TY - GEN T1 - Einblick : Forschung und Entwicklung an der FH Aachen N2 - Forschung und Entwicklung an der FH Aachen: interdisziplinär, praxisorientiert und vielfältig Die Kompetenzen der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler unserer zehn Fachbereiche und sechs Institute sind das Forschungs- und Entwicklungspotenzial der FH Aachen. In dieser Broschüre finden Sie Spezialistinnen und Spezialisten unterschiedlicher Disziplinen, die es gewohnt sind, mit ihrem Fachwissen und ihren Erfahrungen in interdisziplinären Teams praxisnah an kreativen Lösungen zu arbeiten. Die FH Aachen forscht schwerpunktmäßig in den drei Bereichen Energie, Mobilität und Life Science. Darüber hinaus verfügt sie auch in Disziplinen wie Produkt- und Kommunikationsdesign, Architektur und Bauingenieurwesen, Wirtschaft und Logistik sowie Elektro- und Informationstechnik über herausragende Expertise. Durch ihre wissenschaftliche Vielfalt und die Praxisnähe gehört die FH Aachen zu den forschungsstärksten Fachhochschulen Deutschlands. Der Technologie- und Wissenstransfer der FH Aachen möchte Ihnen mit dieser Broschüre einen „Einblick“ in die Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten der FH Aachen geben und Ihnen die Suche nach passenden Kooperationspartnerinnen und -partner erleichtern. Auf den folgenden Seiten erhalten Sie zu jedem unserer Forscher unter anderem folgende Informationen: Forschungsgebiet, Ausstattung, aktuelle Forschungsprojekte sowie die jeweiligen Kontaktdaten. Ein Stichwortverzeichnis sowie ein alphabetisches Namensregister im hinteren Teil der Broschüre erleichtern ihnen die gezielte Suche. Unser Ziel ist es, wissenschaftliches Know-how mit unternehmerischem Forschungs- und Entwicklungsbedarf zusammenzubringen. Sie haben spezielle Aufgabenstellungen? Unsere Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler machen aus Ihren Ideen konkrete und wirtschaftlich nutzbare Lösungen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir würden uns freuen! Prof. Dr. rer. nat. Christiane Vaeßen Prorektorin für Forschung, Entwicklung und Technologietransfer KW - Angewandte Forschung KW - Wissens- und Technologietransfer Y1 - 2011 ER - TY - GEN A1 - Alt, Helmut T1 - Energiekonzept als Brücke in die Zukunft : Beitrag für KTG Kongress: vom 17. bis 19. Mai 2011, Berlin, Section 10: Energy Industry and Economics Y1 - 2011 SP - 1 EP - 9 ER - TY - GEN A1 - Hoepner, Gert T1 - Hoepner-Marketing-Lexikon. 2011ff Y1 - 2011 ER - TY - GEN A1 - Alt, Helmut T1 - Energiekonzept mit kurzer Brücke zu witterungsabhängigen, hohen Strompreisen : KTG Jahrestagung in Stuttgart, 22.- 24. 5. 2012 Y1 - 2014 SP - 1 EP - 60 ER - TY - GEN A1 - Ritz, Thomas T1 - Multiplattformentwicklung für mobile Informationssysteme : eine strategische Perspektive ; [Vortragsfolien] T2 - Info-Veranstaltung Multiplattform-Entwicklung für mobile Entwicklungen, Dezember 2013 Y1 - 2014 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeitbetrug rechtfertigt fristlose Kündigung auch bei langer Betriebszugehörigkeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Hessen: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 17.02.2014 - 16 Sa 1299/13 SP - 465 EP - 465 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Vorbeschäftigungszeiten als Leiharbeitnehmer zählen für Kündigungsschutz grundsätzlich nicht mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 20.02.2014 - 2 AZR 859/11 SP - 423 EP - 423 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kein Anspruch auf Tarifgehaltserhöhungen bei Kündigung des in Bezug genommenen Anerkennungstarifvertrags T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 11.12.2013 - 4 AZR 473/12 SP - 377 EP - 377 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitnehmereigenschaft des mitarbeitenden Gesellschafters einer GmbH T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechungzum Beschluss v. 17.09.2014 - 10 AZB 43/14 SP - 532 EP - 532 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglicher Regelungslücke in Vergütungsabrede wegen Tarifsukzession T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 SP - 392 EP - 392 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Für Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige zählen vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 SP - 372 EP - 372 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung einer betrieblichen Versorgungsregelung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Konzern Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 SP - 173 EP - 173 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Eingruppierung von Arbeitnehmern bei Tarifpluralität T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 SP - 414 EP - 414 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zusätzliche Urlaubstage für Ältere sind in engen Grenzen zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 SP - 127 EP - 127 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Geltung eines Haustarifvertrages nach Verschmelzung nur im bisherigen Anwendungsbereich T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.09.2014 - 9 Sa 19/14 SP - 86 EP - 86 ER - TY - GEN A1 - Schreiber, Marc T1 - Mit Maximum-Entropie das Parsing natürlicher Sprache erlernen N2 - Für die Verarbeitung von natürlicher Sprache ist ein wichtiger Zwischenschritt das Parsing, bei dem für Sätze der natürlichen Sprache Ableitungsbäume bestimmt werden. Dieses Verfahren ist vergleichbar zum Parsen formaler Sprachen, wie z. B. das Parsen eines Quelltextes. Die Parsing-Methoden der formalen Sprachen, z. B. Bottom-up-Parser, können nicht auf das Parsen der natürlichen Sprache übertragen werden, da keine Formalisierung der natürlichen Sprachen existiert [3, 12, 23, 30]. In den ersten Programmen, die natürliche Sprache verarbeiten [32, 41], wurde versucht die natürliche Sprache mit festen Regelmengen zu verarbeiten. Dieser Ansatz stieß jedoch schnell an seine Grenzen, da die Regelmenge nicht vollständig sowie nicht minimal ist und wegen der benötigten Menge an Regeln schwer zu verwalten ist. Die Korpuslinguistik [22] bot die Möglichkeit, die Regelmenge durch Supervised-Machine-Learning-Verfahren [2] abzulösen. Teil der Korpuslinguistik ist es, große Textkorpora zu erstellen und diese mit sprachlichen Strukturen zu annotieren. Zu diesen Strukturen gehören sowohl die Wortarten als auch die Ableitungsbäume der Sätze. Vorteil dieser Methodik ist es, dass repräsentative Daten zur Verfügung stehen. Diese Daten werden genutzt, um mit Supervised-Machine-Learning-Verfahren die Gesetzmäßigkeiten der natürliche Sprachen zu erlernen. Das Maximum-Entropie-Verfahren ist ein Supervised-Machine-Learning-Verfahren, das genutzt wird, um natürliche Sprache zu erlernen. Ratnaparkhi [25] nutzt Maximum-Entropie, um Ableitungsbäume für Sätze der natürlichen Sprache zu erlernen. Dieses Verfahren macht es möglich, die natürliche Sprache (abgebildet als Σ∗) trotz einer fehlenden formalen Grammatik zu parsen. Y1 - 2016 N1 - Aufsatz zu einem Seminar (Theoretische Informatik) an der FH Aachen, 2016. PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Annahmeverzugslohn bei Rückkehrrecht des Arbeitnehmers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum BAG, Urteil vom 27.1.2016 – 5 AZR 9/15 (LAG Sachsen) SP - 408 EP - 408 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleiherbetrieb T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zum BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 SP - 489 EP - 489 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 SP - 391 EP - 391 ER -