@article{Olbertz2018, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"U}berwachung von Arbeitnehmern als Ausdruck von Compliance - Grunds{\"a}tze sowie Zul{\"a}ssigkeit und Grenzen einzelner Maßnahmen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {21}, publisher = {NWB-Verl.}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {1547 -- 1555}, year = {2018}, language = {de} } @article{Olbertz2018, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Das rechtssichere Arbeitszeugnis - Erlaubte und nicht erlaubte Formulierungen und anderes Wissenswertes}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {12}, publisher = {NWB-Verl.}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {802 -- 813}, year = {2018}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @article{Olbertz2017, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Neuerungen beim Besch{\"a}ftigtendatenschutz durch die Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes - Unternehmen sollten Frist bis zum 25.5.2018 nutzen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {32}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2429 -- 2435}, year = {2017}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2010, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Die Zukunft des verbrauchersch{\"u}tzenden Widerrufsrechts in Europa}, series = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Privatrecht : ZEuP}, volume = {18}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r europ{\"a}isches Privatrecht : ZEuP}, number = {3}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0943-3929}, pages = {509 -- 534}, year = {2010}, abstract = {Das verbrauchersch{\"u}tzende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europ{\"a}ischen Richtlinienrecht hat sich eine un{\"u}berschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivit{\"a}tseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zur{\"u}ckf{\"u}hren l{\"a}sst sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „{\"u}berschießende Umsetzung" abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie {\"u}ber Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie {\"u}ber die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien {\"u}ber Haust{\"u}rgesch{\"a}fte (Haust{\"u}rgesch{\"a}fteRL), Fernabsatzvertr{\"a}ge (FARL), missbr{\"a}uchliche Klauseln sowie Verbrauchsg{\"u}terk{\"a}ufe vereinigt werden. F{\"u}r das verbrauchersch{\"u}tzende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem un{\"u}berlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Vertr{\"a}ge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Kl{\"a}rung des Verh{\"a}ltnisses zu den verbrauchersch{\"u}tzenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zun{\"a}chst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekund{\"a}rrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegen{\"u}berstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.).}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2009, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Eckpunkte aktueller Reformen im Familienrecht}, series = {Bonner Rechtsjournal}, journal = {Bonner Rechtsjournal}, number = {1}, publisher = {BRJ}, address = {Bonn}, pages = {25 -- 30}, year = {2009}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europ{\"a}ischen Erbrechtsverordnung}, series = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, journal = {Notar : Monatsschrift f{\"u}r die gesamte notarielle Praxis}, number = {3}, publisher = {DNotV-Verl.}, address = {Berlin}, pages = {75 -- 85}, year = {2016}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {St{\"a}rkung der Parteiautonomie durch die Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnungen}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, volume = {3}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Familienrecht - NZFam}, number = {23}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {2198-2333}, pages = {1061 -- 1065}, year = {2016}, abstract = {Mit der Verabschiedung der Europ{\"a}ischen G{\"u}terrechtsverordnung f{\"u}r Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bew{\"a}hrte Traditionen ankn{\"u}pft, f{\"u}r Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vereinheitlichung des G{\"u}terkollisionsrechts in Europa - die EU-Eheg{\"u}terrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1)}, series = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, volume = {13}, journal = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {231 -- 241}, year = {2016}, abstract = {Zehn Jahre nach Erlass des „Gr{\"u}nbuchs zu den Kollisionsnormen im G{\"u}terrecht" vom 17.7.2006 hat der Rat der Europ{\"a}ischen Union am 24.6.2016 die EU-Eheg{\"u}terrechts-(„EuG{\"u}VO") sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO") erlassen. Damit wird das europ{\"a}ische G{\"u}terkollisionsrecht f{\"u} rca. 16 Millionen „internationaler Paare" in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als urspr{\"u}nglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteurop{\"a}ische Rechtsakte, da die f{\"u}r Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschl{\"a}ge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verkn{\"u}pfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einf{\"u}hrung einheitlicher g{\"u}terrechtlicher Regelungen f{\"u}r eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob" und „Wie" etwaiger Rechtswahlm{\"o}glichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegen{\"u}berstehen, sahen in der Einf{\"u}hrung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintert{\"u}r". Vor diesem Hintergrund erwies sich - ebenso wie schon bei der Rom III-VO - das Verfahren zur verst{\"a}rkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europ{\"a}ischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verst{\"a}rkten Zusammenarbeit teil.}, language = {de} } @article{KampkerSchleserTriebsetal.2018, author = {Kampker, Achim and Schleser, Markus and Triebs, Johannes and Berg, Alexander-Karl and Hansen, Jan Ole and Fiedler, Falko}, title = {Bauteilintegrierte Vorrichtungsfunktionen im Karosseriebau : Aktuelle Ergebnisse im Forschungsprojekt ProeK}, series = {ZWF Zeitschrift f{\"u}r wirtschaftlichen Fabrikbetrieb}, volume = {113}, journal = {ZWF Zeitschrift f{\"u}r wirtschaftlichen Fabrikbetrieb}, number = {11}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0947-0085}, doi = {10.3139/104.112012}, pages = {767 -- 770}, year = {2018}, abstract = {Das Forschungsprojekt Produktionseffizienz in der Kleinserie (ProeK) erarbeitet kosteng{\"u}nstige und effiziente L{\"o}sungsans{\"a}tze f{\"u}r Prozessketten im Zukunftsfeld der Elektromobilit{\"a}t. Das Teilprojekt Karosserie setzt diese Zielsetzung durch innovative und praxisorientierte Produkt- und Prozesskonzepte mit neuartigen bauteilintegrierten Vorrichtungsfunktionen (BiV) um. Im Teilprojekt Außenhaut sollen Toleranzen adaptiv durch Anpassungen der Prozessparameter sowie Bauteilmanipulation kompensiert werden.}, language = {de} }