TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeit und Vergütungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kaum ein anderer Begriff hält so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. Für die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelmäßig die Frage, was überhaupt zur Arbeitszeit gehört, entsprechend als solche zu vergüten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsverträge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und enthält zugleich Hinweise für die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders berücksichtigt. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 14 SP - 1026 EP - 1037 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsverträgen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 40 SP - 3028 EP - 3032 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Allgemeiner Überblick und die einzelnen Folgen für den Beschäftigtendatenschutz JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Nach jahrelangem Ringen haben sich die zuständigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25.5.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verstöße hiergegen können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des gruppenweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die sich aus der DS-GV ergebenden Konsequenzen für die betriebliche Praxis im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext im Besonderen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 28 SP - 2118 EP - 2124 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER -