@article{KrollLudwigsKaesling2014, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin and Kaesling, Katharina}, title = {Family Law and Culture in Europe: Developments, Challenges and Opportunities - Konferenz der Commission on European Family Law vom 29.-31. August 2013, Bonn}, series = {Zeitschrift f{\"u}r Europ{\"a}isches Privatrecht (ZEuP)}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r Europ{\"a}isches Privatrecht (ZEuP)}, number = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0943-3929}, pages = {673 -- 676}, year = {2014}, abstract = {Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Ver{\"a}nderungen bei den Lebens- und Familienformen hat es sich die Commission on European Family Law (CEFL) seit 2001 zum Ziel gesetzt, unverbindliche Regelungsvorschl{\"a}ge f{\"u}r ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. Die Vorstellung und Diskussion dieser auf rechtsvergleichender Basis erstellten Principles erfolgt auf den regelm{\"a}ßig veranstalteten Tagungen der CEFL. Die nunmehr f{\"u}nfte Konferenz zum Thema „Family Law and Culture in Europe - Developments, Challenges and Opportunities" fand erstmals in Deutschland statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung, zu der ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis aus insgesamt 33 L{\"a}ndern angereist waren, von Nina Dethloff (Direktorin des Instituts f{\"u}r Deutsches, Europ{\"a}isches und Internationales Familienrecht an der Universit{\"a}t Bonn), Katharina Boele-Woelki (Direktorin des Utrecht Centre for European Research into Family Law und Preistr{\"a}gerin des Anneliese Maier-Forschungspreises der Alexander von Humboldt-Stiftung) und Werner Gephart (Direktor des K{\"a}te Hamburger Kollegs „Recht als Kultur").}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2019, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vernachl{\"a}ssigung des unionsrechtlichen Anerkennungsprinzips durch den BGH}, series = {NJW Neue Juristische Wochenschrift}, journal = {NJW Neue Juristische Wochenschrift}, number = {32}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0341-1915}, pages = {2277 -- 2279}, year = {2019}, language = {de} } @article{Olbertz2017, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1868-1816}, pages = {314 -- 317}, year = {2017}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Arbeitnehmer{\"u}berlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {371 -- 374}, year = {2016}, abstract = {Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des urspr{\"u}nglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums f{\"u}r Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endg{\"u}ltige Entwurf des Gesetzes zur {\"A}nderung des Arbeitnehmer{\"u}berlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (A{\"U}G-E). Die {\"A}nderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von gr{\"o}ßeren {\"A}nderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. F{\"u}r die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.}, language = {de} } @article{OlbertzSturm2015, author = {Olbertz, Klaus and Sturm, Nora}, title = {R{\"u}ckzahlungsvereinbarungen f{\"u}r Fortbildungskosten - welche Spielregeln gelten?}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1868-1816}, pages = {510 -- 513}, year = {2015}, language = {de} } @article{Lind2016, author = {Lind, Thorsten Patric}, title = {R{\"u}ckzahlung von gewinnunabh{\"a}ngigen Aussch{\"u}ttungen bei Aufl{\"o}sung einer stillen Gesellschaft : BGH, Vers{\"a}umnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung}, series = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, journal = {Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-M{\"o}hring}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, year = {2016}, abstract = {Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV") sah f{\"u}r diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine j{\"a}hrliche gewinnunabh{\"a}ngige Aussch{\"u}ttung vor. Es sollte sich dabei ausdr{\"u}cklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgel{\"o}st. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens" des Gesch{\"a}ftsinhabers verh{\"a}ltnism{\"a}ßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Verm{\"o}gen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Gesch{\"a}ftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach f{\"u}r den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabh{\"a}ngigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen R{\"u}ckerstattungsanspruch der klagenden Gesch{\"a}ftsinhaberin.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2010, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Die Zukunft des verbrauchersch{\"u}tzenden Widerrufsrechts in Europa}, series = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Privatrecht : ZEuP}, volume = {18}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Privatrecht : ZEuP}, number = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0943-3929}, pages = {509 -- 534}, year = {2010}, abstract = {Das verbrauchersch{\"u}tzende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europ{\"a}ischen Richtlinienrecht hat sich eine un{\"u}berschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivit{\"a}tseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zur{\"u}ckf{\"u}hren l{\"a}sst sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „{\"u}berschießende Umsetzung" abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie {\"u}ber Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie {\"u}ber die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien {\"u}ber Haust{\"u}rgesch{\"a}fte (Haust{\"u}rgesch{\"a}fteRL), Fernabsatzvertr{\"a}ge (FARL), missbr{\"a}uchliche Klauseln sowie Verbrauchsg{\"u}terk{\"a}ufe vereinigt werden. F{\"u}r das verbrauchersch{\"u}tzende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem un{\"u}berlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Vertr{\"a}ge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kl{\"a}rung des Verh{\"a}ltnisses zu den verbrauchersch{\"u}tzenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zun{\"a}chst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekund{\"a}rrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegen{\"u}berstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.).}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{Tran2011, author = {Tran, Duc Hung}, title = {Wirkungslosigkeit der Entsprechenserkl{\"a}rung gem. \S161 AktG}, series = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, volume = {66}, journal = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0340-7918}, pages = {2025}, year = {2011}, abstract = {Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualit{\"a}t der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch daf{\"u}r, dass durch die Abgabe der Entsprechenserkl{\"a}rung gem. \S 161 AktG die f{\"u}r das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2015, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu OLG M{\"u}nchen: Erbscheinserteilung nach Eintritt des Nacherbfalls, Beschl. v. 1.10.2014 - Wx 314/14}, series = {DNotZ - Deutsche Notar-Zeitschrift}, journal = {DNotZ - Deutsche Notar-Zeitschrift}, number = {5}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0340-8604}, pages = {385 -- 390}, year = {2015}, language = {de} }