TY - JOUR A1 - Bung, Daniel Bernhard T1 - Kamerabasierte Fließtiefen- und Geschwindigkeitsmessungen JF - Wasserwirtschaft N2 - In der wasserbaulichen Forschung werden neben klassischen Messinstrumenten zunehmend kamerabasierte Verfahren genutzt. Diese erlauben neben der Bestimmung von Fließgeschwindigkeiten auch die Detektion der freien Wasseroberfläche oder zeitliche Vermessung von Kolken. Durch die hohen räumlichen und zeitlichen Auflösungen, welche neueste Kamerasensoren liefern, können neue Erkenntnisse in turbulenten, komplexen Strömungen gewonnen werden. Auch in der Praxis können diese Verfahren mit geringem Aufwand wichtige Daten liefern. KW - Wasserbau KW - Architektur KW - Wasserwirtschaft KW - Deutschland Y1 - 2024 SN - 0043-0978 VL - 114 IS - 4 SP - 47 EP - 53 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Oertel, Mario A1 - Bung, Daniel Bernhard T1 - Hochwasserschutz - eine Aufgabe für eine nachhaltige Wasserwirtschaft JF - Wasserwirtschaft KW - Wasserbau KW - Architektur KW - Wasserwirtschaft KW - Deutschland Y1 - 2021 SN - 0043-0978 VL - 111 IS - 9-10 SP - 3 EP - 19 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kriegesmann, Torben T1 - Zivilprozessuale Fragen zum datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch JF - MMR - Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung N2 - Im Verfahren gegen die Österreichische Post AG (Rs. C-300/21) befasste sich der EuGH erstmals mit dem in Art. 82 DS-GVO geregelten datenschutzrechtlichen Schadensersatzanspruch. Mit den Klarstellungen des EuGH verschieben sich die Probleme nun stärker zu den „klassischen“ Fragen des Schadensersatzrechts im Zivilprozess. Relevant sind dabei vor allem Aspekte der Darlegungs- und Beweislast und deren Besonderheiten mit Blick auf den Ersatz immaterieller Schäden. Der Beitrag fokussiert sich auf die Voraussetzungen und den dabei zu führenden Tatsachenbeweis bei der Klage des Betroffenen gegen den Verantwortlichen auf Ersatz immaterieller Schäden. Y1 - 2023 SN - 2698-7988 IS - 10 SP - 733 EP - 739 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Kelbch, Niklas T1 - Kartellrecht vs. Datenschutzrecht: Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung in sozialen Netzwerken JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2023 SN - 0170-7256 IS - 9 SP - 247 EP - 249 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Kompetenz nationaler Wettbewerbsbehörden zur Feststellung eines Verstoßes gegen die DS-GVO BT - Anmerkung zum EuGH-Urteil vom 4.7.2023 JF - MMR - Zeitschrift für IT-Recht und Recht der Digitalisierung Y1 - 2023 IS - 9 SP - 680 EP - 683 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Unternehmen JF - NWB N2 - Seit Ende 2022 prägt das Schlagwort „Künstliche Intelligenz“ (KI) nicht nur den rechtswissenschaftlichen Diskurs. Die allgemeine Verfügbarkeit von generativen KI-Modellen, allen voran die großen Sprachmodelle (Large Language Models, kurz: LLM) wie ChatGPT von OpenAI oder Bing AI von Microsoft, erfreuen sich größter Beliebtheit: LLM sind in der Lage, auf Grundlage statistischer Methoden – eine entsprechende Schnittstelle (Interface) vorausgesetzt – auch technisch wenig versierten Nutzern verständliche Antworten auf ihre Fragen zu liefern. Dabei werden nicht nur umfassend Nutzerdaten verarbeitet, sondern auch auf weitere personenbezogene Daten zugegriffen sowie neue Daten erzeugt. Der Beitrag geht der Frage nach, welche spezifischen datenschutzrechtlichen Herausforderungen sich für Unternehmen beim Einsatz solcher LLM stellen. Y1 - 2024 SN - 0028-3460 IS - 6 SP - 425 EP - 432 PB - NWB CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Schröer, Jan-Erik T1 - No risk, no fun? Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Risiken im Vergabeverfahren JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2024 SN - 0170-7256 SN - No risk, no fun? Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Risiken im Vergabeverfahren IS - 5 SP - 114 EP - 117 PB - DFV Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Schröer, Jan-Erik T1 - Error 404 im Vergabeverfahren: Datenschutz nicht gefunden? JF - VergabeR N2 - Das Thema Datenschutz wurde bei der öffentlichen Auftragsvergabe bislang vor allem in Bezug auf Drittlandtransfers personenbezogener Daten in die USA diskutiert. Jedoch spielt der Datenschutz für das Vergabeverfahren und für die Ausführung datenschutzrelevanter Leistungen generell eine wesentliche Rolle. Gleichwohl herrschen bislang unter öffentlichen Auftraggebern Schwierigkeiten, datenschutzrechtlich relevante Fallkonstellationen zu erkennen, die möglichen Risiken daraus abzuleiten und, sofern dies gelingt, diesen Risiken angemessen zu begegnen. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit der datenschutzrechtlichen Verantwortlichkeit, ihren Folgen und den daraus resultierenden Konsequenzen für die Gestaltung von Vergabeverfahren und Vergabeunterlagen. Y1 - 2024 SN - 2366-2247 IS - 2 SP - 75 EP - 92 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Kaufvertrag: Das Zusammentreffen von Beschaffenheitsvereinbarung und Gewährleistungsausschluss – ein Spannungsverhältnis JF - Monatsschrift für Deutsches Recht N2 - Wer A sagt, muss zumindest im Kaufrecht nicht immer B sagen: Es kommt nicht selten vor, dass sich in einem Kaufvertrag einerseits ein wirksamer Ausschluss der Gewährleistung des Verkäufers für Sachmängel findet, die Parteien aber andererseits gleichwohl eine Beschaffenheitsvereinbarung für bestimmte Eigenschaften vertraglich festlegen. In diesem Problemfeld führt eine aktuelle Entscheidung des BGH zu weiteren Klärungen für die Praxis (BGH, Urt. v. 10.4.2024 – VIII ZR 161/23, MDR 2024, 706). Der folgende Beitrag setzt sich mit den vielfältigen Aspekten der Entscheidung auseinander und erläutert, aus welchen Gründen der BGH dem Käufer einige goldene Brücken für einen Schadensersatzanspruch gebaut hat. Y1 - 2024 U6 - https://doi.org/10.9785/mdtr-2024-781203 SN - 2194-4202 (online) SN - 0340-1812 (print) VL - 78 IS - 12 SP - 745 EP - 748 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER -