TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser stellen in ihrem Beitrag die künftig in Kraft tretenden oder schon in Kraft getretenen Gesetzesvorhaben der europäischen Union vor. Vorab werde auf die abgelaufene Frist zur Anpassung von Standardvertragsklausel hingewiesen. Die Anpassung könne ggf. durch den Data Privacy Act der Kommission bewirkt werden, da dieser eine Angemessenheit suggeriere. Neben dem Digital Markets Act, der die Wahrung der Diskriminierungsfreiheit den Gatekeeper-Plattformen bezüglich der Bewerbung von Waren Dritter vorschreibt, sind ebenfalls der Digital Service Act und der Data Governance Act in Kraft getreten und werden künftig wirksam. Letzteres bezweckt den Datenaustausch von nicht-personenbezogenen Daten öffentlich-rechtlicher Datensätze, wobei anders als bei DSA, der die Verbraucherrechte durchsetzen möchte, mangels Verpflichtung die praktische Umsetzung ausbleiben werde. In der Entwurfsphase stecken der Artificial Intelligence Act, der Data Act, sowie der Cyber Resilience Act. Allen drei sei wegen dem weiten Anwendungsspielraum, der Bußgeldandrohung oder der Cyber-Bedrohungslage besondere praktische Relevanz beizumessen. Die Kommission weite durch diese Gesetzesvorhaben ihre Regelungsabsicht auch auf nicht-personenbezogene Daten und dem Datentransfer aus. Im Ergebnis werden die Unternehmen mit mehr Verpflichtungen konfrontiert, zu dessen Umsetzung ein funktionierendes Compliance-Management-System unabdingbar sei. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 2 SP - 43 EP - 46 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz & Datenrecht – ein Ausblick auf 2023: Nationale Entwicklungen, EuGH-Vorlagen & Aufsicht JF - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - Die Verfasser vermitteln einen Überblick über die nationalen Gesetzgebungsverfahren und wesentliche EuGH-Vorlagefragen betreffend den Datenschutz und das Datenrecht für das Jahr 2023. Zunächst folgen u.a. Hinweise in Bezug auf den Hinweisgeberschutz, die Verabschiedung der Einwilligungsverwaltungs-Verordnung zur Konkretisierung des § 26 TTDSG und das Mobilitätsdatengesetz. Anschließend werden Vorlagefragen deutscher Gerichte, die dem EuGH vorgelegt und bereits am 12.01.2023 beantwortet wurden, wie etwa C-154/21 und C-132/21 und die EuGH-Entscheidung vom 9.2.2023 (C-453/21), thematisiert. Überdies führen die Autoren wesentliche Entscheidungen des EuGH an, die im Jahr 2023 aus dem Bereich Datenrecht und Datenschutz zu erwarten seien. Auch Aktivitäten der Datenschutzaufsicht auf nationaler und europäischer Ebene finden Erwähnung. Die Verfasser machen abschließend auf besonders interessante Entscheidungen, die 2023 erwartet werden, wie etwa das EuGH-Urteil zum Auskunftsanspruch, sowie auf das Verhältnis des der Whistleblowing-RL umzusetzende Hinweisgeberschutzgesetz einerseits und Vorgaben des Datenschutzes andererseits, aufmerksam. Sie empfehlen, die künftige Rechtsprechung des EuGH im Blick zu behalten. Y1 - 2023 VL - 2023 IS - 3 SP - 73 EP - 75 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - GEN A1 - Golland, Alexander T1 - Formelle DSGVO-Verstöße wirken sich nicht auf Rechtmäßigkeit der Verarbeitung aus BT - Zugleich Besprechung einer Entscheidung des EuGH, Urteil vom 4.5.2023 - C-60/22 T2 - Datenschutz-Berater (DSB) N2 - In dem vorliegenden Beitrag setzt sich der Verfasser mit dem Urteil des EuGH vom 4.5.2023 (Az.: C-60/22, DSB 2023, 178) zu den Auswirkungen eines formellen Verstoßes des Verantwortlichen gegen die Pflichten aus Artt. 26, 30 DSGVO (juris: EUV 2016/679) auf die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung auseinander. Nachdem zunächst der zugrunde liegende Sachverhalt und der Hintergrund des Vorlageverfahrens skizziert wurden, gibt der Verfasser einen Überblick über die wesentlichen Entscheidungsgründe des EuGH. Insbesondere stelle der EuGH hier fest, dass die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung in Art. 6 DSGVO geregelt sei und sich eine rechtswidrige