TY - THES A1 - Bortmann, Alevtina T1 - Produktion eines „Corporate Identity“- Werbefilms für ein IoT Technologieunternehmen N2 - Mit einem Werbefilm kann man seine Zielgruppe schnell und einfach in wenigen Minuten erreichen, indem man sich als Unternehmen auf eine freundliche Art und Weise vorstellt und somit Vertrauen und Kontakt zu der Zielgruppe herstellt. Außerdem bietet ein Werbefilm eine gute Möglichkeit sein Unternehmen als modernes und leistungsstarkes Unternehmen zu präsentieren, um potenzielle Kunden oder sogar neue Mitarbeiter zu werben. Mit einem überzeugendem Werbefilm, der richtigen Musik und Animation, bleibt ein Werbefilm im Gedächtnis der Zuschauer, viel besser als es Printwerbung in Form von einem Flyer oder einer Broschüre erfüllen kann. Zusätzlich kann man seine Reichweite im Social-Media Bereich um weitere Kanäle erweitern. Dies wiederum ermöglicht dem Unternehmen seinen Kundenstamm zu stärken und auszubauen. KW - CI KW - Werbefilm KW - Video KW - Corporate Identity KW - IT Y1 - 2022 PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - CHAP A1 - Klocke, Martina T1 - Projektmodul im Bachelorstudiengang Maschinenbau und Mechatronik T2 - VDI-Workshop Projektorientiertes und problem-basiertes Lernen (PBL) in der Ingenieurausbildung Y1 - 2012 N1 - 25 Folien zum eingeladenen Vortrag beim VDI-Workshop. Darmstadt, 22./23.11.2012 SP - 1 EP - 25 ER - TY - JOUR A1 - Starck, Andreas T1 - Projektsteuerung contra Architektengrundleistung oder wer steuert das Baugeschehen? N2 - Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen. Y1 - 2007 ER - TY - CHAP A1 - Weßling, Matthias T1 - Provocative Communication in Coaching and Leadership: scientific research and managerial applications of the Provocative Communication Style N2 - Concept, scientific research and managerial applications of Provocative Coaching, according to the „Provocative Therapy“ of Prof. Dr. Frank Farrelly (University of Wisconsin, U.S.A) in terms of an application of the Provocative Communication Style in specific situations of practical leadership, especially in the role of a coach for their subordinates. N2 - Konzept, Forschungsergebnisse und Tools der sogenannten „Provocative Therapy“ nach Prof. Dr. Frank Farrelly (University of Wisconsin, U.S.A) und ihre Anwendung als provokativer Kommunikationsstil einer Führungskraft in spezifischen Situationen der betrieblichen Führungspraxis in der Rolle eines Coaches. KW - Kommunikation KW - Coaching KW - Führung KW - Kommunikation KW - Coaching KW - Führung KW - Provokativer Stil KW - Provocative Coaching KW - Leadership KW - Communication KW - Provocative Style Y1 - 2007 ER - TY - THES A1 - Nordmann, Alexander T1 - Prozessüberwachung beim Werkzeugschleifen von WC-Co Hartmetallschaftfräsern Y1 - 2022 PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen BT - vom 5. Juli 2018 – FH-Mitteilung Nr. 104/2018 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 17. Juli 2019 – FH-Mitteilung Nr. 66/2019 (nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2019/20) T3 - FH-Mitteilungen - 68/2019 KW - Amtliche Mitteilungen KW - Bachelor KW - Prüfungsordnung Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dreisemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 154/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 5/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab SS 2016) T3 - FH-Mitteilungen - 104/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dreisemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 154/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 5/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2017/18) T3 - FH-Mitteilungen - 105/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dualen ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang „Physiotherapie“ und den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Physiotherapie“ an der Fachhochschule Aachen in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälisch Technischen Hochschule Aachen und der Physiotherapieschule des Universitätsklinikums Aachen (UK Aachen) T3 - FH-Mitteilungen - 73/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Bachelor KW - Prüfungsordnung KW - lesbare Fassung KW - Physiotherapie Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen T3 - FH-Mitteilungen - 69/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Master KW - Prüfungsordnung KW - Studienbeginn 2018/19 KW - Architektur Y1 - 2019 ER -