@article{BarnatKennewegSaldenetal.2016, author = {Barnat, Miriam and Kenneweg, Anne Cornelia and Salden, Peter and Schramm, Christin and Schumann, Marlen}, title = {Das ‚Junge Forum' als Format der Nachwuchsf{\"o}rderung. Ein Beitrag zu Professionalisierung, Netzwerkbildung und kooperativem Lernen}, series = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, journal = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, publisher = {Waxmann}, address = {M{\"u}nster}, isbn = {978-3-8309-3397-7}, doi = {10.25656/01:16852}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-pedocs-168520}, pages = {269 -- 282}, year = {2016}, abstract = {Im Mai 2012 fand in Hamburg erstmals das „Junge Forum Hochschul- und Mediendidaktik" statt, im Juni 2013 folgte in Potsdam die zweite Auflage als „Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung". 2014 wurde das dritte „Forum" in Dresden und 2015 das vierte in D{\"u}sseldorf ausgerichtet. Das f{\"u}nfte Forum wird 2016 an der Technischen Universit{\"a}t Darmstadt stattfinden. Initiiert und organisiert wird die Veranstaltung stets von jungen Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, dem ‚Nachwuchs' in diesem Bereich ein Austauschforum zu geben. Der vorliegende Artikel stellt die konzeptionellen {\"U}berlegungen vor, die hinter diesen Treffen stehen. Er zeigt im R{\"u}ckgriff auf Netzwerktheorie und aktuelle Diskussionen um Professionalisierung und Third Space, wieso f{\"u}r dieses Format ein aktueller Bedarf besteht, und begr{\"u}ndet dann im R{\"u}ckgriff auf didaktische Konzepte auch die methodische Gestaltung der Veranstaltungen. Unsere These: Das kooperative Lernen in Netzwerken ist ein wichtiger Baustein f{\"u}r die Professionalisierung des hochschul- und mediendidaktischen Nachwuchses.}, language = {de} } @article{BillerbeckBarnatKnutzen2016, author = {Billerbeck, Katrin and Barnat, Miriam and Knutzen, S{\"o}nke}, title = {Kompetenzorientierung auf dem Pr{\"u}fstand. Erprobung von Indikatoren f{\"u}r den Kulturwandel}, series = {Die Hochschullehre}, volume = {2016}, journal = {Die Hochschullehre}, number = {16}, publisher = {WBV Media}, address = {Bielefeld}, issn = {2199-8825}, doi = {10.3278/HSL1616W}, pages = {16}, year = {2016}, abstract = {Der Beitrag fokussiert die Frage nach dem Stand des durch die Bologna-Reform angestoßenen Kulturwandels im Hinblick auf Kompetenzorientierung am Beispiel der Technischen Universit{\"a}t Hamburg (TUHH). An der TUHH wird bereits seit einigen Jahren daran gearbeitet, die Lehre grundlegend neu auszurichten. Hierf{\"u}r setzt das hochschuldidaktische "Zentrum f{\"u}r Lehre und Lernen" (ZLL) verschiedene Maßnahmen ein, wie z.B. eine finanzielle und didaktische Unterst{\"u}tzung von Lehrenden bei der Umstellung ihrer Veranstaltungen, Weiterqualifizierungsangebote und Informationsmaterial. Die Maßnahmen ebenso wie die innovierten Veranstaltungen werden von Lehrenden und Studierenden gut evaluiert. Nach dem Ansatz des Constructive Alignments l{\"a}sst sich jedoch davon ausgehen, dass der Bereich der Pr{\"u}fungen f{\"u}r eine Einsch{\"a}tzung des Status Quo der Kompetenzorientierung besonders relevant ist. Dieser wird deshalb anhand der beiden Kriterien Pr{\"u}fungsformate und Schwierigkeitsstufen von Pr{\"u}fungsaufgaben n{\"a}her beleuchtet, die eng mit der Kompetenzorientierung zusammen h{\"a}ngen. Ergebnisse hierzu aus einer universit{\"a}tsweiten Datenbank zur Studienorganisation sowie aus einer Online-Umfrage unter Studierenden weisen darauf hin, dass das Pr{\"u}fungsformat "Klausur" nach wie vor am st{\"a}rksten verbreitet ist; zugleich sind die Studierenden nach einer Selbsteinsch{\"a}tzung in Pr{\"u}fungen vorrangig mit Aufgaben auf den Taxonomieniveaus "Wiedergeben" und "Anwenden" konfrontiert. Dies l{\"a}sst sich als Hinweis darauf interpretieren, dass es im Hinblick auf eine Kompetenzorientierung in den Pr{\"u}fungen noch weiteren Ver{\"a}nderungsbedarf gibt.}, language = {de} } @article{ChwallekFrohn2016, author = {Chwallek, Constanze and Frohn, Sandra}, title = {Den Mitarbeitern den R{\"u}cken st{\"a}rken}, series = {Personalwirtschaft}, journal = {Personalwirtschaft}, number = {5}, publisher = {F.A.Z. Business Media}, address = {Frankfurt a.M.