TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Meinhardt, Kerstin A1 - Kinder, Stephanie T1 - Die Fallstudie : Ermittlung des körperschaftssteuerlichen Einkommens und des Gewerbeertrags einer Kapitalgesellschaft JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 44 IS - 3 SP - 295 EP - 298 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - BOOK A1 - Tietze, Jürgen T1 - Übungsbuch zur Finanzmathematik : Aufgaben, Testklausuren und ausführliche Lösungen. - 8., verb. Aufl. Y1 - 2015 SN - 978-3-658-09073-9 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/978-3-658-09074-6 N1 - campus PB - Springer CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Kündigung - Die Vorhersehbarkeit eines zukünftigen Eigenbedarfs für den Vermieter JF - Monatsschrift für Deutsches Recht : MDR : Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis Y1 - 2015 SN - 0340-1812 VL - 69 IS - 9 SP - 489 EP - 490 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Timme, Michael T1 - Wettbewerbsregeln (§§ 24-27) T2 - Münchener Kommentar zum europäischen und deutschen Wettbewerbsrecht (Kartellrecht) : Kartellrecht, Missbrauchs- und Fusionskontrolle / hrsg. von Joachim Bornkamm; Frank Montag; Franz Jürgen Säcker. Bd 2: Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), §§ 1-96, 130, 131. Bd 2: Y1 - 2015 SN - 978-3-406-65462-6 SP - 267 EP - 286 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Meinhardt, Kerstin A1 - Kinder, Stephanie T1 - Die Fallstudie : Aufstellung eines Anlagespiegels JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 44 IS - 5 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Versagung von Pkh trotz Zulassung der Revi­sion wegen grundsätzlicher Bedeutung JF - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Y1 - 2015 SN - 0341-1915 IS - 30 SP - 2173 EP - 2175 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Meinhardt, Kerstin A1 - Kinder, Stephanie T1 - Allgemeines Steuerrecht JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 44 IS - 8-9 SP - 903 EP - 910 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - BOOK A1 - Timme, Michael T1 - BGB Crashkurs : der sichere Weg durch die Prüfung ; [Fall für Fall durch das Privatrecht] Y1 - 2015 SN - 978-3-406-68018-2 PB - Beck CY - München ET - 3. Aufl. ER - TY - RPRT A1 - Hoepner, Gert A1 - Siers, Carsten T1 - 7. Studie Vertriebskompass 2015/2016 / durchgeführt von der FH Aachen und der Siers & Collegen GmbH Y1 - 2015 PB - FH Aachen CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vorsatzanfechtung: Mehrmalige fruchtlose Mahnung und Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 46 SP - 2683 EP - 2684 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Siers, Carsten A1 - Hoepner, Gert T1 - Vertriebskompass 2016 – die Herausforderungen JF - Vertriebsmanager : Magazin für modernes Vertriebsmanagement Y1 - 2015 SN - 1610-5060 ; 2199-1588 VL - 2015 PB - Quadriga Media Berlin GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vorsatzanfechtung: Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung als Indiz für die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners? JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 21 SP - 1213 EP - 1215 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf unentgeltliche Nutzung von Betriebsanlagen JF - Der Betrieb Y1 - 2015 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek vorhanden: 43 Z 364 IS - 18 SP - 1033 EP - 1034 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Personengesellschaften : BGH, Urteil vom 21.10.2014 - II ZR 84/13 : Anmerkung JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 2 SP - 366316 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Volkswirtschaftslehre : Die Klausur JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Prüfung, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 VL - 45 IS - 11 SP - 1253 EP - 1255 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Wettbewerbspolitische Leitbilder JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 VL - 45 IS - 4 SP - 483 EP - 486 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Voraussetzungen einer wirksamen Absage der auf ein Aktionärsverlangen einberufenen Hauptversammlung durch den Vorstand : BGH, Urteil vom 30.06.2015 - II ZR 142/14 (OLG Frankfurt a. M.) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 SP - 374723 PB - Beck CY - München ER - TY - RPRT A1 - Chwallek, Constanze A1 - Radach, Karina A1 - Schieferdecker, Richard T1 - Innovation im Mittelstand : Studie zur Innovationsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen in der Region Aachen Y1 - 2015 ER - TY - BOOK A1 - Olbertz, Klaus T1 - Rente mit 63 : Voraussetzungen, Hinzuverdienstgrenzen, Abschläge, Auswirkungen Y1 - 2018 SN - 978-3-482-66171-6 PB - nwb CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Teilzeitarbeit - Die verschiedenen Formen sowie deren Voraussetzungen und Rechtsfolgen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 43 SP - 3182 EP - 3195 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Formularmäßiger Verzicht auf die Erhebung einer Kündigungsschutzklage ohne Kompensation verstößt gegen § 307 I 1 BGB T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.09.2014 - 2 AZR 788/13 SP - 146 EP - 146 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ergänzende Vertragsauslegung bei nachträglicher Regelungslücke in Vergütungsabrede wegen Tarifsukzession T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 25.02.2015 - 5 AZR 481/13 SP - 392 EP - 392 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Für Erfordernis einer Massenentlassungsanzeige zählen vom Arbeitgeber veranlasste Aufhebungsverträge mit T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 19.03.2015 - 8 AZR 119/14 SP - 372 EP - 372 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung einer betrieblichen Versorgungsregelung aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten