@article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {R{\"u}ckzahlung von gewinnunabh{\"a}ngigen Aussch{\"u}ttungen bei Aufl{\"o}sung einer stillen Gesellschaft : BGH, Vers{\"a}umnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung}, series = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, journal = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, year = {2016}, abstract = {Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV") sah f{\"u}r diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine j{\"a}hrliche gewinnunabh{\"a}ngige Aussch{\"u}ttung vor. Es sollte sich dabei ausdr{\"u}cklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgel{\"o}st. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens" des Gesch{\"a}ftsinhabers verh{\"a}ltnism{\"a}ßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Verm{\"o}gen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Gesch{\"a}ftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach f{\"u}r den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabh{\"a}ngigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen R{\"u}ckerstattungsanspruch der klagenden Gesch{\"a}ftsinhaberin.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europ{\"a}ischen Erbrechtsverordnung}, series = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, journal = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, number = {3}, publisher = {DNotV-Verl.}, address = {Berlin}, pages = {75 -- 85}, year = {2016}, language = {de} } @inproceedings{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen}, series = {Die neue Europ{\"a}ische Erbrechtsverordnung}, booktitle = {Die neue Europ{\"a}ische Erbrechtsverordnung}, editor = {Lipp, Volker and M{\"u}nch, Joachim}, publisher = {Deutscher Notarverlag}, address = {Bonn}, isbn = {978-3-95646-062-3}, pages = {65 -- 97}, year = {2016}, language = {de} } @misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb bei Zurverf{\"u}gungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleiherbetrieb}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {489 -- 489}, year = {2016}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Insolvenzanfechtung: Keine Gl{\"a}ubigerbenachteiligung bei Abl{\"o}sezahlung gegen Forderungsverzicht}, series = {Der Betrieb}, volume = {69}, journal = {Der Betrieb}, number = {17}, publisher = {Fachmedien Otto Schmidt}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-9935}, pages = {999 -- 1001}, year = {2016}, abstract = {Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gl{\"a}ubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum f{\"u}r einen Turnaround geben. Die Motivation der Gl{\"a}ubiger f{\"u}r einen Verzicht ist dabei auch die {\"U}berlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen w{\"u}rde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zur{\"u}ckgew{\"a}hren zu m{\"u}ssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gl{\"a}ubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Verm{\"o}gensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause f{\"u}r eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.}, language = {de} } @book{Siedenbiedel2016, author = {Siedenbiedel, Georg}, title = {F{\"u}hrung international operierender Unternehmen}, series = {Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis ; Band 457}, journal = {Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis ; Band 457}, publisher = {Kovac}, address = {Hamburg}, isbn = {978-3-8300-9164-6}, pages = {424 Seiten}, year = {2016}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilit{\"a}t und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {50}, issn = {1860-9449}, pages = {3812}, year = {2016}, abstract = {Elektromobilit{\"a}t ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrr{\"a}dern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gew{\"a}hrte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrr{\"a}dern als Dienstfahrzeuge auch f{\"u}r Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge {\"u}berlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden {\"U}berlassungsvertr{\"a}ge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen {\"U}berblick und beinhaltet Formulierungshilfen f{\"u}r die Vertragsgestaltung.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Allgemeiner {\"U}berblick und die einzelnen Folgen f{\"u}r den Besch{\"a}ftigtendatenschutz}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {28}, issn = {1860-9449}, pages = {2118 -- 2124}, year = {2016}, abstract = {Nach jahrelangem Ringen haben sich die zust{\"a}ndigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweij{\"a}hrigen {\"U}bergangszeit am 25.5.2018 f{\"u}r alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verst{\"o}ße hiergegen k{\"o}nnen erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 \% des gruppenweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Betrag h{\"o}her ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die sich aus der DS-GV ergebenden Konsequenzen f{\"u}r die betriebliche Praxis im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Besch{\"a}ftigungskontext im Besonderen.}, language = {de} } @article{ChwallekFrohn2016, author = {Chwallek, Constanze and Frohn, Sandra}, title = {Den Mitarbeitern den R{\"u}cken st{\"a}rken}, series = {Personalwirtschaft}, journal = {Personalwirtschaft}, number = {5}, publisher = {F.A.Z. Business Media}, address = {Frankfurt a.M.}, issn = {0341-4698}, pages = {46 -- 48}, year = {2016}, abstract = {Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelm{\"a}ßig seinen R{\"u}cken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zur{\"u}ckgegangen, w{\"a}hrend die untrainierten Kollegen weiterhin unter R{\"u}ckenbeschwerden leiden.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtspr{\"a}mie}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {391 -- 391}, year = {2016}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitszeit und Verg{\"u}tungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {14}, issn = {1860-9449}, pages = {1026 -- 1037}, year = {2016}, abstract = {Kaum ein anderer Begriff h{\"a}lt so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. F{\"u}r die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelm{\"a}ßig die Frage, was {\"u}berhaupt zur Arbeitszeit geh{\"o}rt, entsprechend als solche zu verg{\"u}ten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsvertr{\"a}ge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber die aktuelle Rechtslage und enth{\"a}lt zugleich Hinweise f{\"u}r die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders ber{\"u}cksichtigt.}, language = {de} } @misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Annahmeverzugslohn bei R{\"u}ckkehrrecht des Arbeitnehmers}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {408 -- 408}, year = {2016}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz}, series = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, journal = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {255 -- 258}, year = {2016}, abstract = {Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Br{\"u}ssel I-(jetzt: Br{\"u}ssel Ia-) und Br{\"u}ssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, n{\"a}mlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Br{\"u}ssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Br{\"u}ssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergr{\"u}ndig die Ermittlung des einschl{\"a}gigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes.}, language = {de} } @misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags bei dauerhafter Nachtarbeit}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {151 -- 151}, year = {2016}, language = {de} } @misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Abfindungsprogramm nach „Windhundprinzip" ist zul{\"a}ssig}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {303 -- 303}, year = {2016}, language = {de} }