@article{DanielStarck2007, author = {Daniel, Bernd and Starck, Andreas}, title = {Die Anwendung der VOB in der baubetrieblichen Praxis}, year = {2007}, abstract = {Eine Einf{\"u}hrung in die Anwendung der VOB in der baubetrieblichen Praxis im Rahmen der erg{\"a}nzenden Schriften zu den Vorlesungen. Die Anwendung der VOB als Vertragsbedingung f{\"u}r einen Bauvertrag ist g{\"a}ngige Praxis, {\"u}ber die der Architekt im Baubetrieb umfassend informiert sein muß. Die Anwendung der VOB im Bauvertrag bedarf der vorherigen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dabei muß die VOB im Ganzen vereinbart werden. Eine Ver{\"a}nderung dieser Bestimmungen f{\"u}hrt zur teilweisen Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung. Der Architekt, der f{\"u}r seinen Bauherrn die Vergabeunterlagen zusammenstellen muß, haftet f{\"u}r Fehler bei der Formulierung oder der Zusammenstellung. Es ist daher f{\"u}r den Architekten unerl{\"a}ßlich, die vertraglichen Zusammenh{\"a}nge zu kennen. Dieser Fachaufsatz soll zu einem sicheren Umgang mit der VOB als Vertragsgrundlage beitragen.}, subject = {Baubetrieb}, language = {de} } @article{DanielStarck2007, author = {Daniel, Bernd and Starck, Andreas}, title = {Kostenkontrolle und Kostensteuerung im Hochbau}, year = {2007}, abstract = {Textauszug: Nach dem Leistungsbild der HOAI hat der Architekt bei Planung und Baubetrieb vier Stationen der Kostenermittlung entsprechend der DIN 276, Abschnitt 2.3 abzuarbeiten. Der Architekt, der seiner Verantwortung gerecht werden will, wird hier weitere Kontrollmechanismen einbauen wollen. {\"U}ber die genannten Kostenermittlungen hinaus kennt die DIN 276 daher noch das Erfordernis der Kostenkontrolle in Abschnitt 2.4 und der Kostensteuerung in Abschnitt 2.5. Die Kostensteuerung greift immer dann, wenn die Kostenkontrolle eine Abweichung des Kostenrahmens von den Sollwerten aufzeigt. Dazu m{\"u}ssen die Kontrollinstanzen dort eingebaut werden, wo Korrekturen noch m{\"o}glich sind. Eine erste Kontrolle der Kosten ist daher zwischen Massenermittlung und Vergabe sinnvoll einzuflechten. Zu diesem Zeitpunkt kann die Planung noch ver{\"a}ndert werden, was einen ersten steuernden Eingriff in die Baukosten erm{\"o}glicht, und zwar bevor die Angebotsunterlagen verschickt werden. Die Grundlagen zu einer effektiven Kostensteuerung werden in der Mengenermittlung der Leistungsphase 6 gelegt. Wenn dort die Mengen nicht sorgf{\"a}ltig und nachvollziehbar ermittelt wurden, wird der Soll- Ist- Abgleich w{\"a}hrend der Bauphase nicht fr{\"u}hzeitig genug gelingen, wenn nicht gar ganz entfallen. Es gilt also, daf{\"u}r zu sorgen, dass die Mengenermittlung zur Vergabe mit entsprechender Sorgfalt und vor Allem „projektnah" erfolgt. Sch{\"a}tzungen haben hier keine Berechtigung.}, subject = {Projektsteuerung}, language = {de} }