TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vertragserfüllung als zeitliche Grenze des verbraucherschützenden Widerrufsrechts JF - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Y1 - 2008 SN - 0341-1907 VL - 61 IS - 28 SP - 1999 EP - 2002 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 2] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 2 SP - 123 EP - 130 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen : Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 1] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 1 SP - 7 EP - 14 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Dethloff, Nina A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - The Constitutional Court as Driver of Reforms in German Family Law JF - International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 217 EP - 234 ER - TY - JOUR A1 - Dethloff, Nina A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Strengthening Children's Rights in German Family Law JF - The International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 119 EP - 136 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - The Reform of German Maintenance Law JF - The International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 85 EP - 100 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kampker, Achim A1 - Schleser, Markus A1 - Triebs, Johannes A1 - Berg, Alexander-Karl A1 - Hansen, Jan Ole A1 - Fiedler, Falko T1 - Bauteilintegrierte Vorrichtungsfunktionen im Karosseriebau : Aktuelle Ergebnisse im Forschungsprojekt ProeK JF - ZWF Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb N2 - Das Forschungsprojekt Produktionseffizienz in der Kleinserie (ProeK) erarbeitet kostengünstige und effiziente Lösungsansätze für Prozessketten im Zukunftsfeld der Elektromobilität. Das Teilprojekt Karosserie setzt diese Zielsetzung durch innovative und praxisorientierte Produkt- und Prozesskonzepte mit neuartigen bauteilintegrierten Vorrichtungsfunktionen (BiV) um. Im Teilprojekt Außenhaut sollen Toleranzen adaptiv durch Anpassungen der Prozessparameter sowie Bauteilmanipulation kompensiert werden. Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.3139/104.112012 SN - 0947-0085 VL - 113 IS - 11 SP - 767 EP - 770 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER -