@article{Timme2023, author = {Timme, Michael}, title = {Die Erbringung einer Leistung in der irrigen Vorstellung einer Bestellung (Zu BGH, MDR 2023, 1439)}, series = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, volume = {77}, journal = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, number = {24}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2194-4202 (online)}, doi = {10.9785/mdtr-2023-772402}, pages = {R293 -- R296}, year = {2023}, language = {de} } @article{Timme2023, author = {Timme, Michael}, title = {Bauliche Ver{\"a}nderungen durch Wohnungseigent{\"u}mer und die Zustimmung der Gemeinschaft : Zugleich eine Besprechung des BGH, Urt. v. 17.3.2023 - V ZR 140/22, MDR 2023, 619}, series = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, volume = {77}, journal = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, number = {13}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2194-4202 (online)}, pages = {815 -- 818}, year = {2023}, abstract = {Durch das WEMoG (Gesetz v. 16.10.2020, BGBl. I 2187) hat der Gesetzgeber die Regelung des \S 20 WEG eingef{\"u}hrt. Demnach ist auch f{\"u}r bauliche Ver{\"a}nderungen an R{\"a}umen und Fl{\"a}chen, die einem Sondernutzungsrecht unterliegen, die Zustimmung der Gemeinschaft notwendig. Der BGH hat nun mit Urt. v. 17.3.2023 -V ZR 140/22, MDR 2023, 619 deutlich gemacht, dass bei Fehlen eines entsprechenden Beschlusses, die bauliche Ver{\"a}nderung durch einen einzelnen Wohnungseigent{\"u}mer nicht vorgenommen werden darf, sondern eine rechtswidrige Eigentumsbeeintr{\"a}chtigung darstellt. Der folgende Beitrag nimmt die Entscheidung zum Anlass, um die neue Rechtslage durch \S 20 WEG eingehend zu erl{\"a}utern. Gleichzeitig werden die Folgen der aktuellen Entscheidung n{\"a}her dargestellt.}, language = {de} } @article{OhrtmannGolland2023, author = {Ohrtmann, Jan-Peter and Golland, Alexander}, title = {Datenschutz \& Datenrecht - ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene}, series = {Datenschutz-Berater (DSB)}, volume = {2023}, journal = {Datenschutz-Berater (DSB)}, number = {2}, publisher = {Fachmedien Recht und Wirtschaft}, address = {Frankfurt am Main}, pages = {43 -- 46}, year = {2023}, abstract = {Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die k{\"u}nftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europ{\"a}ischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung k{\"o}nne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bez{\"u}glich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden k{\"u}nftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten {\"o}ffentlich-rechtlicher Datens{\"a}tze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen m{\"o}chte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei.}, language = {de} } @article{OhrtmannGolland2023, author = {Ohrtmann, Jan-Peter and Golland, Alexander}, title = {Datenschutz \& Datenrecht - ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen \& Aufsicht}, series = {Datenschutz-Berater (DSB)}, volume = {2023}, journal = {Datenschutz-Berater (DSB)}, number = {3}, publisher = {Fachmedien Recht und Wirtschaft}, address = {Frankfurt am Main}, pages = {73 -- 75}, year = {2023}, abstract = {Die Verfasser vermitteln einen {\"U}berblick {\"u}ber die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht f{\"u}r das Jahr 2023. Zun{\"a}chst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des \S 26 TTDSG und das Mobilit{\"a}tsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. {\"U}berdies f{\"u}hren die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivit{\"a}ten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene finden Erw{\"a}hnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verh{\"a}ltnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die k{\"u}nftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten.}, language = {de} } @article{Golland2023, author = {Golland, Alexander}, title = {Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverst{\"o}ßen - EuGH tariert aus}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, volume = {2023}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {26}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, issn = {0028-3460}, pages = {1845 -- 1845}, year = {2023}, abstract = {Umsatzbasierte Bußgelder - wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt - waren einer der Gr{\"u}nde, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten f{\"u}r erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzanspr{\"u}che, die, wie bei „Dieselgate", aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus h{\"o}heren Einbußen f{\"u}r Unternehmen einhergehen k{\"o}nnen, blieben zun{\"a}chst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europ{\"a}ischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil {\"u}ber zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Sch{\"a}den als Folge von Datenschutzverst{\"o}ßen entschieden.}, language = {de} } @article{Timme2022, author = {Timme, Michael}, title = {Beweislast beim gutgl{\"a}ubigen Erwerb eines Kraftfahrzeugs ohne Erhalt der Zulassungsbescheinigung Teil II — Zugleich eine Besprechung von BGH, Urt. v. 23.9.2022 - V ZR 148/21, MDR 2022, 1542}, series = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, volume = {77}, journal = {Monatsschrift f{\"u}r Deutsches Recht}, number = {1}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {0340-1812}, doi = {doi.org/10.9785/mdtr-2023-770102}, pages = {r5 -- r7}, year = {2022}, abstract = {Im Handel mit Kraftfahrzeugen geh{\"o}ren Aspekte des gutgl{\"a}ubigen Erwerbs zu den beinahe allt{\"a}glichen Standardproblemen. Der BGH f{\"u}gt in seiner Entscheidung v. 23.9.2022-VZR148/21, MDR 2022, 1541 diesem im Detail breit gef{\"a}cherten Themenfeld einen weiteren Mosaikstein hinzu: Der Erwerber erhielt das verkaufte Kfz ohne {\"U}bergabe einer Zulassungsbescheinigung Teil II, behauptet aber, diese Bescheinigung sei dem vom ihm eingeschalteten Vermittler bei Erwerb (als F{\"a}lschung) vorgelegt worden. Tats{\"a}chlich befand sich das Original durchg{\"a}ngig beim wahren Eigent{\"u}mer, der nunmehr Herausgabe des Fahrzeugs verlangt. Der BGH sch{\"u}tzt in dieser Gestaltung im Ergebnis den Erwerber. Die Entscheidung ist in mehrfacher Hinsicht bemerkenswert.}, language = {de} } @article{EggertKreuzer2022, author = {Eggert, Mathias and Kreuzer, Vincent}, title = {Sprachsteuerung im Gesundheitswesen - Anforderungen und Auswahl geeigneter Anbieter}, series = {HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik}, volume = {59}, journal = {HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik}, publisher = {Springer Vieweg}, address = {Wiesbaden}, isbn = {2198-2775}, issn = {1436-3011}, doi = {10.1365/s40702-022-00919-z}, pages = {1640 -- 1652}, year = {2022}, abstract = {Das Gesundheitswesen ist konfrontiert mit steigenden Kosten und einer immer schwieriger werdenden Personalsituation. Zeitgleich versprechen moderne Sprachsteuerungssysteme Prozesse in Arztpraxen und Krankenh{\"a}usern zu verschlanken und Vorg{\"a}nge zu beschleunigen. Dennoch wird derzeit der Einsatz von Sprachsteuerungssystemen in Arztpraxen oder Krankenh{\"a}usern nur selten beobachtet, was auch an den besonders strengen Datenschutzauflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liegt. Dar{\"u}ber hinaus wirft die niedrige Nutzungsrate die Frage nach den konkreten Anforderungen und ihrer Umsetzbarkeit auf, was durch den vorliegenden Beitrag adressiert wird, indem die Ergebnisse von Interviews mit acht medizinischen Fachexperten ausgewertet werden. Erg{\"a}nzend wird die technische Umsetzbarkeit einzelner Anforderungen mit unterschiedlichen Cloud-Anbietern erprobt.}, language = {de} } @article{BuedenbenderJanssenWobben2009, author = {B{\"u}denbender, Martin and Janssen, Matthias and Wobben, Magnus}, title = {Versorgungssicherheit auf Elektrizit{\"a}tsm{\"a}rkten — Investitionsdilemma durch ineffizientes Marktdesign?