TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - Gebaute Geschichte in Turin JF - Kunsttexte.de N2 - Städte sind Stein gewordene Geschichte. Ihre realisierte Form ermöglicht Geschichte zu erleben und die Stadtentwicklung nachzuvollziehen. Besonders in Turin ist ablesbar, wie das Haus Savoyen den Ausbau der neuen Hauptstadt zu einer der führenden Barockmetropolen Europas beeinflusste. Y1 - 2014 U6 - http://dx.doi.org/10.18452/7197 SN - 1618-8101 VL - 2014 IS - 1 PB - Humboldt-Universität zu Berlin CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - Vergessene Planungen – Die Kapelle im Neuen Schloß in Stuttgart JF - Zeitschrift für württembergische Landesgeschichte (ZWLG) Y1 - 2004 SN - 0044-3786 VL - 63 SP - 169 EP - 201 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - [Rezension zu: ] Gundula Lang: Bürgerliche Privatgärten in deutschen Landen um 1800. Fallstudien zu Gestalt, Nutzung und Bedeutung im Kontext des gesellschaftlichen Umbruchs, Worms: Wernersche Verlagsgesellschaft 2007 JF - Sehepunkte Y1 - 2008 SN - 1618-6168 VL - 8 IS - 9 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - Architekturzeichnung als Instrument der Theoriebildung. Lineamenta vs. Portraicture – Architekturdarstellung zwischen Wissenschaft und Öffentlichkeit. Tagung des DFG-Netzwerks-Schnittstelle Bild in Zusammenarbeit mit dem Lehrstuhl für Kunstgeschichte der Universität Regensburg, 28.4.2012. JF - Kunstchronik Y1 - 2012 SN - 0023-5474 VL - 65 IS - 9/10 SP - 494 EP - 499 PB - Fachverlag Hans Carl CY - Nürnberg ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - [Tagungsbericht zu:] Bourbon – Habsburg – Oranien 1700 (Marburg, 19. - 21.10.2006). JF - ArtHist.net Y1 - 2006 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - Newly found plans for the chapel of the Holy Shroud JF - Studi Piemontesi Y1 - 2017 SN - 0392-7261 VL - XLVI IS - 1 SP - 75 EP - 85 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - [Rezension zu:] Deutsch, Kristina: Jean Marot. Un graveur d'architecture à l'époque de Louis XIV. (= Ars et Scientia; 12), Berlin; Boston 2015. JF - ArtHist.net Y1 - 2017 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - [Rezension zu: ] Yvonne Prinzessin von Croÿ: Das Hôtel de Galliffet (1784-1792). Pariser Baupraxis undAusstattungskunst am feudalen Privatbau des ausgehenden Ancien Régime, Hildesheim: Olms 2014 JF - Sehepunkte Y1 - 2015 SN - 1618-6168 VL - 15 IS - 9 ER - TY - JOUR A1 - Wilke, Thomas T1 - [Rezension zu: ] Simone Meyder: "Mehr königlich als frei". Robert de Cotte und das Bauen in Straßburgnach 1681, Münster: Waxmann 2010 JF - Sehepunkte Y1 - 2011 SN - 1618-6168 VL - 11 IS - 2 ER - TY - JOUR A1 - Starck, Andreas T1 - Projektsteuerung contra Architektengrundleistung oder wer steuert das Baugeschehen? N2 - Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen. Y1 - 2007 ER -