TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitnehmereigenschaft des mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechungzum Beschluss v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 SP - 532 EP - 532 ER - TY - BOOK A1 - Olbertz, Klaus T1 - Rente mit 63 : Voraussetzungen, Hinzuverdienstgrenzen, Abschläge, Auswirkungen Y1 - 2018 SN - 978-3-482-66171-6 PB - nwb CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Teilzeitarbeit - Die verschiedenen Formen sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 43 SP - 3182 EP - 3195 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglicher Regelungslücke in Vergütungsabrede wegen Tarifsukzession T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 SP - 392 EP - 392 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Für Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige zählen vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 SP - 372 EP - 372 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung einer betrieblichen Versorgungsregelung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Konzern Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 SP - 173 EP - 173 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Eingruppierung von Arbeitnehmern bei Tarifpluralität T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 SP - 414 EP - 414 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zusätzliche Urlaubstage für Ältere sind in engen Grenzen zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 SP - 127 EP - 127 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Geltung eines Haustarifvertrages nach Verschmelzung nur im bisherigen Anwendungsbereich T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.09.2014 - 9 Sa 19/14 SP - 86 EP - 86 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsverträgen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 40 SP - 3028 EP - 3032 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Allgemeiner Überblick und die einzelnen Folgen für den Beschäftigtendatenschutz JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Nach jahrelangem Ringen haben sich die zuständigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25.5.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verstöße hiergegen können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des gruppenweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die sich aus der DS-GV ergebenden Konsequenzen für die betriebliche Praxis im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext im Besonderen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 28 SP - 2118 EP - 2124 ER -