@misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einem {\"u}bergehenden Betriebsteil}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {7}, issn = {1868-1816}, pages = {132 -- 132}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zur{\"u}ckliegender Vorbesch{\"a}ftigung}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {11}, issn = {1868-1816}, pages = {201 -- 201}, year = {2019}, language = {de} } @article{Olbertz2010, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kurzarbeit und betriebsbedingte K{\"u}ndigungen - Wissenswertes f{\"u}r die betriebliche Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {37}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2966 -- 2972}, year = {2010}, abstract = {Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begr{\"u}ndeten Arbeitskr{\"a}fte{\"u}berhang begegnen zu k{\"o}nnen. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur f{\"u}r Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im M{\"a}rz 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 k{\"o}nnen Arbeitgeber Kurzarbeit noch f{\"u}r die verl{\"a}ngerte H{\"o}chstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verl{\"a}ngerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeitr{\"a}ge bis M{\"a}rz 2012 verabschiedet. Trotzdem m{\"u}ssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingef{\"u}hrt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige H{\"o}chstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird}, language = {de} } @incollection{GollandBaumHammingeretal.2018, author = {Golland, Alexander and Baum, Michael and Hamminger, Alexander and Olbertz, Klaus}, title = {Ein {\"U}berblick: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung}, series = {Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung}, booktitle = {Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, isbn = {978-3-482-67271-2}, pages = {8 -- 14}, year = {2018}, abstract = {Datenschutz und der 25.5.2018, wie ein Damoklesschwert scheinen beide Begriffe zurzeit im Raum zu stehe. Jeder weiß oder sollte zumindest um das Inkrafttreten der europ{\"a}ischen DSGVO am 25.5.2018 wissen. Viel wurde {\"u}ber wesentliche Neuerungen im Datenschutzrecht berichtet. Nicht zuletzt {\"u}ber gesteigerte organisatorische Anforderungen, Dokumentationspflichten und drohende Bußgelder. Doch was bedeuten diese Neuerungen ganz konkret f{\"u}r die Praxis des Steuerberaters? Anders als man vermuten k{\"o}nnte, werden die datenschutzrechtlichen Neuerungen nicht nur im Bereich der Kanzleiorganisation relevant. Auch im Steuerverwaltungsverfahren sieht sich der Steuerberater datenschutzrechtlichen Fragestellungen gegen{\"u}ber, bspw. dann, wenn die Finanzbeh{\"o}rden bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten gegen die DSGVO verstoßen. Gleiches gilt in Bereichen des Besch{\"a}ftigtendatenschutzes. Sowohl der Kanzleiinhaber selbst, als auch seine Arbeitgeber-Mandanten haben die Vorschriften des Besch{\"a}ftigtendatenschutzes einzuhalten. Der Steuerberater ben{\"o}tigt datenschutzrechtliches Know How, welches unmittelbar seine t{\"a}gliche Praxis betrifft. Andernfalls besteht das Risiko, dass dieser mit mehr Fragen, als Antworten zur{\"u}ck bleibt.}, language = {de} }