@article{Olbertz2012, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"U}bergang von Leiharbeitnehmern bei {\"U}bertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebs{\"u}bergangs}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {5}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {398 -- 403}, year = {2012}, abstract = {Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verst{\"a}ndnis zu einer Frage des Rechts des Betriebs{\"u}bergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverh{\"a}ltnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil){\"u}bergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber {\"u}bergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil){\"u}bergang erfasst sein k{\"o}nnen. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. \S 613a BGB zuk{\"u}nftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsver{\"a}ußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu {\"u}bernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der {\"U}bergang von Leiharbeitsverh{\"a}ltnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei k{\"u}nftigen Betriebs(teil){\"u}bertragungen zu ber{\"u}cksichtigen, um unliebsame {\"U}berraschungen zu vermeiden.}, language = {de} }