TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen : Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 1] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 1 SP - 7 EP - 14 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ramser, Claudia T1 - Grenzenlose Liebe T2 - Examensklausurenkurs : 16 Examensklausuren mit ausformulierten Lösungen ; zahlreiche Originalexamensklausuren ; Zivilrecht, Strafrecht, öffentliches Recht, Schwerpunktbereiche Y1 - 2008 SN - 978-3-89949-455-6 N1 - Jura Sonderheft SP - 51 EP - 56 PB - de Gruyter Recht CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - RPRT A1 - Vieth, Matthias A1 - Eschweiler, Maurice T1 - Preisdeterminanten bei Spielertransfers in der Fußball-Bundesliga - Eine theoretische und empirische Analyse T2 - Betriebswirtschaftliches Institut für Anlagen und Systemtechnologien / Arbeitspapiere Y1 - 2003 IS - 32 PB - IAS CY - Münster ER - TY - RPRT A1 - Vieth, Matthias T1 - Positionierung von Business Schools in Deutschland mit Co-plot T2 - Betriebswirtschaftliches Institut für Anlagen und Systemtechnologien / Arbeitspapiere Y1 - 2004 PB - IAS CY - Münster ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eschweiler, M. T1 - Preisdeterminanten bei Spielertransfers in der Fussball-Bundesliga - eine empirische Analyse JF - Die Betriebswirtschaft Y1 - 2004 SN - 0342-7064 VL - 64 IS - 6 SP - 671 EP - 692 ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Staake, Marco T1 - Selbstverantwortung oder Vertrauenshaftung? – Anwendung von § 311 II Nr. 1 BGB (c.i.c.) auf Eheverträge und Angehörigenbürgschaften T2 - Verantwortung und Haftung : Leipziger Tagung, 6. bis 9. September 2006 ; Jahrbuch Junger Zivilrechtswissenschaftler 2006 ; [17. Tagung der Gesellschaft Junger Zivilrechtswissenschaftler e.V.] Y1 - 2006 SP - 118 EP - 145 ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Kosmehl, Guido T1 - Rechtssicherheit oder Verwirrspiel? - Die Beurteilung vorehelicher Unterhaltsverzichte nach dem Urteil des BGH vom 11.2.2004 T2 - Liber amicorum : Thomas Rauscher zum 50. Geburtstag Y1 - 2005 SN - 3936308721 SP - 95 EP - 113 PB - Ille und Riemer CY - Leipzig ER -