TY - JOUR A1 - Uibel, Thomas T1 - Bemessung stiftförmiger Verbindungsmittel in Brettsperrholz – Anwendung aktueller Forschungsergebnisse JF - Praktische Anwendung von Massivholzplatten : 39. Fortbildungskurs SAH Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung ; 7./8. November 2007 in Weinfelden Y1 - 2007 SN - 3-906703-19-3 N1 - Fortbildungskurs SAH Schweizerische Arbeitsgemeinschaft für Holzforschung ; (39 ; 2007.11.07-08 ; Weinfelden) SP - 183 EP - 192 PB - SAH CY - Dübendorf ER - TY - JOUR A1 - Turek, Monika A1 - Ketterer, Lothar A1 - Claßen, Melanie A1 - Berndt, Heinz A1 - Elbers, Gereon A1 - Krüger, Peter A1 - Keusgen, Michael A1 - Schöning, Michael Josef T1 - Development and Electrochemical Investigations of an EIS-(Electrolyte-Insulator-Semiconductor) based Biosensor for Cyanide Detection JF - Sensors Y1 - 2007 SN - 1424-8220 VL - 7 IS - 8 SP - 1415 EP - 1426 ER - TY - JOUR A1 - Tippkötter, Nils A1 - Roikaew, N. A1 - Ulber, Roland T1 - Nitratentfernung aus Molkekonzentrat mit biotechnologischer Regeneration der Abwässer JF - Deutsche Milchwirtschaft Y1 - 2007 SN - 0012-0480 VL - 58 IS - 15 SP - 540 EP - 542 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael A1 - Hülk, Fabian T1 - Schriftform bei langfristigen Mietverträgen - ein Dauerproblem JF - Neue juristische Wochenschrift : NJW. 60 (2007), H. 46 Y1 - 2007 SN - 0341-1915 N1 - in der Bereichsbibliothek Eupener Str. vorhanden unter 43 Z 093 SP - 3313 EP - 3317 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Irreführende Gestaltung von Kontoauszügen JF - Monatsschrift für deutsches Recht : MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis. 27 (2007), H. 22 Y1 - 2007 SN - 0340-1812 SP - 1289 EP - 1291 ER - TY - JOUR A1 - Strohmeier, Andreas T1 - Siedlungswasserwirtschaft JF - Bautechnische Zahlentafeln / Wendehorst, Reinhard ; Wetzell, Otto W. [Hrsg.] 32., vollst. aktualisierte Aufl. Y1 - 2007 SN - 978-3-8351-0055-8 SP - 1193 EP - 1289 PB - Teubner CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Strohmeier, Andreas T1 - Siedlungswasserwirtschaft JF - Wendehorst Beispiele aus der Baupraxis / Wetzell, Otto W. ; Baumgartner, Herwig ; Wendehorst, Reinhard [Hrsg.]. Y1 - 2007 SN - 978-3-8351-0069-5 N1 - Kapitel 14 SP - 395 EP - 431 PB - Teubner CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Stippel, Nicola T1 - [Kapitel 9] : Investitionsrechnung JF - Business-Management für Ingenieure : beurteilen - entscheiden - gestalten / Rolf Grap (Hrsg.). - (REFA-Fachbuchreihe Unternehmensentwicklung) Y1 - 2007 SN - 978-3-446-41256-9 N1 - ISBN 10: 3-446-41256-5 SP - 356 EP - 374 PB - Hanser CY - München ER - TY - JOUR A1 - Stepkes, Hermann A1 - Zimmermann, Jochen A1 - Müller, Karsten A1 - Siekmann, Marko A1 - Niessen, Jürgen A1 - Hofmann, Daniela A1 - Pinnekamp, Johannes T1 - Georadarmess-System zur Kanalsanierung JF - wwt Wasserwirtschaft und Wassertechnik. 2007, H. 3 Y1 - 2007 SN - 1438-5716 SP - 16 EP - 19 ER - TY - JOUR A1 - Starck, Andreas T1 - Projektsteuerung contra Architektengrundleistung oder wer steuert das Baugeschehen? N2 - Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen. Y1 - 2007 ER -