Verarbeitung daher nur aus einem Verstoß gegen die Artt. 6 ff. DSGVO ergeben könne; die Pflichten aus Art. 26 und Art. 30 DSGVO würden nicht zu den Gründen für die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung zählen. Mit Blick auf die Praxis lasse sich, so der Verfasser abschließend, festhalten, dass die Entscheidung insofern nicht überraschend sei; jedoch sei die Feststellung, dass sich aus Verstößen gegen Art. 26 und Art. 30 DSGVO kein Verstoß gegen das Grundrecht auf den Schutz personenbezogener Daten nachweisen lasse überraschend und bedenklich. Auch überrasche es, dass der EuGH eher in einem Nebensatz feststelle, dass der Verantwortliche im Prozess aufgrund seiner Rechenschaftspflicht gegenüber Betroffenen beweisbelastet ist; ob sich die Kammer hier der möglichen Auswirkungen ihrer Ausführungen bewusst gewesen sei, bleibe fraglich. Y1 - 2023 N1 - Entscheidungsreport SP - 178 EP - 180 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen – EuGH tariert aus JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Umsatzbasierte Bußgelder – wie sonst nur aus dem Kartellrecht bekannt – waren einer der Gründe, warum die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vor ihrem Inkrafttreten für erhebliches Aufsehen sorgte. Die vielfach relevanteren Schadensersatzansprüche, die, wie bei „Dieselgate“, aufgrund der Vielzahl von betroffenen Personen und der aus Sicht von Rechtsdienstleistern bestehenden Skalierbarkeit mit weitaus höheren Einbußen für Unternehmen einhergehen können, blieben zunächst unbeachtet. Inzwischen ist der Schadensersatzanspruch gem. Art. 82 DSGVO die Vorschrift, die die meisten Vorlagen zum Europäischen Gerichtshof (EuGH) der letzten Jahre hervorgerufen hat. Am 4.5.2023 hat nun der EuGH (Urteil v. 4.5.2023 - Rs. C-300/21, NWB GAAAJ-41389) in einem Grundsatzurteil über zentrale Fragen rund um den Ersatz immaterieller Schäden als Folge von Datenschutzverstößen entschieden. KW - Datenschutzgrundverordnung KW - Schadensersatz Y1 - 2023 SN - 0028-3460 VL - 2023 IS - 26 SP - 1845 EP - 1845 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - CHAP A1 - Golland, Alexander ED - Taeger, Jürgen ED - Gabel, Detlev T1 - Kommentierung von Artikel 94 bis 99 Datenschutz-Grundverordnung T2 - DSGVO-BDSG N2 - Das Werk kommentiert leicht verständlich, aktuell und praxisnah die DSGVO wie auch das neue BDSG. Datenverarbeiter erhalten damit eine umfassende Darstellung mit Handlungsempfehlungen zum gesamten neuen Datenschutzrecht. KW - Bundesdatenschutzgesetz (2017) KW - EU-DSGVO KW - EU-Datenschutzgrundverordnung KW - Internationales Recht / Europarecht KW - Datenschutzrecht Y1 - 2019 SN - 978-3-8005-1659-9 N1 - Inhaltsverzeichnis https://d-nb.info/1149714018/04 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft CY - Frankfurt am Main ET - 3., völlig neue bearbeitete und wesentlich erweiterte Auflage ER - TY - GEN A1 - Ohrtmann, Jan-Peter A1 - Golland, Alexander T1 - Daten- und Privatsphäreschutz im Wandel der 2020er-Jahre Y1 - 2020 SP - 33 EP - 38 ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Engling, Christoph T1 - a-i3/BSI Symposium 2014: Sicherheit von Daten und Identitäten angesichts NSA und Big Data JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 7-8 SP - 165 EP - 166 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Rezension zu: Gabel/Heinrich/Kiefner – Rechtshandbuch Cyber-Security (2019) JF - K&R Kommunikation & Recht Y1 - 2020 SN - 1434-6354 IS - 6 SP - VII ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz durch modulare Zertifizierung: Trusted Cloud-Pilotprojekt bringt neuen Ansatz JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 10 SP - 213 EP - 215 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Engling, Christoph T1 - Offene und geschlossene WLAN: Rechtliche Hürden bei Betrieb eines öffentlichen Internetzugangs JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2015 SN - 0170-7256 VL - 39 IS - 5 SP - 102 EP - 103 PB - Beck CY - Gütersloh ER -