TY - CHAP A1 - Schorn, Christian A1 - Weis, Fabian A1 - Anthrakidis, Anette A1 - Schwarzer, Klemens A1 - Schmitz, Mark A1 - Herrmann, Ulf T1 - Entwicklung und Bewertung eines Parabolrinnenkollektors zur Prozesswärmebereitstellung T2 - 26. Symposium Thermische Solarenergie, 20.-22.04.2016 in Bad Staffelstein Y1 - 2016 N1 - 26. OTTI Symposium Thermische Solarenergie SP - 1 EP - 13 ER - TY - RPRT A1 - Weis, Fabian A1 - Schorn, Christian A1 - Anthrakidis, Anette A1 - Herrmann, Ulf T1 - Entwicklung eines kleinen Parabolrinnenkollektors mit Kunststoffkorpus zur Bereitstellung solarer Prozesswärme : Poly-P : Abschlussbericht Y1 - 2016 PB - Solar-Institut Jülich CY - Jülich ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Brüssel I-(jetzt: Brüssel Ia-) und Brüssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, nämlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Brüssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Brüssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergründig die Ermittlung des einschlägigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 IS - 5 SP - 255 EP - 258 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Stärkung der Parteiautonomie durch die Europäischen Güterrechtsverordnungen JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht - NZFam N2 - Mit der Verabschiedung der Europäischen Güterrechtsverordnung für Ehegatten und eingetragene Partner hat der Unionsgesetzgeber die Vereinheitlichung des Kollisionsrechts in Europa weiter vorangetrieben. Zentraler Baustein beider Rechtsakte ist die Parteiautonomie, die mit Blick auf Eheleute an bewährte Traditionen anknüpft, für Lebenspartner aber eine echte Neuerung bringt. Y1 - 2016 SN - 2198-2333 VL - 3 IS - 23 SP - 1061 EP - 1065 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Lipp, Volker ED - Münch, Joachim T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen T2 - Die neue Europäische Erbrechtsverordnung Y1 - 2016 SN - 978-3-95646-062-3 N1 - Schriftenreihe des Instituts für Notarrecht der Georg-August-Universität Göttingen ; Band 5 SP - 65 EP - 97 PB - Deutscher Notarverlag CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Rechtswahl und Gerichtsstandsvereinbarungen nach der Europäischen Erbrechtsverordnung JF - Notar : Monatsschrift für die gesamte notarielle Praxis Y1 - 2016 IS - 3 SP - 75 EP - 85 PB - DNotV-Verl. CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Marinova, V. A1 - Kerroumi, I. A1 - Lintermann, A. A1 - Göbbert, J.H. A1 - Moulinec, C. A1 - Rible, S. A1 - Fournier, Y. A1 - Behbahani, Mehdi T1 - Numerical Analysis of the FDA Centrifugal Blood Pump T2 - NIC Symposium 2016 Y1 - 2016 SN - 978-3-95806-109-5 SP - 355 EP - 364 ER - TY - CHAP A1 - Barnat, Miriam A1 - Billerbeck, Katrin T1 - Hochschuldidaktisches Qualitätsmanagement - Ideen für die Ermöglichung guter Lehre T2 - Professionalisierung der Hochschuldidaktik: [42. Jahrestagung der Gesellschaft für Hochschuldidaktik im März 2013 an der Hochschule Magdeburg-Stendal] Y1 - 2016 SN - 978-3-7639-5533-6 N1 - Blickpunkt Hochschuldidaktik ; 127 : Tagung SP - 261 EP - 269 PB - Bertelsmann CY - Bielefeld ER - TY - CHAP A1 - Salden, Peter A1 - Fischer, Kathrin A1 - Barnat, Miriam T1 - Didaktische Studiengangentwicklung: Rahmenkonzepte und Praxisbeispiel T2 - Pädagogische Hochschulentwicklung. Von der Programmierung zur Implementierung N2 - Die Studiengangentwicklung ist ein komplexer Prozess, in dem strukturelle Vorgaben beachtet, viele unterschiedliche Akteure/-innen einbezogen und nicht zuletzt angemessene didaktische Lösungen zum Erreichen der angestrebten Lernergebnisse gefunden werden müssen. Der vorliegende Text nimmt besonders den letzten Punkt in den Blick: Er zeigt, wie Studiengangentwicklung zu einem Thema der (Hochschul-)Didaktik geworden ist und wie sich der didaktische Ansatz von struktur- und prozessorientierten Ansätzen unterscheidet, aber auch, wie er mit diesen zusammenhängt. An einem Beispiel aus dem Wirtschaftsingenieurwesen wird veranschaulicht, was didaktische Studiengangentwicklung in der Praxis ausmacht und wie eine konkrete Implementierung verlaufen kann. Auf dieser Grundlage wird abschließend ein erweitertes Modell der didaktischen Studiengangentwicklung vorgeschlagen. Y1 - 2016 SN - 978-3-658-12067-2 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/978-3-658-12067-2_9 SP - 133 EP - 149 PB - Springer VS CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Barnat, Miriam A1 - Kenneweg, Anne Cornelia A1 - Salden, Peter A1 - Schramm, Christin A1 - Schumann, Marlen T1 - Das ‚Junge Forum‘ als Format der Nachwuchsförderung. Ein Beitrag zu Professionalisierung, Netzwerkbildung und kooperativem Lernen JF - Lern- und Bildungsprozesse gestalten. Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung (JFMH13) N2 - Im Mai 2012 fand in Hamburg erstmals das „Junge Forum Hochschul- und Mediendidaktik“ statt, im Juni 2013 folgte in Potsdam die zweite Auflage als „Junges Forum Medien und Hochschulentwicklung“. 2014 wurde das dritte „Forum“ in Dresden und 2015 das vierte in Düsseldorf ausgerichtet. Das fünfte Forum wird 2016 an der Technischen Universität Darmstadt stattfinden. Initiiert und organisiert wird die Veranstaltung stets von jungen Praktikerinnen und Praktikern sowie Forscherinnen und Forschern mit dem Ziel, dem ‚Nachwuchs‘ in diesem Bereich ein Austauschforum zu geben. Der vorliegende Artikel stellt die konzeptionellen Überlegungen vor, die hinter diesen Treffen stehen. Er zeigt im Rückgriff auf Netzwerktheorie und aktuelle Diskussionen um Professionalisierung und Third Space, wieso für dieses Format ein aktueller Bedarf besteht, und begründet dann im Rückgriff auf didaktische Konzepte auch die methodische Gestaltung der Veranstaltungen. Unsere These: Das kooperative Lernen in Netzwerken ist ein wichtiger Baustein für die Professionalisierung des hochschul- und mediendidaktischen Nachwuchses. Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:0111-pedocs-168520 SN - 978-3-8309-3397-7 N1 - Medien in der Wissenschaft; 70 SP - 269 EP - 282 PB - Waxmann CY - Münster ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 SP - 391 EP - 391 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags bei dauerhafter Nachtarbeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 SP - 151 EP - 151 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Verwirkung des Widerspruchsrechts beim Betriebsübergang T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Mecklenburg-Vorpommern: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 22.01.2016 - 2 Sa 173/15 SP - 511 EP - 511 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abfindungsprogramm nach „Windhundprinzip“ ist zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Düsseldorf: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15 SP - 303 EP - 303 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vergabe öffentlicher Aufträge kann von der Zahlung eines Mindestlohns abhängig gemacht werden T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu EuGH: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.11.2015 - C-115/14 SP - 103 EP - 103 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Wirksamkeit einer OT-Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband – Anforderungen an die Verbandssatzung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.01.2015 - 4 AZR 797/13 SP - 82 EP - 82 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Tarifentgelterhöhungen auf Grund betrieblicher Übung T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 24.02.2016 - 4 AZR 990/13 SP - 217 EP - 217 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleiherbetrieb T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zum BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 SP - 489 EP - 489 ER -