@article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Bundesregierung beschließt Flexi-Rente}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {42}, issn = {1860-9449}, pages = {3145 -- 3147}, year = {2016}, abstract = {Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des {\"U}bergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur St{\"a}rkung von Pr{\"a}vention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)" folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gef{\"o}rdert und das Weiterarbeiten {\"u}ber die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierf{\"u}r ist eine Reihe von gesetzlichen {\"A}nderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die geplanten Neuerungen zu verschaffen.}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilit{\"a}t und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {50}, issn = {1860-9449}, pages = {3812}, year = {2016}, abstract = {Elektromobilit{\"a}t ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrr{\"a}dern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gew{\"a}hrte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrr{\"a}dern als Dienstfahrzeuge auch f{\"u}r Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge {\"u}berlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden {\"U}berlassungsvertr{\"a}ge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen {\"U}berblick und beinhaltet Formulierungshilfen f{\"u}r die Vertragsgestaltung.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"A}nderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsvertr{\"a}gen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {40}, issn = {1860-9449}, pages = {3028 -- 3032}, year = {2016}, abstract = {Der Gesetzgeber hat k{\"u}rzlich eine {\"A}nderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat f{\"u}r Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsvertr{\"a}ge anpassen m{\"u}ssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber \S 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erkl{\"a}rungen gegen{\"u}ber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform" banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erkl{\"a}rungen an „eine strengere Form als die Textform" binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsvertr{\"a}gen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsvertr{\"a}gen gebr{\"a}uchlichen Ausschlussfristen.}, language = {de} } @article{BeckerDelfmannDietrichetal.2016, author = {Becker, J{\"o}rg and Delfmann, Patrick and Dietrich, Hanns-Alexander and Steinhorst, Matthias and Eggert, Mathias}, title = {Business Process Compliance Checking — Applying and Evaluating a Generic Pattern Matching Approach for Conceptual Models in the Financial Sector}, series = {Information Systems Frontiers}, volume = {18}, journal = {Information Systems Frontiers}, number = {2}, publisher = {Springer}, address = {Berlin}, issn = {1572-9419}, doi = {10.1007/s10796-014-9529-y}, pages = {359 -- 405}, year = {2016}, abstract = {Given the strong increase in regulatory requirements for business processes the management of business process compliance becomes a more and more regarded field in IS research. Several methods have been developed to support compliance checking of conceptual models. However, their focus on distinct modeling languages and mostly linear (i.e., predecessor-successor related) compliance rules may hinder widespread adoption and application in practice. Furthermore, hardly any of them has been evaluated in a real-world setting. We address this issue by applying a generic pattern matching approach for conceptual models to business process compliance checking in the financial sector. It consists of a model query language, a search algorithm and a corresponding modelling tool prototype. It is (1) applicable for all graph-based conceptual modeling languages and (2) for different kinds of compliance rules. Furthermore, based on an applicability check, we (3) evaluate the approach in a financial industry project setting against its relevance for decision support of audit and compliance management tasks.}, language = {en} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Allgemeiner {\"U}berblick und die einzelnen Folgen f{\"u}r den Besch{\"a}ftigtendatenschutz}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {28}, issn = {1860-9449}, pages = {2118 -- 2124}, year = {2016}, abstract = {Nach jahrelangem Ringen haben sich die zust{\"a}ndigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweij{\"a}hrigen {\"U}bergangszeit am 25.5.2018 f{\"u}r alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verst{\"o}ße hiergegen k{\"o}nnen erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 \% des gruppenweiten Jahresumsatzes - je nachdem, welcher Betrag h{\"o}her ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen ersten {\"U}berblick {\"u}ber die sich aus der DS-GV ergebenden Konsequenzen f{\"u}r die betriebliche Praxis im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Besch{\"a}ftigungskontext im Besonderen.}, language = {de} } @article{Olbertz2016, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitszeit und Verg{\"u}tungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsm{\"o}glichkeiten}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {14}, issn = {1860-9449}, pages = {1026 -- 1037}, year = {2016}, abstract = {Kaum ein anderer Begriff h{\"a}lt so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. F{\"u}r die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelm{\"a}ßig die Frage, was {\"u}berhaupt zur Arbeitszeit geh{\"o}rt, entsprechend als solche zu verg{\"u}ten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsvertr{\"a}ge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber die aktuelle Rechtslage und enth{\"a}lt zugleich Hinweise f{\"u}r die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders ber{\"u}cksichtigt.