@article{OertelBung2021, author = {Oertel, Mario and Bung, Daniel Bernhard}, title = {Hochwasserschutz - eine Aufgabe f{\"u}r eine nachhaltige Wasserwirtschaft}, series = {Wasserwirtschaft}, volume = {111}, journal = {Wasserwirtschaft}, number = {9-10}, publisher = {Springer Vieweg}, address = {Wiesbaden}, issn = {0043-0978}, pages = {3 -- 19}, year = {2021}, language = {de} } @article{OertelBung2015, author = {Oertel, Mario and Bung, Daniel Bernhard}, title = {Numerische Str{\"o}mungssimulationen von Fließgew{\"a}ssern : Praxisanwendungen und zuk{\"u}nftige Entwicklungen}, series = {Korrespondenz Wasserwirtschaft : KW}, volume = {8}, journal = {Korrespondenz Wasserwirtschaft : KW}, number = {H. 3}, publisher = {Gesellschaft zur F{\"o}rderung der Abwassertechnik}, address = {Hennef}, issn = {1616-430X}, pages = {177 -- 182}, year = {2015}, language = {de} } @article{OhrtmannGolland2023, author = {Ohrtmann, Jan-Peter and Golland, Alexander}, title = {Datenschutz \& Datenrecht - ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen \& Aufsicht}, series = {DSB Datenschutz-Berater}, volume = {2023}, journal = {DSB Datenschutz-Berater}, number = {3}, publisher = {DFV Mediengruppe}, address = {Frankfurt a.M.}, pages = {73 -- 75}, year = {2023}, abstract = {Die Verfasser vermitteln einen {\"U}berblick {\"u}ber die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht f{\"u}r das Jahr 2023. Zun{\"a}chst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des \S 26 TTDSG und das Mobilit{\"a}tsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. {\"U}berdies f{\"u}hren die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivit{\"a}ten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europ{\"a}ischer Ebene finden Erw{\"a}hnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verh{\"a}ltnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die k{\"u}nftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten.}, language = {de} } @article{OhrtmannGolland2023, author = {Ohrtmann, Jan-Peter and Golland, Alexander}, title = {Datenschutz \& Datenrecht - ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene}, series = {DSB Datenschutz-Berater}, volume = {2023}, journal = {DSB Datenschutz-Berater}, number = {2}, publisher = {Fachmedien Recht und Wirtschaft}, address = {Frankfurt am Main}, pages = {43 -- 46}, year = {2023}, abstract = {Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die k{\"u}nftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europ{\"a}ischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung k{\"o}nne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bez{\"u}glich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden k{\"u}nftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten {\"o}ffentlich-rechtlicher Datens{\"a}tze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen m{\"o}chte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei.}, language = {de} } @article{Olbertz2012, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"U}bergang von Leiharbeitnehmern bei {\"U}bertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebs{\"u}bergangs}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {5}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {398 -- 403}, year = {2012}, abstract = {Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verst{\"a}ndnis zu einer Frage des Rechts des Betriebs{\"u}bergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverh{\"a}ltnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil){\"u}bergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber {\"u}bergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil){\"u}bergang erfasst sein k{\"o}nnen. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. \S 613a BGB zuk{\"u}nftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsver{\"a}ußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu {\"u}bernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der {\"U}bergang von Leiharbeitsverh{\"a}ltnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei k{\"u}nftigen Betriebs(teil){\"u}bertragungen zu ber{\"u}cksichtigen, um unliebsame {\"U}berraschungen zu vermeiden.}, language = {de} } @article{Olbertz2015, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und L{\"o}sungen f{\"u}r die Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {15}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {1263 -- 1270}, year = {2015}, language = {de} } @article{Olbertz2010, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kurzarbeit und betriebsbedingte K{\"u}ndigungen - Wissenswertes f{\"u}r die betriebliche Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {37}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2966 -- 2972}, year = {2010}, abstract = {Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begr{\"u}ndeten Arbeitskr{\"a}fte{\"u}berhang begegnen zu k{\"o}nnen. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur f{\"u}r Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im M{\"a}rz 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 k{\"o}nnen Arbeitgeber Kurzarbeit noch f{\"u}r die verl{\"a}ngerte H{\"o}chstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verl{\"a}ngerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeitr{\"a}ge bis M{\"a}rz 2012 verabschiedet. Trotzdem m{\"u}ssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingef{\"u}hrt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige H{\"o}chstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird}, language = {de} } @article{Olbertz2017, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1868-1816}, pages = {314 -- 317}, year = {2017}, language = {de} } @article{Olbertz2014, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Der neue gesetzliche Mindestlohn - was gilt und was Unternehmen k{\"u}nftig beachten m{\"u}ssen}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {521 -- 524}, year = {2014}, abstract = {Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erh{\"a}lt einen fl{\"a}chendeckenden und weitgehend branchenunabh{\"a}ngigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grunds{\"a}tzlich alle abh{\"a}ngig besch{\"a}ftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen d{\"u}rften enorm sein. Das Bundesministerium f{\"u}r Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einf{\"u}hrung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Besch{\"a}ftigte einen h{\"o}heren Lohn beanspruchen k{\"o}nnen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise f{\"u}r Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis.}, language = {de} } @article{Olbertz2009, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Einf{\"u}hrung einer elektronischen Personalakte}, series = {Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB}, journal = {Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {1618-0143}, pages = {86}, year = {2009}, language = {de} }