marko}, title = {Gamified Hacking Offence Simulation-based Training (GHOST)}, series = {Crisis Prevention}, volume = {2016}, journal = {Crisis Prevention}, number = {3}, publisher = {Beta}, address = {Bonn}, pages = {44 -- 46}, year = {2016}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europ{\"a}ischen Erbrechtsverordnung}, series = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, journal = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, number = {3}, publisher = {DNotV-Verl.}, address = {Berlin}, pages = {75 -- 85}, year = {2016}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vereinheitlichung des G{\"u}terkollisionsrechts in Europa - die EU-Eheg{\"u}terrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1)}, series = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, volume = {13}, journal = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {231 -- 241}, year = {2016}, abstract = {Zehn Jahre nach Erlass des „Gr{\"u}nbuchs zu den Kollisionsnormen im G{\"u}terrecht" vom 17.7.2006 hat der Rat der Europ{\"a}ischen Union am 24.6.2016 die EU-Eheg{\"u}terrechts-(„EuG{\"u}VO") sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO") erlassen. Damit wird das europ{\"a}ische G{\"u}terkollisionsrecht f{\"u} rca. 16 Millionen „internationaler Paare" in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als urspr{\"u}nglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteurop{\"a}ische Rechtsakte, da die f{\"u}r Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschl{\"a}ge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verkn{\"u}pfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einf{\"u}hrung einheitlicher g{\"u}terrechtlicher Regelungen f{\"u}r eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob" und „Wie" etwaiger Rechtswahlm{\"o}glichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegen{\"u}berstehen, sahen in der Einf{\"u}hrung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintert{\"u}r". Vor diesem Hintergrund erwies sich - ebenso wie schon bei der Rom III-VO - das Verfahren zur verst{\"a}rkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europ{\"a}ischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verst{\"a}rkten Zusammenarbeit teil.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz}, series = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, journal = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {255 -- 258}, year = {2016}, abstract = {Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Br{\"u}ssel I-(jetzt: Br{\"u}ssel Ia-) und Br{\"u}ssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, n{\"a}mlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Br{\"u}ssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Br{\"u}ssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergr{\"u}ndig die Ermittlung des einschl{\"a}gigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes.}, language = {de} } @article{KotliarLanzl2016, author = {Kotliar, Konstantin and Lanzl, I. M.}, title = {Mit Statistik gemeistert: perfekte Augentropfen und idealer Screeningtest : M{\"o}glichkeiten und Grenzen statistischer Methoden beim Glaukom}, series = {Der Ophthalmologe: Zeitschrift Der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft}, journal = {Der Ophthalmologe: Zeitschrift Der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft}, number = {113}, publisher = {Springer}, address = {Berlin}, issn = {0941-293X}, doi = {10.1007/s00347-016-0312-y}, pages = {838 -- 843}, year = {2016}, abstract = {Hintergrund Die Anwendung und das Verst{\"a}ndnis von Statistik sind sehr wichtig f{\"u}r die biomedizinische Forschung und f{\"u}r die klinische Praxis. Dies gilt insbesondere auch zur Absch{\"a}tzung der M{\"o}glichkeiten unterschiedlichster Diagnostik- und Therapieoptionen beim Glaukom. Die scheinbare Komplexit{\"a}t der Statistik, die zum Teil dem „gesunden Menschenverstand" zu widersprechen scheint, zusammen mit der nur vorsichtigen Akzeptanz der Statistik bei vielen Medizinern k{\"o}nnen zu bewussten und unbewussten Manipulationen bei der Datendarstellung und -interpretation f{\"u}hren. Ziel der Arbeit Ziel ist die verst{\"a}ndliche Darstellung einiger typischer Fehler in der medizinisch-statistischen Datenbehandlung. Material und Methoden Anhand hypothetischer Beispiele aus der Glaukomdiagnostik erfolgen die Darstellung der Wirkung eines hypotensiven Medikamentes sowie die Beurteilung der Ergebnisse eines diagnostischen Tests. Es werden die typischsten statistischen Einsatzbereiche und Irrtumsquellen ausf{\"u}hrlich und verst{\"a}ndlich analysiert Ergebnisse Mechanismen von Datenmanipulation und falscher Dateninterpretation werden aufgekl{\"a}rt. Typische Irrtumsquellen bei der statistischen Auswertung und Datendarstellung werden dabei erl{\"a}utert. Schlussfolgerungen Die erl{\"a}uterten praktischen Beispiele zeigen die Notwendigkeit, die Grundlagen der Statistik zu verstehen und korrekt anwenden zu k{\"o}nnen. Fehlendes Grundlagenwissen und Halbwissen der medizinischen Statistik k{\"o}nnen zu folgenschweren Missverst{\"a}ndnissen und falschen Entscheidungen in der medizinischen Forschung, aber auch in der klinischen Praxis f{\"u}hren.}, language = {de} } @article{KolditzAlbinBrueggemannetal.2016, author = {Kolditz, Melanie and Albin, Thivaharan and Br{\"u}ggemann, Gert-Peter and Abel, Dirk and Albracht, Kirsten}, title = {Robotergest{\"u}tztes System f{\"u}r ein verbessertes neuromuskul{\"a}res Aufbautraining der Beinstrecker}, series = {at - Automatisierungstechnik}, volume = {64}, journal = {at - Automatisierungstechnik}, number = {11}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {2196-677X}, doi = {10.1515/auto-2016-0044}, pages = {905 -- 914}, year = {2016}, abstract = {Neuromuskul{\"a}res Aufbautraining der Beinstrecker ist ein wichtiger Bestandteil in der Rehabilitation und Pr{\"a}vention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Effektives Training erfordert hohe Muskelkr{\"a}fte, die gleichzeitig hohe Belastungen von bereits gesch{\"a}digten Strukturen bedeuten. Um trainingsinduzierte Sch{\"a}digungen zu vermeiden, m{\"u}ssen diese Kr{\"a}fte kontrolliert werden. Mit heutigen Trainingsger{\"a}ten k{\"o}nnen diese Ziele allerdings nicht erreicht werden. F{\"u}r ein sicheres und effektives Training sollen durch den Einsatz der Robotik, Sensorik, eines Regelkreises sowie Muskel-Skelett-Modellen Belastungen am Zielgewebe direkt berechnet und kontrolliert werden. Auf Basis zweier Vorstudien zu m{\"o}glichen Stellgr{\"o}ßen wird der Aufbau eines robotischen Systems vorgestellt, das sowohl f{\"u}r Forschungszwecke als auch zur Entwicklung neuartiger Trainingsger{\"a}te verwendet werden kann.}, language = {de} } @article{Kern2016, author = {Kern, Alexander}, title = {Blitz- und {\"U}berspannungsschutz von Kernkraftwerken - Nachweisf{\"u}hrung der ausreichenden Sicherheit f{\"u}r leittechnische Einrichtungen auch bei Blitzeinschl{\"a}gen mit extremen Parametern}, series = {Atw. International Journal for Nuclear Power}, volume = {61}, journal = {Atw. International Journal for Nuclear Power}, number = {8/9}, publisher = {Inforum}, address = {Berlin}, issn = {1431-5254}, pages = {534 -- 543}, year = {2016}, abstract = {F{\"u}r das Auftreten extremer Wetterereignisse werden f{\"u}r Kernkraftwerke Eintrittsh{\"a}ufigkeiten f{\"u}r nicht mehr beherrschbare Zust{\"a}nde von unter 10⁻⁴/a gefordert. Dies gilt auch f{\"u}r die Einwirkung von Blitzeinschl{\"a}gen. Die bisherige Nachweisf{\"u}hrung zu Blitz- und {\"U}berspannungsschutz eines KKW in Deutschland ist deterministisch. In diesem Bericht werden das Vorgehen f{\"u}r einen entsprechenden Nachweis f{\"u}r leittechnische Einrichtungen der Sicherheitstechnik von KKW, der zur geforderten Zielgr{\"o}ße der Eintrittsh{\"a}ufigkeit f{\"u}hrt. Die Ergebnisse werden zusammenfassend bewertet.}, language = {de} } @article{HoerenbaumLaumannProkop2016, author = {H{\"o}renbaum, Christoph and Laumann, J{\"o}rg and Prokop, Ines}, title = {Zur Anwendung des Eurocode 3 Teil 1-2 f{\"u}r die Heißbemessung und Anregungen f{\"u}r dessen Novellierung}, series = {Stahlbau}, volume = {85}, journal = {Stahlbau}, number = {6}, publisher = {Ernst \& Sohn GmbH}, address = {Berlin}, issn = {1437-1049}, doi = {10.1002/stab.201610382}, pages = {429 -- 434}, year = {2016}, abstract = {Die Eurocodes werden bis zum Jahr 2020 im Europ{\"a}ischen Komitee f{\"u}r Normung (CEN), Technisches Komitee TC 250, {\"u}berarbeitet. In Vorbereitung auf die Eurocode-Novellierung haben engagierte Ingenieure im Rahmen der Initiative PraxisRegeln Bau (PRB) die f{\"u}r die praktische Anwendung h{\"a}ufig genutzten Teile des Eurocode 3 untersucht. Mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des Eurocode 3 f{\"u}r die Heißbemessung zu verbessern, wurden die bestehende Norm EN 1993 Teil 1-2 insbesondere in Bezug auf die Anwenderfreundlichkeit analysiert und Vorschl{\"a}ge f{\"u}r die europ{\"a}ische Novellierung erarbeitet. Die Analysen zeigen, dass durch Umstrukturierungen und durch die Einf{\"u}hrung von Tabellen die Verst{\"a}ndlichkeit und Anwenderfreundlichkeit der Regeln f{\"u}r die Heißbemessung bedeutend erh{\"o}ht werden k{\"o}nnen.}, language = {de} }