TY - BOOK A1 - Timme, Michael T1 - BGB Crashkurs: der sichere Weg durch die Prüfung N2 - Dieser "Crashkurs" eignet sich ausgezeichnet für die kompakte Wiederholung und die zielgerichtete Prüfungsvorbereitung. Das Buch ist aufgrund seiner fallbezogenen Ausrichtung vor allem für Anfänger gedacht, eignet sich aber auch für fortgeschrittene Studierende zur kompakten Wiederholung. Einfache Merksätze, Fälle, Übersichten, Definitionen und kurze Zusammenfassungen lassen sich leicht einprägen und geben Sicherheit für die Prüfung. Vorteile auf einen Blick: Das wichtigste BGB-Know-how als Repetitorium vor der Prüfung, mit erprobten Merksätzen und kurzen Zusammenfassungen, Fall für Fall sicher durch die Prüfung Y1 - 2021 SN - 978-3-406-77349-5 PB - C.H. Beck CY - München ET - 6. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Rechtsprechungsübersicht zum Wohnraummietrecht JF - Monatsschrift für Deutsches Recht Y1 - 2021 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/mdtr-2021-750113 SN - 2194-4202 VL - 75 IS - 1 SP - 6 EP - 11 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorlagebeschluss – Kopftuchverbot erneut vor dem EuGH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Beschluss des BAG v. 30.01.2019 – 10 AZR 299/18 IS - 11 SP - 203 EP - 203 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Keine sachgrundlose Befristung bei acht Jahre zurückliegender Vorbeschäftigung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 23.01.2019 – 7 AZR 733/16 IS - 11 SP - 201 EP - 201 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zuordnung von befristet versetzten Arbeitnehmern zu einem übergehenden Betriebsteil T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des LAG Köln v. 04.12.2018 – 4 Sa 962/17 IS - 7 SP - 132 EP - 132 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kirchenmitgliedschaft als Einstellungskriterium T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.10.2018 – 8 AZR 501/14 IS - 6 SP - 111 EP - 111 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Verzugspauschale bei Lohnverzug des Arbeitgebers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Urteil des BAG v. 25.09.2018 – 8 AZR 26/18 IS - 4 SP - 75 EP - 75 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Sozialversicherungspflicht eines Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführers einer Familiengesellschaft T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2019 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum Beschluss des LSG Niedersachsen-Bremen v. 20.12.2018 – L 12 BA 23/18 B ER IS - 3 SP - 48 EP - 48 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vertragsgestaltungen bei der Beschäftigung von Rentnern in Unternehmen : (Befristete) Beschäftigungsverhältnisse als sinnvolles Instrument zum Schließen von Personallücken JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 25 SP - 1810 EP - 1817 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die Flexibilisierung von Arbeitszeit durch den Abruf von Arbeit : Möglichkeiten und Grenzen arbeitsvertraglicher Gestaltung zur Vermeidung von „Leerlaufzeiten“ JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Arbeitswelt ist im Umbruch. Der Bedarf an flexiblen Arbeitszeitmodellen nimmt stetig zu, wobei die Corona-Pandemie dieses Bedürfnis nochmals verschärft hat. Gerade auch in kleineren und mittleren Unternehmen wächst die Notwendigkeit, den Einsatz der Beschäftigten möglichst bedarfsgerecht zu steuern, also bei guter Auftragslage mehr Arbeitszeit abzurufen und bei ausbleibenden Aufträgen die Arbeitszeit zu reduzieren und somit bezahlte „Leerlaufzeiten“ zu vermeiden. Der Gesetzgeber stellt den Arbeitgebern hierfür das Instrument der sog. Abrufarbeit ( § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz – TzBfG ) zur Verfügung. In dem nachfolgenden Beitrag werden Möglichkeiten und Grenzen der Abrufarbeit skizziert und konkrete arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Y1 - 2021 SN - 0028-3460 IS - 15 SP - 1055 EP - 1063 ER -