TY - BOOK A1 - Pfeiffer, Johann A1 - Knepper, Ludger T1 - Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin (Fachhochschule) Maschinenbau Energie- und Wärmetechnik Y1 - 1999 N1 - Blätter zur Berufskunde 2-IP41 / hrsg. von der Bundesanst. für Arbeit Nürnberg. - 1. Aufl. PB - Bertelsmann CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Pfeiffer, Johann T1 - Gute Chancen im Maschinenbau JF - Aachener Nachrichten / Aachener Zeitung : Sonderbeil. (2002) Y1 - 2002 PB - - ER - TY - BOOK A1 - Pfeiffer, Johann A1 - Knepper, Ludger T1 - Diplom-Ingenieur/Diplom-Ingenieurin ( Fachhochschule ) Maschinenbau - Allgemeiner Maschinenbau Y1 - 1995 N1 - Blätter zur Berufskunde 2-IP 40 / hrsg. von der Bundesanst. für Arbeit Nürnberg. - 1. Aufl. PB - Bertelsmann CY - Bielefeld ER - TY - BOOK A1 - Pfeiffer, Johann A1 - Knepper, Ludger T1 - Diplom Ingenieur/Diplom Ingenieurin (Fachhochschule) Maschinenbau Konstruktionstechnik Y1 - 1998 N1 - Blätter zur Berufskunde 2-IP 30 / hrsg. von der Bundesanst. für Arbeit Nürnberg. - 8. Aufl. PB - Bertelsmann CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Frings, Michael T1 - Verbesserter Schutz vor Kostenfallen im elektronischen Geschäftsverkehr („Buttonlösung”) : Erster Schritt zur Umsetzung der neuen EU-Verbraucherrechterichtlinie JF - NWB : NWB-Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der Deutsche Bundestag und Bundesrat haben am 2.3.2012 bzw. 30.3.2012 das Gesetz gegen Kostenfallen im Internet verabschiedet, das am 1.8.2012 in Kraft treten wird. Hiermit hat der deutsche Gesetzgeber einen ersten Schritt getan, um die neue EU-Verbraucherrechterichtlinie vom 25.10.2011 (2011/83/EU, ABl L 304/64) in nationales Recht umzusetzen. Mit dieser Umsetzung ist das drängendste Problem der Kosten- und Abo-Fallen im elektronischen Geschäftsverkehr aus dem Gesamtpaket der Verbraucherrechterichtlinie herausgelöst und in dem neugefassten § 312g BGB behandelt worden. Eile bei der Umsetzung war hier geboten, weil unseriöse Unternehmen im elektronischen Rechtsverkehr zunehmend und in großem Umfang gegenüber ihren Kunden durch irreführende Gestaltungen ihrer Internetseiten verschleiern, dass die angebotenen Leistungen entgeltpflichtig sind. Y1 - 2012 SN - 0028-3460 N1 - Fundstelle BAAAE-10367 VL - 2012 IS - 23 SP - 1912 EP - 1918 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - CHAP A1 - Helsper, Christoph A1 - Dressler, Jörg ED - Gail, Lothar ED - Gommel, Udo ED - Hortig, Hans-Peter T1 - Partikelmesstechnik T2 - Reinraumtechnik N2 - Der Schutz von Produkten vor der Kontamination durch Partikel gilt als eine zentrale Aufgabe der Reinraumtechnik. Da es dabei um Kontaminationseffekte weit unterhalb der visuellen Wahrnehmbarkeit geht, braucht es leistungsfähige Verfahren, um die Messgröße „Partikelkontamination“ über den gesamten Bereich, den Anwender fordern, präzise zu bestimmen. Neben der Partikelhäufigkeit ist dabei die Größe der Partikel, die sowohl das Transportverhalten wie auch die mögliche Wirkung auf das Produkt beeinflusst, von entscheidender Bedeutung. Ferner kann es für die Ermittlung von Kontaminationsquellen von Interesse sein, die Form und die chemische Natur der Partikel zu bestimmen (z. B. textile Fasern, Metallabrieb, flüssige Tröpfchen). Die Partikelhäufigkeit wird üblicherweise als Konzentration, d. h. bezogen auf das analysierte Gasvolumen angegeben. Bei den in reinen Technologien üblichen niedrigen Konzentrationen