TY - GEN T1 - Einblick : Forschung und Entwicklung an der FH Aachen N2 - Forschung und Entwicklung an der FH Aachen: interdisziplinär, praxisorientiert und vielfältig Die Kompetenzen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer zehn Fachbereiche und sechs Institute sind das Forschungs- und Entwicklungspotenzial der FH Aachen. In dieser Broschüre finden Sie Spezialistinnen und Spezialisten unterschiedlicher Disziplinen, die es gewohnt sind, mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen in interdisziplinären Teams praxisnah an kreativen Lösungen zu arbeiten. Die FH Aachen forscht schwerpunktmäßig in den drei Bereichen Energie, Mobilität und Life Science. Darüber hinaus verfügt sie auch in Disziplinen wie Produkt- und Kommunikationsdesign, Architektur und Bauingenieurwesen, Wirtschaft und Logistik sowie Elektro- und Informationstechnik über herausragende Expertise. Durch ihre wissenschaftliche Vielfalt und die Praxisnähe gehört die FH Aachen zu den forschungsstärksten Fachhochschulen Deutschlands. Der Technologie- und Wissenstransfer der FH Aachen möchte Ihnen mit dieser Broschüre einen „Einblick“ in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der FH Aachen geben und Ihnen die Suche nach passenden Kooperationspartnerinnen und -partner erleichtern. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zu jedem unserer Forscher unter anderem folgende Informationen: Forschungsgebiet, Ausstattung, aktuelle Forschungsprojekte sowie die jeweiligen Kontaktdaten. Ein Stichwortverzeichnis sowie ein alphabetisches Namensregister im hinteren Teil der Broschüre erleichtern ihnen die gezielte Suche. Unser Ziel ist es, wissenschaftliches Know-how mit unternehmerischem Forschungs- und Entwicklungsbedarf zusammenzubringen. Sie haben spezielle Aufgabenstellungen? Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen aus Ihren Ideen konkrete und wirtschaftlich nutzbare Lösungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir würden uns freuen! Prof. Dr. rer. nat. Christiane Vaeßen Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer KW - Angewandte Forschung KW - Wissens- und Technologietransfer Y1 - 2011 ER - TY - GEN A1 - Alt, Helmut T1 - Energiekonzept als Brücke in die Zukunft : Beitrag für KTG Kongress: vom 17. bis 19. Mai 2011, Berlin, Section 10: Energy Industry and Economics Y1 - 2011 SP - 1 EP - 9 ER - TY - GEN A1 - Hoepner, Gert T1 - Hoepner-Marketing-Lexikon. 2011ff Y1 - 2011 ER - TY - GEN A1 - Alt, Helmut T1 - Energiekonzept mit kurzer Brücke zu witterungsabhängigen, hohen Strompreisen : KTG Jahrestagung in Stuttgart, 22.- 24. 5. 2012 Y1 - 2014 SP - 1 EP - 60 ER - TY - GEN A1 - Ritz, Thomas T1 - Multiplattformentwicklung für mobile Informationssysteme : eine strategische Perspektive ; [Vortragsfolien] T2 - Info-Veranstaltung Multiplattform-Entwicklung für mobile Entwicklungen, Dezember 2013 Y1 - 2014 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitnehmereigenschaft des mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechungzum Beschluss v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 SP - 532 EP - 532 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER -