@article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Wichtige arbeitsrechtliche Entwicklungen im Jahr 2020 : Der Jahresr{\"u}ckblick auf alles Wissenswerte im Arbeitsrecht des vergangenen Jahres}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {10}, issn = {0028-3460}, pages = {703 -- 715}, year = {2021}, abstract = {Im Anschluss an die arbeitsrechtlichen Jahres{\"u}bersichten der vergangenen Jahre (NWB 5/2019 S. 266; NWB 8/2020 S. 557) gibt der nachfolgende Beitrag einen {\"U}berblick {\"u}ber relevante Entwicklungen im Arbeitsrecht des Jahres 2020. Der erste Teil besch{\"a}ftigt sich hierbei mit gesetzlichen {\"A}nderungen. Neben Regelungen, die auf die COVID-19-Pandemie zur{\"u}ckgef{\"u}hrt werden k{\"o}nnen, hat der Gesetzgeber auch andere Vorhaben umgesetzt. So wurde u. a. das Arbeitnehmerentsenderecht reformiert. F{\"u}r Diskussionen sorgt(e) zudem das Gesetzesvorhaben zur Regelung mobiler Arbeit. Im zweiten Teil werden f{\"u}r die Praxis wichtige h{\"o}chstrichterliche Gerichtsentscheidungen zum Arbeitsrecht erl{\"a}utert, alphabetisch sortiert von A (wie Antidiskriminierungsrecht) bis U (wie Urlaub).}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit : M{\"o}glichkeiten und Grenzen arbeitsvertraglicher Gestaltung zur Vermeidung von „Leerlaufzeiten"}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {15}, issn = {0028-3460}, pages = {1055 -- 1063}, year = {2021}, abstract = {Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt stetig zu, wobei die Corona-Pandemie dieses Bed{\"u}rfnis nochmals versch{\"a}rft hat. Gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen w{\"a}chst die Notwendigkeit, den Einsatz der Besch{\"a}ftigten m{\"o}glichst bedarfsgerecht zu steuern, also bei guter Auftragslage mehr Arbeitszeit abzurufen und bei ausbleibenden Auftr{\"a}gen die Arbeitszeit zu reduzieren und somit bezahlte „Leerlaufzeiten" zu vermeiden. Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern hierf{\"u}r das Instrument der sog. Abrufarbeit ( \S 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG ) zur Verf{\"u}gung. In dem nachfolgenden Beitrag werden M{\"o}glichkeiten und Grenzen der Abrufarbeit skizziert und konkrete arbeitsvertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten aufgezeigt.}, language = {de} } @article{Olbertz2021, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Vertragsgestaltungen bei der Besch{\"a}ftigung von Rentnern in Unternehmen : (Befristete) Besch{\"a}ftigungsverh{\"a}ltnisse als sinnvolles Instrument zum Schließen von Personall{\"u}cken}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {25}, issn = {0028-3460}, pages = {1810 -- 1817}, year = {2021}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafter-Gesch{\"a}ftsf{\"u}hrers einer Familiengesellschaft}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {3}, issn = {1868-1816}, pages = {48 -- 48}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugspauschale bei Lohnverzug des Arbeitgebers}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {4}, issn = {1868-1816}, pages = {75 -- 75}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {6}, issn = {1868-1816}, pages = {111 -- 111}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einem {\"u}bergehenden Betriebsteil}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {7}, issn = {1868-1816}, pages = {132 -- 132}, year = {2019}, language = {de} } @misc{Olbertz2019, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zur{\"u}ckliegender Vorbesch{\"a}ftigung}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, number = {11}, issn = {1868-1816}, pages = {201 -- 201}, year = {2019}, language = {de} } @incollection{GollandBaumHammingeretal.2018, author = {Golland, Alexander and Baum, Michael and Hamminger, Alexander and Olbertz, Klaus}, title = {Ein {\"U}berblick: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung}, series = {Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung}, booktitle = {Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, isbn = {978-3-482-67271-2}, pages = {8 -- 14}, year = {2018}, abstract = {Datenschutz und der 25.5.2018, wie ein Damoklesschwert scheinen beide Begriffe zurzeit im Raum zu stehe. Jeder weiß oder sollte zumindest um das Inkrafttreten der europ{\"a}ischen DSGVO am 25.5.2018 wissen. Viel wurde {\"u}ber wesentliche Neuerungen im Datenschutzrecht berichtet. Nicht zuletzt {\"u}ber gesteigerte organisatorische Anforderungen, Dokumentationspflichten und drohende Bußgelder. Doch was bedeuten diese Neuerungen ganz konkret f{\"u}r die Praxis des Steuerberaters? Anders als man vermuten k{\"o}nnte, werden die datenschutzrechtlichen Neuerungen nicht nur im Bereich der Kanzleiorganisation relevant. Auch im Steuerverwaltungsverfahren sieht sich der Steuerberater datenschutzrechtlichen Fragestellungen gegen{\"u}ber, bspw. dann, wenn die Finanzbeh{\"o}rden bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten gegen die DSGVO verstoßen. Gleiches gilt in Bereichen des Besch{\"a}ftigtendatenschutzes. Sowohl der Kanzleiinhaber selbst, als auch seine Arbeitgeber-Mandanten haben die Vorschriften des Besch{\"a}ftigtendatenschutzes einzuhalten. Der Steuerberater ben{\"o}tigt datenschutzrechtliches Know How, welches unmittelbar seine t{\"a}gliche Praxis betrifft. Andernfalls besteht das Risiko, dass dieser mit mehr Fragen, als Antworten zur{\"u}ck bleibt.}, language = {de} } @article{OlbertzThiergart2010, author = {Olbertz, Klaus and Thiergart, Kirsten}, title = {B{\"o}rsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei {\"U}bernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE}, series = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, journal = {Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0340-7918}, pages = {1547}, year = {2010}, abstract = {Die SPAC-SE ist b{\"o}rsenf{\"a}hig und damit eine f{\"u}r eine SPAC grunds{\"a}tzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zun{\"a}chst) um eine leere, arbeitnehmerlose H{\"u}lle handelt, {\"a}ndert hieran nichts. Die Gr{\"u}ndung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zul{\"a}ssig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß \S 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das sp{\"a}ter erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt f{\"u}r eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enth{\"a}lt strenge Regelungen, die der f{\"u}r eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilit{\"a}t entgegenstehen k{\"o}nnen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die R{\"u}ckzahlung des Treuhandverm{\"o}gens an Aktion{\"a}re, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes.}, language = {de} }