@misc{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Wirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband - Anforderungen an die Verbandssatzung}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {82 -- 82}, year = {2016}, language = {de} } @incollection{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Wirkungen der Er{\"o}ffnung des Insolvenzverfahrens : \S\S 129, 132, 133, 144, 145}, series = {Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage}, booktitle = {Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage}, publisher = {Finanz Colloquium}, address = {Heidelberg}, isbn = {978-3-95725-016-2}, pages = {1277 -- 1767}, year = {2016}, language = {de} } @book{KrauseUlke2016, author = {Krause, Thomas and Ulke, Bernd}, title = {Zahlentafeln f{\"u}r den Baubetrieb}, editor = {Krause, Thomas and Ulke, Bernd}, edition = {9., {\"u}berarb. und aktual. Aufl.}, publisher = {Springer Fachmedien}, address = {Wiesbaden}, isbn = {978-3-658-02838-1}, doi = {10.1007/978-3-658-02838-1}, pages = {XII, 1669 S. 490 Abb.}, year = {2016}, language = {de} } @article{HoerenbaumLaumannProkop2016, author = {H{\"o}renbaum, Christoph and Laumann, J{\"o}rg and Prokop, Ines}, title = {Zur Anwendung des Eurocode 3 Teil 1-2 f{\"u}r die Heißbemessung und Anregungen f{\"u}r dessen Novellierung}, series = {Stahlbau}, volume = {85}, journal = {Stahlbau}, number = {6}, publisher = {Ernst \& Sohn GmbH}, address = {Berlin}, issn = {1437-1049}, doi = {10.1002/stab.201610382}, pages = {429 -- 434}, year = {2016}, abstract = {Die Eurocodes werden bis zum Jahr 2020 im Europ{\"a}ischen Komitee f{\"u}r Normung (CEN), Technisches Komitee TC 250, {\"u}berarbeitet. In Vorbereitung auf die Eurocode-Novellierung haben engagierte Ingenieure im Rahmen der Initiative PraxisRegeln Bau (PRB) die f{\"u}r die praktische Anwendung h{\"a}ufig genutzten Teile des Eurocode 3 untersucht. Mit dem Ziel, die Praxistauglichkeit des Eurocode 3 f{\"u}r die Heißbemessung zu verbessern, wurden die bestehende Norm EN 1993 Teil 1-2 insbesondere in Bezug auf die Anwenderfreundlichkeit analysiert und Vorschl{\"a}ge f{\"u}r die europ{\"a}ische Novellierung erarbeitet. Die Analysen zeigen, dass durch Umstrukturierungen und durch die Einf{\"u}hrung von Tabellen die Verst{\"a}ndlichkeit und Anwenderfreundlichkeit der Regeln f{\"u}r die Heißbemessung bedeutend erh{\"o}ht werden k{\"o}nnen.}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG M{\"u}nchen)}, series = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, journal = {LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1611-1095}, pages = {380532}, year = {2016}, abstract = {Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Gesch{\"a}ftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG", fr{\"u}her: Wertpapierhandelshaus Driver \& Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zun{\"a}chst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Verm{\"o}gensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergesch{\"a}fte er{\"o}ffneten sie {\"u}ber die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. F{\"u}r dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten {\"u}ber die gesetzlichen Aufkl{\"a}rungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausf{\"u}hrung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business"). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"A}nderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsvertr{\"a}gen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {40}, issn = {1860-9449}, pages = {3028 -- 3032}, year = {2016}, abstract = {Der Gesetzgeber hat k{\"u}rzlich eine {\"A}nderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat f{\"u}r Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsvertr{\"a}ge anpassen m{\"u}ssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber \S 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erkl{\"a}rungen gegen{\"u}ber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform" banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erkl{\"a}rungen an „eine strengere Form als die Textform" binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsvertr{\"a}gen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsvertr{\"a}gen gebr{\"a}uchlichen Ausschlussfristen.}, language = {de} }