@article{BalzerStreitHeinze2017, author = {Balzer, Hermann and Streit, Daniel and Heinze, Marcel}, title = {Implikationen der Digitalisierung f{\"u}r den Finanzbereich der Unternehmung und das Rollenbild des CFO}, series = {Betriebswirtschaftliche Implikationen der digitalen Transformation. ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift f{\"u}r betriebswirtschaftliche Forschung, Sonderheft 72}, journal = {Betriebswirtschaftliche Implikationen der digitalen Transformation. ZfbF - Schmalenbachs Zeitschrift f{\"u}r betriebswirtschaftliche Forschung, Sonderheft 72}, number = {72}, editor = {Krause, Stefan}, publisher = {Springer}, address = {Berlin}, doi = {10.1007/978-3-658-18751-4_14}, pages = {267 -- 283}, year = {2017}, language = {de} } @article{Olbertz2012, author = {Olbertz, Klaus}, title = {{\"U}bergang von Leiharbeitnehmern bei {\"U}bertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebs{\"u}bergangs}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {5}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {398 -- 403}, year = {2012}, abstract = {Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europ{\"a}ischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verst{\"a}ndnis zu einer Frage des Rechts des Betriebs{\"u}bergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverh{\"a}ltnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil){\"u}bergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber {\"u}bergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil){\"u}bergang erfasst sein k{\"o}nnen. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. \S 613a BGB zuk{\"u}nftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsver{\"a}ußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu {\"u}bernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der {\"U}bergang von Leiharbeitsverh{\"a}ltnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei k{\"u}nftigen Betriebs(teil){\"u}bertragungen zu ber{\"u}cksichtigen, um unliebsame {\"U}berraschungen zu vermeiden.}, language = {de} } @article{Olbertz2015, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und L{\"o}sungen f{\"u}r die Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {15}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {1263 -- 1270}, year = {2015}, language = {de} } @article{Olbertz2010, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Kurzarbeit und betriebsbedingte K{\"u}ndigungen - Wissenswertes f{\"u}r die betriebliche Praxis}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {37}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {2966 -- 2972}, year = {2010}, abstract = {Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begr{\"u}ndeten Arbeitskr{\"a}fte{\"u}berhang begegnen zu k{\"o}nnen. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur f{\"u}r Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im M{\"a}rz 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 k{\"o}nnen Arbeitgeber Kurzarbeit noch f{\"u}r die verl{\"a}ngerte H{\"o}chstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verl{\"a}ngerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeitr{\"a}ge bis M{\"a}rz 2012 verabschiedet. Trotzdem m{\"u}ssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere f{\"u}r diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingef{\"u}hrt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige H{\"o}chstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird}, language = {de} } @article{OlbertzSturm2013, author = {Olbertz, Klaus and Sturm, Nora}, title = {Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht?}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {45}, publisher = {NWB Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {3552 -- 3559}, year = {2013}, language = {de} } @article{StefanOlbertz2010, author = {Stefan, Middendorf and Olbertz, Klaus}, title = {Betriebsratswahlen 2010}, series = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, journal = {NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht}, number = {4}, publisher = {NWB-Verlag}, address = {Herne}, issn = {1860-9449}, pages = {290 -- 297}, year = {2010}, abstract = {Die n{\"a}chsten regelm{\"a}ßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der T{\"u}r. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch f{\"u}r die hierdurch zus{\"a}tzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterst{\"u}tzende Begleitung der Wahlen f{\"u}r die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen f{\"u}r eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem k{\"u}nftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erl{\"a}utert die wesentlichen Abl{\"a}ufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen.}, language = {de} } @article{Olbertz2017, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1868-1816}, pages = {314 -- 317}, year = {2017}, language = {de} } @article{Olbertz2014, author = {Olbertz, Klaus}, title = {Der neue gesetzliche Mindestlohn - was gilt und was Unternehmen k{\"u}nftig beachten m{\"u}ssen}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, issn = {1868-1816}, pages = {521 -- 524}, year = {2014}, abstract = {Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erh{\"a}lt einen fl{\"a}chendeckenden und weitgehend branchenunabh{\"a}ngigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grunds{\"a}tzlich alle abh{\"a}ngig besch{\"a}ftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen d{\"u}rften enorm sein. Das Bundesministerium f{\"u}r Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einf{\"u}hrung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Besch{\"a}ftigte einen h{\"o}heren Lohn beanspruchen k{\"o}nnen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen {\"U}berblick {\"u}ber die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise f{\"u}r Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis.}, language = {de} } @article{OlbertzSturm2015, author = {Olbertz, Klaus and Sturm, Nora}, title = {R{\"u}ckzahlungsvereinbarungen f{\"u}r Fortbildungskosten - welche Spielregeln gelten?}, series = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, journal = {Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {1868-1816}, pages = {510 -- 513}, year = {2015}, language = {de} } @article{OlbertzMaevers2004, author = {Olbertz, Klaus and M{\"a}vers, Gunther}, title = {Rechtzeitigkeit der Meldung nach \S\S 37 b, 140 SGB III}, series = {Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB}, journal = {Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB}, issn = {1618-0143}, pages = {307}, year = {2004}, language = {de} }