TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 SP - 391 EP - 391 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeit und Vergütungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kaum ein anderer Begriff hält so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. Für die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelmäßig die Frage, was überhaupt zur Arbeitszeit gehört, entsprechend als solche zu vergüten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsverträge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und enthält zugleich Hinweise für die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders berücksichtigt. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 14 SP - 1026 EP - 1037 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Annahmeverzugslohn bei Rückkehrrecht des Arbeitnehmers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum BAG, Urteil vom 27.1.2016 – 5 AZR 9/15 (LAG Sachsen) SP - 408 EP - 408 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 9.9.2015, Rs. C-4/14 Christophe Bohez v. Ingrid Wiertz JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Die Entscheidung in der Rechtssache Bohez /Wiertz bot dem EuGH Gelegenheit, zur Abgrenzung der Anwendungsbereiche von Brüssel I-(jetzt: Brüssel Ia-) und Brüssel IIa-VO Stellung zu nehmen. Den Ausgangspunkt bildete dabei ein familienrechtlicher Sachverhalt, nämlich die zwangsweise Durchsetzung des Umgangsrechts eines Vaters im Hinblick auf seine beiden Kinder. Auf den ersten Blick lag daher eine Anwendung der auf Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung bezogenen Brüssel IIa-VO nahe. Andererseits schien auch eine Argumentation denkbar, wonach es sich bei dem zu vollstreckenden Anspruch auf Zahlung des Zwangsgeldes um eine Geldforderung handele, deren Vollstreckung nach der Brüssel I-VO zu erfolgen habe. Was vordergründig die Ermittlung des einschlägigen EU-Rechtsaktes betraf, erwies sich bei genauerer Betrachtung als Bestimmung der dogmatischen Rechtsnatur des Zwangsgeldes. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 IS - 5 SP - 255 EP - 258 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Angemessenheit eines Nachtarbeitszuschlags bei dauerhafter Nachtarbeit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2015 - 10 AZR 423/14 SP - 151 EP - 151 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abfindungsprogramm nach „Windhundprinzip“ ist zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Düsseldorf: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 12.04.2016 - 14 Sa 1344/15 SP - 303 EP - 303 ER -