@article{ChwallekFrohn2016, author = {Chwallek, Constanze and Frohn, Sandra}, title = {Den Mitarbeitern den R{\"u}cken st{\"a}rken}, series = {Personalwirtschaft}, journal = {Personalwirtschaft}, number = {5}, publisher = {F.A.Z. Business Media}, address = {Frankfurt a.M.}, issn = {0341-4698}, pages = {46 -- 48}, year = {2016}, abstract = {Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelm{\"a}ßig seinen R{\"u}cken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zur{\"u}ckgegangen, w{\"a}hrend die untrainierten Kollegen weiterhin unter R{\"u}ckenbeschwerden leiden.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitszeit und Verg{\"u}tungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {14}, issn = {1860-9449}, pages = {1026 -- 1037}, year = {2016}, abstract = {Kaum ein anderer Begriff h{\"a}lt so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. F{\"u}r die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelm{\"a}ßig die Frage, was {\"u}berhaupt zur Arbeitszeit geh{\"o}rt, entsprechend als solche zu verg{\"u}ten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsvertr{\"a}ge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber die aktuelle Rechtslage und enth{\"a}lt zugleich Hinweise f{\"u}r die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders ber{\"u}cksichtigt.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz}, series = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, journal = {GRP : Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {255 -- 258}, year = {2016}, abstract = {Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Br{\"u}ssel I-(jetzt: Br{\"u}ssel Ia-) und Br{\"u}ssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, n{\"a}mlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Br{\"u}ssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Br{\"u}ssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergr{\"u}ndig die Ermittlung des einschl{\"a}gigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes.}, language = {de} }