}, issn = {0341-4698}, pages = {46 -- 48}, year = {2016}, abstract = {Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelm{\"a}ßig seinen R{\"u}cken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zur{\"u}ckgegangen, w{\"a}hrend die untrainierten Kollegen weiterhin unter R{\"u}ckenbeschwerden leiden.}, language = {de} } @article{Finger2016, author = {Finger, Felix}, title = {Senkrechtstarter: FH-Absolvent wird f{\"u}r Transportdrohne ausgezeichnet}, series = {campushunter: das etwas andere Karrieremagazin - Wintersemester 16/17}, journal = {campushunter: das etwas andere Karrieremagazin - Wintersemester 16/17}, number = {17. Regionalausgabe Aachen}, publisher = {Campushunter Media}, address = {Heidelberg}, issn = {2196-9426}, pages = {116 -- 117}, year = {2016}, language = {de} } @article{FredebeulKrein2016, author = {Fredebeul-Krein, Markus}, title = {Warum staatliche Kaufpr{\"a}mien f{\"u}r Elektroautos abzulehnen sind}, series = {Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal}, volume = {2016}, journal = {Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal}, number = {4}, publisher = {Alexander B. Brunner}, address = {W{\"u}rzburg}, year = {2016}, abstract = {Im Jahr 2015 wurden in Deutschland {\"u}ber drei Millionen Benzinautos und lediglich 12.363 Elektroautos neu zugelassen. Das urspr{\"u}nglich von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, dass bis 2020 eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren (und bis 2030 sechs Millionen), r{\"u}ckt damit in immer weitere Ferne. Um das Ziel dennoch zu erreichen, plant die Bundesregierung nun eine staatli­che Pr{\"a}mie f{\"u}r den Kauf von Elektroautos: Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam ein Konzept entworfen, dem zufolge private K{\"a}ufer zuk{\"u}nftig einen Zuschuss von 5.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos bekommen sollen. 40 Prozent dieses Zuschusses soll von den Autoherstellern getragen werden. Das Programm, das weitere ausgabenwirksame {\"o}ffentli­che Maßnahmen vorsieht, w{\"u}rde Kosten in Milliarden­h{\"o}he verursachen. Die beabsichtigte Subventionierung wirft die Frage auf, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind.}, language = {de} } @article{HoerenbaumLaumannProkop2016, author = {H{\"o}renbaum, Christoph and Laumann, J{\"o}rg and Prokop, Ines}, title = {Zur Anwendung des Eurocode 3 Teil 1-2 f{\"u}r die Heißbemessung und Anregungen f{\"u}r dessen Novellierung}, series = {Stahlbau}, volume = {85}, journal = {Stahlbau}, number = {6}, publisher = {Ernst \& Sohn GmbH}, address = {Berlin}, issn = {1437-1049}, doi = {10.1002/stab.201610382}, pages = {429 -- 434}, year = {2016}, abstract = {Die Eurocodes werden bis zum Jahr 2020 im Europ{\"a}ischen Komitee f{\"u}r Normung (CEN), Technisches Komitee TC 250, {\"u}berarbeitet. In Vorbereitung auf die Eurocode-Novellierung haben engagierte Ingenieure im Rahmen der Initiative PraxisRegeln Bau (PRB) die f{\"u}r die praktische Anwendung h{\"a}ufig genutzten Teile des Eurocode 3 untersucht. Mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des Eurocode 3 f{\"u}r die Heißbemessung zu verbessern, wurden die bestehende Norm EN 1993 Teil 1-2 insbesondere in Bezug auf die Anwenderfreundlichkeit analysiert und Vorschl{\"a}ge f{\"u}r die europ{\"a}ische Novellierung erarbeitet. Die Analysen zeigen, dass durch Umstrukturierungen und durch die Einf{\"u}hrung von Tabellen die Verst{\"a}ndlichkeit und Anwenderfreundlichkeit der Regeln f{\"u}r die Heißbemessung bedeutend erh{\"o}ht werden k{\"o}nnen.}, language = {de} } @article{Kern2016, author = {Kern, Alexander}, title = {Blitz- und {\"U}berspannungsschutz von Kernkraftwerken - Nachweisf{\"u}hrung der ausreichenden Sicherheit f{\"u}r leittechnische Einrichtungen auch bei Blitzeinschl{\"a}gen mit extremen Parametern}, series = {Atw. International Journal for Nuclear Power}, volume = {61}, journal = {Atw. International Journal for Nuclear Power}, number = {8/9}, publisher = {Inforum}, address = {Berlin}, issn = {1431-5254}, pages = {534 -- 543}, year = {2016}, abstract = {F{\"u}r das Auftreten extremer Wetterereignisse werden f{\"u}r Kernkraftwerke Eintrittsh{\"a}ufigkeiten f{\"u}r nicht mehr beherrschbare Zust{\"a}nde von unter 10⁻⁴/a gefordert. Dies gilt auch f{\"u}r die Einwirkung von Blitzeinschl{\"a}gen. Die bisherige Nachweisf{\"u}hrung zu Blitz- und {\"U}berspannungsschutz eines KKW in Deutschland ist deterministisch. In diesem Bericht werden das Vorgehen f{\"u}r einen entsprechenden Nachweis f{\"u}r leittechnische Einrichtungen der Sicherheitstechnik von KKW, der zur geforderten Zielgr{\"o}ße der Eintrittsh{\"a}ufigkeit f{\"u}hrt. Die Ergebnisse werden zusammenfassend bewertet.}, language = {de} } @article{KolditzAlbinBrueggemannetal.2016, author = {Kolditz, Melanie and Albin, Thivaharan and Br{\"u}ggemann, Gert-Peter and Abel, Dirk and Albracht, Kirsten}, title = {Robotergest{\"u}tztes System f{\"u}r ein verbessertes neuromuskul{\"a}res Aufbautraining der Beinstrecker}, series = {at - Automatisierungstechnik}, volume = {64}, journal = {at - Automatisierungstechnik}, number = {11}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {2196-677X}, doi = {10.1515/auto-2016-0044}, pages = {905 -- 914}, year = {2016}, abstract = {Neuromuskul{\"a}res Aufbautraining der Beinstrecker ist ein wichtiger Bestandteil in der Rehabilitation und Pr{\"a}vention von Muskel-Skelett-Erkrankungen. Effektives Training erfordert hohe Muskelkr{\"a}fte, die gleichzeitig hohe Belastungen von bereits gesch{\"a}digten Strukturen bedeuten. Um trainingsinduzierte Sch{\"a}digungen zu vermeiden, m{\"u}ssen diese Kr{\"a}fte kontrolliert werden. Mit heutigen Trainingsger{\"a}ten k{\"o}nnen diese Ziele allerdings nicht erreicht werden. F{\"u}r ein sicheres und effektives Training sollen durch den Einsatz der Robotik, Sensorik, eines Regelkreises sowie Muskel-Skelett-Modellen Belastungen am Zielgewebe direkt berechnet und kontrolliert werden. Auf Basis zweier Vorstudien zu m{\"o}glichen Stellgr{\"o}ßen wird der Aufbau eines robotischen Systems vorgestellt, das sowohl f{\"u}r Forschungszwecke als auch zur Entwicklung neuartiger Trainingsger{\"a}te verwendet werden kann.}, language = {de} } @article{KotliarLanzl2016, author = {Kotliar, Konstantin and Lanzl, I. M.}, title = {Mit Statistik gemeistert: perfekte Augentropfen und idealer Screeningtest : M{\"o}glichkeiten und Grenzen statistischer Methoden beim Glaukom}, series = {Der Ophthalmologe: Zeitschrift Der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft}, journal = {Der Ophthalmologe: Zeitschrift Der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft}, number = {113}, publisher = {Springer}, address = {Berlin}, issn = {0941-293X}, doi = {10.1007/s00347-016-0312-y}, pages = {838 -- 843}, year = {2016}, abstract = {Hintergrund Die Anwendung und das Verst{\"a}ndnis von Statistik sind sehr wichtig f{\"u}r die biomedizinische Forschung und f{\"u}r die klinische Praxis. Dies gilt insbesondere auch zur Absch{\"a}tzung der M{\"o}glichkeiten unterschiedlichster Diagnostik- und Therapieoptionen beim Glaukom. Die scheinbare Komplexit{\"a}t der Statistik, die zum Teil dem „gesunden Menschenverstand" zu widersprechen scheint, zusammen mit der nur vorsichtigen Akzeptanz der Statistik bei vielen Medizinern k{\"o}nnen zu bewussten und unbewussten Manipulationen bei der Datendarstellung und -interpretation f{\"u}hren. Ziel der Arbeit Ziel ist die verst{\"a}ndliche Darstellung einiger typischer Fehler in der medizinisch-statistischen Datenbehandlung. Material und Methoden Anhand hypothetischer Beispiele aus der Glaukomdiagnostik erfolgen die Darstellung der Wirkung eines hypotensiven Medikamentes sowie die Beurteilung der Ergebnisse eines diagnostischen Tests. Es werden die typischsten statistischen Einsatzbereiche und Irrtumsquellen ausf{\"u}hrlich und verst{\"a}ndlich analysiert Ergebnisse Mechanismen von Datenmanipulation und falscher Dateninterpretation werden aufgekl{\"a}rt. Typische Irrtumsquellen bei der statistischen Auswertung und Datendarstellung werden dabei erl{\"a}utert. Schlussfolgerungen Die erl{\"a}uterten praktischen Beispiele zeigen die Notwendigkeit, die Grundlagen der Statistik zu verstehen und korrekt anwenden zu k{\"o}nnen. Fehlendes Grundlagenwissen und Halbwissen der medizinischen Statistik k{\"o}nnen zu folgenschweren Missverst{\"a}ndnissen und falschen Entscheidungen in der medizinischen Forschung, aber auch in der klinischen Praxis f{\"u}hren.