dient als Häufigkeitsmaß die Partikelanzahlkonzentration, also die Partikelanzahl pro Volumeneinheit des Trägermediums. Y1 - 2012 SN - 978-3-642-19435-1 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-642-19435-1_3 VL - 2012 SP - 69 EP - 95 PB - Springer CY - Berlin ET - 3 ER - TY - JOUR A1 - Frings, Michael T1 - Immobilienfinanzierung und Verbraucherkredit : Das neue Verbraucherkreditrecht nach der Verbraucherkreditrichtlinie JF - NWB : Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Mit Gesetz vom 29.7.2009 (BGBl 2009 I S. 2355) hat der deutsche Gesetzgeber die EU-Verbraucherkreditrichtlinie 2008/48/EG vom 23.4.2008 NWB PAAAD-28762 in nationales Recht umgesetzt. In diesem Gesetz ist auch der Immobiliardarlehensvertrag neu geregelt worden. Auf diese besondere Kreditform sind grds. die Vorschriften zum Verbraucherkredit anzuwenden, so dass der Darlehensgeber auch im Fall einer Immobilienfinanzierung zu vorvertraglicher Information des Verbrauchers verpflichtet ist. Beim finanzierten Immobilienerwerb werden Veräußerer und kreditgebende Bank häufig in Abstimmung und Zusammenarbeit tätig, so dass für die Bank besondere Aufklärungspflichten gegenüber dem Verbraucher entstehen. Im Fall der Verletzung dieser Pflichten drohen ihr Schadensersatzansprüche oder ein Widerrufsrecht des Verbrauchers. Y1 - 2012 SN - 0028-3460 VL - 2012 IS - 15 SP - 1237 EP - 1247 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Kotliar, Konstantin A1 - Lanzl, Ines M. A1 - Witta, Birka A1 - Vilser, Walthard T1 - Reaktion retinaler Gefäßdurchmesser auf 100 % O2-Atmung - funktionelle Messung mit dem Retinal Vessel Analyzer an 10 Probanden / Lanzl, Ines M. ; Witta, Birke ; Kotliar, Konstantin ; Vilser, Walthard JF - Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde. 217 (2000), H. 4 Y1 - 2000 SN - 1439-3999 N1 - = Retinal vessel reaction to 100 % O2 breathing - functional imaging by retinal vessel analyzer in 10 volunteers SP - 231 EP - 235 PB - - ER - TY - JOUR A1 - Maier, M. M. A1 - Feucht, N. A1 - Winkler von Mohrenfels, C. A1 - Kotliar, Konstantin A1 - Fabian, E. A1 - Lohmann, C. P. T1 - Nahtlose Cerclage mit Skleratunnelfixation. Sutureless Encircling Band - Clinical Experience JF - Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde Y1 - 2011 SN - 0344-6360 VL - 228 IS - 5 SP - 473 EP - 476 PB - Thieme CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Wiescher, A. A1 - Kotliar, Konstantin A1 - Neuhann, T. A1 - Lanzl, Ines M. T1 - Rasch progrediente Visusminderung beider Augen bei einem jungen Patienten JF - Der Ophthalmologe N2 - Ein 34-jähriger männlicher Patient stellte sich zur Abklärung einer seit dem 9. Lebensjahr bestehenden und im letzten Jahr rasch progredienten Visusminderung beider Augen bei uns vor. Er beschrieb eine subjektiv zunehmende, im Spiegel für ihn selbst sichtbare, weißliche Trübung in der Pupille beidseits und eine starke Blendempfindlichkeit. Nebenbefundlich gab er rezidivierende Konjunktivitiden und morgens verklebte Lider an. Eine Allergie auf Gräserpollen und eine Unverträglichkeit auf Alkohol sowie mehrere Lebensmittel seien ebenfalls bekannt. Zusätzlich leidet der Patient an stark ausgeprägtem atopischem Ekzem. Dieses wurde nie systemisch, sondern nur bei Bedarf mit kortisonhaltiger Salbe therapiert. Y1 - 2010 U6 - https://doi.org/10.1007/s00347-007-1586-x SN - 1433-0423 VL - 105 IS - 4 SP - 389 EP - 392 PB - Springer CY - Berlin ER -