}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Energiewirtschaft}, volume = {33}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Energiewirtschaft}, number = {1}, issn = {1866-2765}, pages = {49 -- 61}, year = {2009}, abstract = {Dieser Artikel befasst sich mit dem Investitionsdilemma in der Stromerzeugung, welches in unzureichend ausgestalteten liberalisierten Stromm{\"a}rkten zu einem gesamtwirtschaftlich unerw{\"u}nscht geringen Niveau an Versorgungssicherheit f{\"u}hrt. Die origin{\"a}ren Ursachen im deutschen Strommarkt liegen in einer eingeschr{\"a}nkten Schadenersatzpflicht der Lieferanten im Falle eines kapazit{\"a}tsbedingten Stromausfalls und in der zeitlichen Differenz zwischen letzter Handelsm{\"o}glichkeit und Lieferung. Letzteres verhindert ein jederzeitiges individuelles Glattstellen von unerwartet auftretenden Ein- bzw. Ausspeise{\"a}nderungen. Des Weiteren f{\"u}hren Faktoren wie die fehlende Partizipation der Endverbraucher am Großhandelsmarkt, die nur undifferenziert m{\"o}gliche Abschaltung von Endverbrauchern oder time lags durch lange Bau- und Genehmigungszeiten von Erzeugungskapazit{\"a}ten in Verbindung mit {\"u}ber lange Zeitr{\"a}ume nicht versicherbaren Risiken bez{\"u}glich Brennstoff-, CO2-Zertifikate- und Strompreisen zu einer Versch{\"a}rfung der Problematik. Sinnvolle L{\"o}sungsans{\"a}tze sind zum einen die Erh{\"o}hung der Intraday-Handelsliquidit{\"a}t zur Verbesserung der Marktr{\"a}umungsfunktion bis m{\"o}glichst kurz vor Stromlieferung, was z. B. durch eine F{\"o}rderung der Direktvermarktung Erneuerbarer Energien erreicht werden kann. Zum anderen tr{\"a}gt ein verst{\"a}rkter Ausbau von smart metern bei Endverbrauchern zu einer h{\"o}heren Versorgungssicherheit bei, da dies die Gl{\"a}ttung von Lastspitzen und die Artikulation der tats{\"a}chlichen Zahlungsbereitschaft von Endverbrauchern am Großhandelsmarkt erm{\"o}glicht.}, language = {de} } @article{Buedenbender2009, author = {B{\"u}denbender, Martin}, title = {Der Atomausstieg in Deutschland - ein zukunftsf{\"a}higer Sonderweg im europ{\"a}ischen Kontext?}, series = {atw International Journal for Nuclear Power}, volume = {54}, journal = {atw International Journal for Nuclear Power}, number = {10}, publisher = {Inforum}, address = {Berlin}, issn = {14315254}, pages = {616 -- 627}, year = {2009}, language = {de} } @article{Buedenbender2009, author = {B{\"u}denbender, Martin}, title = {Auswirkungen der europ{\"a}ischen Energiepolitik auf den deutschen Atomausstieg}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Energiewirtschaft}, volume = {33}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Energiewirtschaft}, number = {4}, publisher = {Vieweg}, address = {Wiesbaden}, isbn = {1866-2765}, doi = {10.1007/s12398-009-0039-4}, pages = {341 -- 350}, year = {2009}, abstract = {Nach der Bundestagswahl am 27. September 2009 steht der Atomausstieg in Deutschland wieder ganz oben auf der politischen Agenda. Eine aktuelle Bestandsaufnahme aller ma\geblichen Argumente erscheint somit zwingend notwendig. Dabei sollte der Blickwinkel nicht national beschr{\"a}nkt bleiben, sondern vor allem der Einfluss der europ{\"a}ischen Dimension dieser Thematik miteinbezogen werden. Auf europ{\"a}ischer Ebene zeigt sich eine Position zu Gunsten der Kernenergie. Unter den 27 EU-Staaten findet gerade eine Renaissance der Atomkraft statt. Die drei europ{\"a}ischen Organe bef{\"u}rworten den umfangreichen Einsatz der Kernenergie als langfristigen Bestandteil des Energietr{\"a}germix. Deutschland geh{\"o}rt mit seinem Beschluss zum Atomausstieg einer Minderheit an. Als Teil eines immer st{\"a}rker zusammen wachsenden und letztendlich vollst{\"a}ndig integrierten europ{\"a}ischen Strommarktes wird Deutschland langfristig stets mit Atomstrom versorgt werden. Dies gilt losgel{\"o}st von dem Einsatz von Kernkraftwerken im Inland. Eine Abschaltung der Anlagen f{\"u}hrt damit nicht zur Zielerreichung der Atomkraftgegner, sondern lediglich zu zus{\"a}tzlichen energietechnischen Herausforderungen bei der Sicherstellung der deutschen Stromversorgung. Der deutsche Atomausstieg sollte aus diesem Grund von der neuen Bundesregierung zur{\"u}ck genommen werden.}, language = {de} }