TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung : BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2012 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 4 SP - 330150 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rechtsprobleme bei der Liquidation der GmbH und der Gewinnausschüttung trotz bestehenden Anspruchs gegen den Gesellschafter : BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 252/10 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2012 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 10 SP - 338415 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Neues zur Geschäftsführerhaftung nach § 64 GmbHG - Zugleich Anmerkung zu BGH vom 19.12.2017 - II ZR 88/16, DB 2018 S. 307, und vom 04.07.2017 - II ZR 319/15, DB 2017 S. 1959 - JF - Der Betrieb Y1 - 2018 SN - 0005-9935 IS - 17 SP - 1003 EP - 1008 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Keine Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses allein wegen Vertrauensverlustes : BGH, Beschluss vom 01.03.2007 - IX ZB 47/06 JF - LMK: kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2007 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 05 SP - 222503 ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Keine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Kenntnis durch Patronatserklärung : BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 9/10 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2011 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 8 SP - 320922 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Keine Anwendung von § 91 a ZPO nach Erledigung im selbstständigen Beweisverfahren : BGH, Beschluss vom 09.05.2007 - IV ZB 26/06 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2007 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 9 SP - 240484 ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Kein Fall der „Vollstreckungsinkongruenz“ bei Leistung nach Zustellung eines Vollstreckungsbescheides : BGH, Urteil vom 07.12.2006 - IX ZR 157/05 JF - LMK: kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2007 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 2 SP - 212587 ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht JF - Der Betrieb N2 - Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann. Y1 - 2016 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364 VL - 69 IS - 17 SP - 999 EP - 1001 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Inkongruente Deckung bei Leistung unter Vollstreckungsdruck vor bevorstehendem Ablauf der letzten Zahlungsfrist : BGH, Urteil vom 15. 5. 2003 - IX ZR 194/02 (OLG Stuttgart) : Anmerkung JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2004 SN - 1611-1095 IS - H. 2 SP - 36 ER -