TY - BOOK A1 - Lohr, Jürgen T1 - Probleme und Lösungen von Multimedia-Diensten und interaktiven Kommunikationsdiensten im nationalen und internationalen Umfeld T1 - Problems and solutions of multimedia services and interactive communication services in national and international environment N2 - Berlin, TU, Diss., 1998 x, 277 S., graph. Darst. auch erschienen unter dem gleichen Titel als Fortschriftt-Berichte VDI : Reihe 10, Informatik, Kommunikationstechnik ; 564 ISBN 3-18-356410-6 Kurzfassung Die Einführung von Multimedia-Diensten und die Etablierung einer Informationsgesellschaft bringt neben technischen Gesichtspunkten auch eine Reihe von wirtschaftlichen, rechtlichen und politischen Aspekten mit sich, die der vertieften Beobachtung und ggf. einer aktiven und gezielten Gestaltung bedürfen. Als Schritt zum Übergang ins digitale Multimedia-Zeitalter werden die hochwertigen und damit schnellen digitalen Zugangstechnologien und die Individualisierung von Diensten immer wichtiger. Die Multimedia-Dienste bieten diverse Dienstleistungen, die mit Hilfe eines einfachen Modells, bestehend aus Mittlerplattform und Architektur, beschrieben werden können. Die Dienste haben charakteristische Funktionen und Aufgaben, die über mehrere Server, unterschiedliche Endgeräte und diverse Zugangswege bereitgestellt werden. Eine wichtige Basis stellen die Standards, z. B. DAVIC und DVB, dar. Erste grundlegende Erfahrungen aus Piloten bilden die Basis für den Betrieb der Multimedia-Dienste und interaktiven Kommunikationsdienste. Über die oben beschriebene Technologie hinaus könnten für den Betrieb von Multimedia-Plattformen weitere Aspekte, wie die universelle Kommunikationsplattform XAPI, die bestehenden Dienstekonzepte des Intelligenten Netzes und die Ganzheitlichkeit der Chaostheorie, einen wichtigen Einfluß ausüben. Einen zweiten Schritt ins digitale Multimediazeitalter stellt die Integration ins gesellschaftliche Leben dar. Die Angebote von Multimedia-Diensten in Deutschland unterliegen Einflüssen, die aus den Bundesländern, der Bundesregierung, der Europäischen Union und Internationalen Abkommen hervortreten. Durch medienpolitische Zielstellungen werden gesetzliche Rahmen definiert, was sich zwangsläufig auf die Wirtschaftlichkeit von Multimedia-Diensten auswirkt. Unter die wirtschaftlichen Aspekte fallen die Kundengruppen, die Branchen und deren Produkte und Dienstleistungen. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind das Telekommunikations-, Informations- und Kommunikationsgesetz, Landesmedien- und Urheberrecht, diverse andere Gesetze und das Lizenzrecht. Die medienpolitischen Aktivitäten einzelner Unternehmen in Deutschland werden von den Verflechtungen der Medienunternehmen, dem Machtkampf um Fernsehinhalte und deren Rechten sowie den wichtigsten Unternehmen mit ihren Produkten und Dienstleistungen bestimmt. Ausgehend von der Problematisierung werden drei Lösungen entwickelt. Die universellen Kommunikationsplattformen XAPI und das Intelligente Netz IN schaffen neue Konzepte, die in eine technisch-betriebliche Lösung – das Dienstmanagement - einfließen. Der Kunde benötigt ein Dienstangebot für die Nutzung von Multimedia-Diensten. Die Grundlagen der kundenorientierten Lösung - Dienstangebot - bilden die vertrieblichen und interdisziplinären Probleme aus dem Kapitel „Problematisierung“. Mit der Chaostheorie ist eine Betrachtung der Ganzheitlichkeit möglich. Ein Teilaspekt der gesellschaftlichen Belange - die ökonomischen Entwicklung - kann mit Hilfe einer ökonomischen Lösung – der Gesamtheitlichkeit - dargestellt werden. Der Begriff ”Multimedia-Dienst” sagt schon aus, daß eigentlich alle und alles betrachtet werden kann. Alle Entwicklungen und Konzepte können in ein Gesamtkonzept einfließen und diese neu prägen. Es kann daher nur ein Ausschnitt der zu erwartenden Problemen aufzeigt werden. Die vorliegende Arbeit kann für die Beteiligten aus Technik, Wirtschaft, Recht und Politik eine Fülle von Fragestellungen beantworten und Anforderungen transparent darstellen, um frühzeitig geeignete Instrumente zum Betrieb, zur Wertschöpfung und zur gesellschaftlichen Kontrolle der digitalen Multimedia-Dienste festzulegen und andererseits den potentiellen Anbietern Planungssicherheit für den Einstieg in die neuen Märkte zu geben. KW - Multimediamarkt Y1 - 1998 ER - TY - CHAP A1 - Staat, Manfred T1 - Problems and chances for probabilistic fracture mechanics in the analysis of steel pressure boundary reliability. - Überarb. Ausg. N2 - In: Technical feasibility and reliability of passive safety systems for nuclear power plants. Proceedings of an Advisory Group Meeting held in Jülich, 21-24 November 1994. - Vienna , 1996. - Seite: 43 - 55 IAEA-TECDOC-920 Abstract: It is shown that the difficulty for probabilistic fracture mechanics (PFM) is the general problem of the high reliability of a small population. There is no way around the problem as yet. Therefore what PFM can contribute to the reliability of steel pressure boundaries is demon­strated with the example of a typical reactor pressure vessel and critically discussed. Although no method is distinguishable that could give exact failure probabilities, PFM has several addi­tional chances. Upper limits for failure probability may be obtained together with trends for design and operating conditions. Further, PFM can identify the most sensitive parameters, improved control of which would increase reliability. Thus PFM should play a vital role in the analysis of steel pressure boundaries despite all shortcomings. KW - Bruchmechanik KW - probabilistic fracture mechanics KW - PFM Y1 - 2006 ER - TY - THES A1 - Bortmann, Alevtina T1 - Produktion eines „Corporate Identity“- Werbefilms für ein IoT Technologieunternehmen N2 - Mit einem Werbefilm kann man seine Zielgruppe schnell und einfach in wenigen Minuten erreichen, indem man sich als Unternehmen auf eine freundliche Art und Weise vorstellt und somit Vertrauen und Kontakt zu der Zielgruppe herstellt. Außerdem bietet ein Werbefilm eine gute Möglichkeit sein Unternehmen als modernes und leistungsstarkes Unternehmen zu präsentieren, um potenzielle Kunden oder sogar neue Mitarbeiter zu werben. Mit einem überzeugendem Werbefilm, der richtigen Musik und Animation, bleibt ein Werbefilm im Gedächtnis der Zuschauer, viel besser als es Printwerbung in Form von einem Flyer oder einer Broschüre erfüllen kann. Zusätzlich kann man seine Reichweite im Social-Media Bereich um weitere Kanäle erweitern. Dies wiederum ermöglicht dem Unternehmen seinen Kundenstamm zu stärken und auszubauen. KW - CI KW - Werbefilm KW - Video KW - Corporate Identity KW - IT Y1 - 2022 PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - CHAP A1 - Klocke, Martina T1 - Projektmodul im Bachelorstudiengang Maschinenbau und Mechatronik T2 - VDI-Workshop Projektorientiertes und problem-basiertes Lernen (PBL) in der Ingenieurausbildung Y1 - 2012 N1 - 25 Folien zum eingeladenen Vortrag beim VDI-Workshop. Darmstadt, 22./23.11.2012 SP - 1 EP - 25 ER - TY - JOUR A1 - Starck, Andreas T1 - Projektsteuerung contra Architektengrundleistung oder wer steuert das Baugeschehen? N2 - Sieht man sich die umfangreichen Betätigungsfelder für einen Projektsteuerer in den Publikationen der einschlägigen Verbände und der Anbieter etwas genauer an, so wird man feststellen, das nach der eigentlichen Projektvorbereitungsphase mit Wirtschaftlichkeitsberechnungen und Sicherstellung der Finanzierung erhebliche Überschneidungen zu den in der HOAI ausgewiesenen Tätigkeiten der weiteren Planungsbeteiligten, insbesondere des Gebäudeplaners, also des Architekten bestehen. Geht man nun davon aus, dass der Bauherr diese Leistungen nicht doppelt bezahlen will, wäre die logische Konsequenz aus der vollumfänglichen Beauftragung eines Projektsteuerers die Verminderung des Auftragsumfangs an den Architekten, verbunden mit einer Honorarminderung für den Architekten. Damit bricht dem Architekten bei eingehender Betrachtung am Ende mehr als die Hälfte seiner Tätigkeit und damit seiner Grundlage zur Honorarerzielung weg. Der Bauherr muss in erster Linie seine Wünsche definieren und sein Budget bestimmen. Er beauftragt die Planungsbeteiligten und nimmt deren Leistungen entgegen. Sein Problem dabei ist, dass er diese Leistung nicht beurteilen kann, weder in Bezug auf deren Vollständigkeit, noch in Bezug auf deren Inhalt. Hier steht der Projektsteuerer im eigentlichen Sinne. Er muss wissen, was die Planungsbeteiligten für ihr Geld zu leisten haben und wie er diese Leistungen durchsetzen kann. Letztendlich sorgt er dann aber auch dafür, das die Architektenleistungen, also Planung und Ausschreibungsunterlagen vom Bauherrn verstanden werden. Warum aber kann der Architekt selbst seine Leistungen und damit den Nachweis der Leistungserfüllung nicht selbst dem Bauherrn verständlich und damit glaubhaft machen? Es liegt also letztlich in der Hand der Architekten, ob ihr Betätigungsfeld weiter durch in die Planung und Gestaltung eingreifende, zusätzliche Projektsteuerer und Generalunternehmer eingeengt oder sogar weggenommen werden kann. Die Frage, wer das Baugeschehen steuert und lenkt bleibt solange ungeklärt, wie die Architekten dieses Tätigkeitsfeld des Architekten im Baubetrieb weiterhin nur unzulänglich ausfüllen können und wollen. Y1 - 2007 ER - TY - CHAP A1 - Weßling, Matthias T1 - Provocative Communication in Coaching and Leadership: scientific research and managerial applications of the Provocative Communication Style N2 - Concept, scientific research and managerial applications of Provocative Coaching, according to the „Provocative Therapy“ of Prof. Dr. Frank Farrelly (University of Wisconsin, U.S.A) in terms of an application of the Provocative Communication Style in specific situations of practical leadership, especially in the role of a coach for their subordinates. N2 - Konzept, Forschungsergebnisse und Tools der sogenannten „Provocative Therapy“ nach Prof. Dr. Frank Farrelly (University of Wisconsin, U.S.A) und ihre Anwendung als provokativer Kommunikationsstil einer Führungskraft in spezifischen Situationen der betrieblichen Führungspraxis in der Rolle eines Coaches. KW - Kommunikation KW - Coaching KW - Führung KW - Kommunikation KW - Coaching KW - Führung KW - Provokativer Stil KW - Provocative Coaching KW - Leadership KW - Communication KW - Provocative Style Y1 - 2007 ER - TY - THES A1 - Nordmann, Alexander T1 - Prozessüberwachung beim Werkzeugschleifen von WC-Co Hartmetallschaftfräsern Y1 - 2022 PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen BT - vom 5. Juli 2018 – FH-Mitteilung Nr. 104/2018 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 17. Juli 2019 – FH-Mitteilung Nr. 66/2019 (nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2019/20) T3 - FH-Mitteilungen - 68/2019 KW - Amtliche Mitteilungen KW - Bachelor KW - Prüfungsordnung Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dreisemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 154/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 5/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab SS 2016) T3 - FH-Mitteilungen - 104/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dreisemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 154/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 5/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2017/18) T3 - FH-Mitteilungen - 105/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den dualen ausbildungsintegrierenden Bachelorstudiengang „Physiotherapie“ und den berufsbegleitenden Bachelorstudiengang „Physiotherapie“ an der Fachhochschule Aachen in Kooperation mit der Medizinischen Fakultät der Rheinisch-Westfälisch Technischen Hochschule Aachen und der Physiotherapieschule des Universitätsklinikums Aachen (UK Aachen) T3 - FH-Mitteilungen - 73/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Bachelor KW - Prüfungsordnung KW - lesbare Fassung KW - Physiotherapie Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Architektur im Fachbereich Architektur an der Fachhochschule Aachen T3 - FH-Mitteilungen - 69/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Master KW - Prüfungsordnung KW - Studienbeginn 2018/19 KW - Architektur Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Nuclear Applications im Fachbereich Chemie und Biotechnologie an der Fachhochschule Aachen : vom 17. Dezember 2019 T3 - FH-Mitteilungen - 132/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Nuclear Applications KW - Chemie und Biotechnologie Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den Masterstudiengang „Wirtschaftsingenieurwesen“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 152/2014 in der Fassung der bekanntmachung der Änderungsordnung vom 14. Oktober 2019 – FH-Mitteilung Nr. 102/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung) T3 - FH-Mitteilungen - 103/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Wirtschaftsingenieurwesen Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den viersemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11.Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 156/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 6/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2015/16) T3 - FH-Mitteilungen - 106/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den viersemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ an der Fachhochschule Aachen : vom 11.Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 156/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 6/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2017/18) T3 - FH-Mitteilungen - 107/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für den viersemestrigen Masterstudiengang „Industrial Engineering“ Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Fachbereich Maschinenbau und Mechatronik an der Fachhochschule Aachen : vom 11. Dezember 2014 – FH-Mitteilung Nr. 156/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 5. Februar 2019 – FH-Mitteilung Nr. 6/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2018/19) T3 - FH-Mitteilungen - 108/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Master KW - Industrial Engineering Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Bauingenieurwesen, Bauingenieurwesen mit Praxissemester, Bauingenieurwesen mit Auslandssemester, Bauingenieurwesen Double Degree (NUST), Bauingenieurwesen Dual und Bauingenieurwesen mit Orientierungssemester im Fachbereich Bauingenieurwesen an der Fachhochschule Aachen : vom 28. Juni 2018 – FH-Mitteilung Nr. 89/2018 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 8. November 2019 – FH-Mitteilung Nr. 118/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung) T3 - FH-Mitteilungen - 119/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Bachelor KW - Bauingenieurwesen Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge Holzingenieurwesen, Holzingenieurwesen mit Praxissemester, Holzingenieurwesen mit Auslandssemester, Holzingenieurwesen Dual und Holzingenieurwesen mit Orientierungssemester : vom 28. Juni 2018 – FH-Mitteilung Nr. 90/2018 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 8. November 2019 – FH-Mitteilung Nr. 120/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung) T3 - FH-Mitteilungen - 121/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Bachelor KW - Holzingenieurwesen Y1 - 2019 ER - TY - GEN T1 - Prüfungsordnung für die Bachelorstudiengänge „Betriebswirtschaft Praxis Plus“ und „Betriebswirtschaft Praxis Plus (Teilzeit)“ mit dem Studienabschluss „Bachelor of Science“ am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften der Fachhochschule Aachen (PO-BWL Praxis Plus) : vom 14. Januar 2014 – FH-Mitteilung Nr. 2/2014 in der Fassung der Bekanntmachung der Änderungsordnung vom 29. November 2019 – FH-Mitteilung Nr. 128/2019 (Nichtamtliche lesbare Fassung | Studienbeginn ab WS 2019/20) T3 - FH-Mitteilungen - 129/2019 KW - Amtliche Mitteilung KW - Lesbare Fassung KW - Prüfungsordnung KW - Bachelor KW - Betriebswirtschaft Praxis Plus Y1 - 2023 ER -