}, language = {de} } @article{BarnatKennewegSaldenetal.2016, author = {Barnat, Miriam and Kenneweg, Anne Cornelia and Salden, Peter and Schramm, Christin and Schumann, Marlen}, title = {Das ‚Junge Forum' als Format der Nachwuchsf{\"o}rderung. Ein Beitrag zu Professionalisierung, Netzwerkbildung und kooperativem Lernen}, series = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, journal = {Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13)}, publisher = {Waxmann}, address = {M{\"u}nster}, isbn = {978-3-8309-3397-7}, doi = {10.25656/01:16852}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:0111-pedocs-168520}, pages = {269 -- 282}, year = {2016}, abstract = {Im Mai 2012 fand in Hamburg erstmals das „Junge Forum Hochschul- und Mediendidaktik" statt, im Juni 2013 folgte in Potsdam die zweite Auflage als „Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung". 2014 wurde das dritte „Forum" in Dresden und 2015 das vierte in D{\"u}sseldorf ausgerichtet. Das f{\"u}nfte Forum wird 2016 an der Technischen Universit{\"a}t Darmstadt stattfinden. Initiiert und organisiert wird die Veranstaltung stets von jungen Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, dem ‚Nachwuchs' in diesem Bereich ein Austauschforum zu geben. Der vorliegende Artikel stellt die konzeptionellen {\"U}berlegungen vor, die hinter diesen Treffen stehen. Er zeigt im R{\"u}ckgriff auf Netzwerktheorie und aktuelle Diskussionen um Professionalisierung und Third Space, wieso f{\"u}r dieses Format ein aktueller Bedarf besteht, und begr{\"u}ndet dann im R{\"u}ckgriff auf didaktische Konzepte auch die methodische Gestaltung der Veranstaltungen. Unsere These: Das kooperative Lernen in Netzwerken ist ein wichtiger Baustein f{\"u}r die Professionalisierung des hochschul- und mediendidaktischen Nachwuchses.}, language = {de} } @article{OlbertzGroth2016, author = {Olbertz, Klaus and Groth, Alexandra}, title = {Arbeitnehmer{\"u}berlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {371 -- 374}, year = {2016}, abstract = {Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des urspr{\"u}nglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums f{\"u}r Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endg{\"u}ltige Entwurf des Gesetzes zur {\"A}nderung des Arbeitnehmer{\"u}berlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (A{\"U}G-E). Die {\"A}nderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von gr{\"o}ßeren {\"A}nderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. F{\"u}r die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Vereinheitlichung des G{\"u}terkollisionsrechts in Europa - die EU-Eheg{\"u}terrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1)}, series = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, volume = {13}, journal = {GPR: Zeitschrift f{\"u}r das Privatrecht der Europ{\"a}ischen Union}, number = {5}, publisher = {Verlag Dr. Otto Schmidt}, address = {K{\"o}ln}, issn = {2193-9519}, doi = {10.9785/gpr-2016-0509}, pages = {231 -- 241}, year = {2016}, abstract = {Zehn Jahre nach Erlass des „Gr{\"u}nbuchs zu den Kollisionsnormen im G{\"u}terrecht" vom 17.7.2006 hat der Rat der Europ{\"a}ischen Union am 24.6.2016 die EU-Eheg{\"u}terrechts-(„EuG{\"u}VO") sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO") erlassen. Damit wird das europ{\"a}ische G{\"u}terkollisionsrecht f{\"u} rca. 16 Millionen „internationaler Paare" in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als urspr{\"u}nglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteurop{\"a}ische Rechtsakte, da die f{\"u}r Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschl{\"a}ge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verkn{\"u}pfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einf{\"u}hrung einheitlicher g{\"u}terrechtlicher Regelungen f{\"u}r eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob" und „Wie" etwaiger Rechtswahlm{\"o}glichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegen{\"u}berstehen, sahen in der Einf{\"u}hrung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintert{\"u}r". Vor diesem Hintergrund erwies sich - ebenso wie schon bei der Rom III-VO - das Verfahren zur verst{\"a}rkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europ{\"a}ischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verst{\"a}rkten Zusammenarbeit teil.}, language = {de} } @article{KrollLudwigs2016, author = {Kroll-Ludwigs, Kathrin}, title = {Das Verh{\"a}ltnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-{\"u}bereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori?}, series = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, volume = {36}, journal = {IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts}, number = {1}, publisher = {Gieseking}, address = {Bielefeld}, issn = {0720-6585}, pages = {34 -- 40}, year = {2016}, abstract = {In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenz{\"u}berschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll {\"u}ber das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP"). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhalts{\"u}bereinkommen von 1973 („HU{\"U}") ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabh{\"a}ngig davon gelten, welche Staatsangeh{\"o}rigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die T{\"u}rkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HU{\"U} ratifiziert hatten. F{\"u}r die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verh{\"a}ltnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HU{\"U} weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlm{\"o}glichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz.}, language = {de} }