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vereinheitlichung des G{\"u}terkollisionsrechts in Europa - die EU-Eheg{\"u}terrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1)}, series = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, volume = {13}, journal = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {231 -- 241}, year = {2016}, abstract = {Zehn Jahre nach Erlass des „Gr{\"u}nbuchs zu den Kollisionsnormen im G{\"u}terrecht" vom 17.7.2006 hat der Rat der Europ{\"a}ischen Union am 24.6.2016 die EU-Eheg{\"u}terrechts-(„EuG{\"u}VO") sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO") erlassen. Damit wird das europ{\"a}ische G{\"u}terkollisionsrecht f{\"u} rca. 16 Millionen „internationaler Paare" in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als urspr{\"u}nglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteurop{\"a}ische Rechtsakte, da die f{\"u}r Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschl{\"a}ge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verkn{\"u}pfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einf{\"u}hrung einheitlicher g{\"u}terrechtlicher Regelungen f{\"u}r eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob" und „Wie" etwaiger Rechtswahlm{\"o}glichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegen{\"u}berstehen, sahen in der Einf{\"u}hrung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintert{\"u}r". Vor diesem Hintergrund erwies sich - ebenso wie schon bei der Rom III-VO - das Verfahren zur verst{\"a}rkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europ{\"a}ischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verst{\"a}rkten Zusammenarbeit teil.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz}, series = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, journal = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {255 -- 258}, year = {2016}, abstract = {Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Br{\"u}ssel I-(jetzt: Br{\"u}ssel Ia-) und Br{\"u}ssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, n{\"a}mlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Br{\"u}ssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Br{\"u}ssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergr{\"u}ndig die Ermittlung des einschl{\"a}gigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europ{\"a}ischen Erbrechtsverordnung}, series = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, journal = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, number = {3}, publisher = {DNotV-Verl.}, address = {Berlin}, pages = {75 -- 85}, year = {2016}, language = {de} } @article{KoenigVoelkerWolfetal.2016, author = {K{\"o}nig, Johannes Alexander and V{\"o}lker, Veronika and Wolf, Martin and Schuba, Marko}, title = {Gamified Hacking Offence Simulation-based Training (GHOST)}, series = {Crisis Prevention}, volume = {2016}, journal = {Crisis Prevention}, number = {3}, publisher = {Beta}, address = {Bonn}, pages = {44 -- 46}, year = {2016}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Insolvenzanfechtung: Keine Gl{\"a}ubigerbenachteiligung bei Abl{\"o}sezahlung gegen Forderungsverzicht}, series = {Der Betrieb}, volume = {69}, journal = {Der Betrieb}, number = {17}, publisher = {Fachmedien Otto Schmidt}, address = {D{\"u}sseldorf}, issn = {0005-9935}, pages = {999 -- 1001}, year = {2016}, abstract = {Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gl{\"a}ubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum f{\"u}r einen Turnaround geben. Die Motivation der Gl{\"a}ubiger f{\"u}r einen Verzicht ist dabei auch die {\"U}berlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen w{\"u}rde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zur{\"u}ckgew{\"a}hren zu m{\"u}ssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gl{\"a}ubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Verm{\"o}gensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause f{\"u}r eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann.}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG M{\"u}nchen)}, series = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, journal = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1611-1095}, pages = {380532}, year = {2016}, abstract = {Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Gesch{\"a}ftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG", fr{\"u}her: Wertpapierhandelshaus Driver \& Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zun{\"a}chst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Verm{\"o}gensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergesch{\"a}fte er{\"o}ffneten sie {\"u}ber die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. F{\"u}r dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten {\"u}ber die gesetzlichen Aufkl{\"a}rungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausf{\"u}hrung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business"). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde.}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {R{\"u}ckzahlung von gewinnunabh{\"a}ngigen Aussch{\"u}ttungen bei Aufl{\"o}sung einer stillen Gesellschaft : BGH, Vers{\"a}umnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung}, series = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, journal = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, year = {2016}, abstract = {Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV") sah f{\"u}r diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine j{\"a}hrliche gewinnunabh{\"a}ngige Aussch{\"u}ttung vor. Es sollte sich dabei ausdr{\"u}cklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgel{\"o}st. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens" des Gesch{\"a}ftsinhabers verh{\"a}ltnism{\"a}ßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Verm{\"o}gen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Gesch{\"a}ftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach f{\"u}r den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabh{\"a}ngigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen R{\"u}ckerstattungsanspruch der klagenden Gesch{\"a}ftsinhaberin.}, language = {de} } @article{MiyamotoYuIsodaetal.2016, author = {Miyamoto, Ko-ichiro and Yu, Bing and Isoda, Hiroko and Wagner, Torsten and Sch{\"o}ning, Michael Josef and Yoshinobu, Tatsuo}, title = {Visualization of the recovery process of defects in a cultured cell layer by chemical imaging sensor}, series = {Sensors and Actuators B: Chemical}, volume = {236}, journal = {Sensors and Actuators B: Chemical}, publisher = {Elsevier}, address = {Amsterdam}, issn = {0925-4005}, doi = {10.1016/j.snb.2016.04.018}, pages = {965 -- 969}, year = {2016}, abstract = {The chemical imaging sensor is a field-effect sensor which is able to visualize both the distribution of ions (in LAPS mode) and the distribution of impedance (in SPIM mode) in the sample. In this study, a novel cell assay is proposed, in which the chemical imaging sensor operated in SPIM mode is applied to monitor the recovery of defects in a cell layer brought into proximity of the sensing surface. A reduced impedance at a defect formed artificially in a cell layer was successfully visualized in a photocurrent image. The cell layer was cultured over two weeks, during which the temporal change of the photocurrent distribution corresponding to the recovery of the defect was observed.}, language = {de} } @article{MoorkampPetersonUibel2016, author = {Moorkamp, Wilfried and Peterson, Leif Arne and Uibel, Thomas}, title = {Mit guten Aussichten. Bericht {\"u}ber den Studiengang Holzingenieurwesen an der FH Aachen}, series = {Bauen mit Holz}, journal = {Bauen mit Holz}, number = {5}, publisher = {Rudolf M{\"u}ller}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0005-6545}, pages = {33 -- 36}, year = {2016}, language = {de} }