im Konzern Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 09.12.2014 - 3 AZR 323/13 SP - 173 EP - 173 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Eingruppierung von Arbeitnehmern bei Tarifpluralität T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 14.04.2015 - 1 ABR 66/13 SP - 414 EP - 414 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zusätzliche Urlaubstage für Ältere sind in engen Grenzen zulässig T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 21.10.2014 - 9 AZR 956/12 SP - 127 EP - 127 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Geltung eines Haustarifvertrages nach Verschmelzung nur im bisherigen Anwendungsbereich T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu LAG Baden-Württemberg: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 29.09.2014 - 9 Sa 19/14 SP - 86 EP - 86 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anforderungen des Unionsrechts an die standardisierte Darstellung des Namens : Anmerkung zu EuGH, Urt. v. 2. Oktober 2014, Rs. C-101/13 - Stadt Karlsruhe JF - GRP : Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Y1 - 2015 SN - 2193-9519 IS - 6 SP - 282 EP - 285 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Anmerkung zu OLG München: Erbscheinserteilung nach Eintritt des Nacherbfalls, Beschl. v. 1.10.2014 - Wx 314/14 JF - DNotZ - Deutsche Notar-Zeitschrift Y1 - 2015 SN - 0340-8604 IS - 5 SP - 385 EP - 390 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Rauscher, Thomas T1 - Kommentierung zu EU-EheGüterVO-E T2 - Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band IV Y1 - 2015 SN - 978-3-504-38437-1 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/9783504384371-007 SP - 1081 EP - 1146 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ET - 4., neu bearbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin ED - Rauscher, Thomas T1 - Kommentierung zu EU-LP-GüterVO T2 - Europäisches Zivilprozess- und Kollisionsrecht EuZPR/EuIPR, Band IV Y1 - 2015 SN - 978-3-504-38437-1 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/9783504384371-008 SP - 1147 EP - 1188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ET - 4., neu bearbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander A1 - Engling, Christoph T1 - Offene und geschlossene WLAN: Rechtliche Hürden bei Betrieb eines öffentlichen Internetzugangs JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2015 SN - 0170-7256 VL - 39 IS - 5 SP - 102 EP - 103 PB - Beck CY - Gütersloh ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Warum staatliche Kaufprämien für Elektroautos abzulehnen sind JF - Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal N2 - Im Jahr 2015 wurden in Deutschland über drei Millionen Benzinautos und lediglich 12.363 Elektroautos neu zugelassen. Das ursprünglich von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, dass bis 2020 eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren (und bis 2030 sechs Millionen), rückt damit in immer weitere Ferne. Um das Ziel dennoch zu erreichen, plant die Bundesregierung nun eine staatli­che Prämie für den Kauf von Elektroautos: Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam ein Konzept entworfen, dem zufolge private Käufer zukünftig einen Zuschuss von 5.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos bekommen sollen. 40 Prozent dieses Zuschusses soll von den Autoherstellern getragen werden. Das Programm, das weitere ausgabenwirksame öffentli­che Maßnahmen vorsieht, würde Kosten in Milliarden­höhe verursachen. Die beabsichtigte Subventionierung wirft die Frage auf, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Y1 - 2016 N1 - Hinweis: Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 04/2016 der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung erschienen. VL - 2016 IS - 4 PB - Alexander B. Brunner CY - Würzburg ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht JF - Der Betrieb N2 - Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann. Y1 - 2016 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364 VL - 69 IS - 17 SP - 999 EP - 1001 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - BOOK A1 - Siedenbiedel, Georg T1 - Führung international operierender Unternehmen T3 - Schriftenreihe innovative betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis ; Band 457 Y1 - 2016 SN - 978-3-8300-9164-6 PB - Kovac CY - Hamburg ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG München) JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring N2 - Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde. Y1 - 2016 SN - 1611-1095 SP - 380532 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Wirkungen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens : §§ 129, 132, 133, 144, 145 T2 - Bankenkommentar zum Insolvenzrecht. - 3. Auflage Y1 - 2016 SN - 978-3-95725-016-2 SP - 1277 EP - 1767 PB - Finanz Colloquium CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Schulte-Zurhausen, Manfred ED - Stelzer-Rothe, Thomas T1 - Systemisches Management von Organisationsprojekten T2 - Projekte systemisch managen! Wie Sie soziale und rationale Prozesse in Projekten achtsam steuern Y1 - 2016 SN - 978-3-8305-3647-5 SP - 9 EP - 34 PB - BWV Berliner Wissenschafts-Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Chwallek, Constanze A1 - Frohn, Sandra T1 - Den Mitarbeitern den Rücken stärken JF - Personalwirtschaft N2 - Ein Drittel der Mitarbeiter der Saint-Gobain Glass Deutschland GmbH hat drei Jahre lang regelmäßig seinen Rücken trainiert. Mit Erfolg, wie eine abschließende Evaluation in Zusammenarbeit mit der FH Aachen zeigt. Die Fehltage der Trainingsteilnehmer sind enorm zurückgegangen, während die untrainierten Kollegen weiterhin unter Rückenbeschwerden leiden. Y1 - 2016 SN - 0341-4698 IS - 5 SP - 46 EP - 48 PB - F.A.Z. Business Media CY - Frankfurt a.M. ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Bundesregierung beschließt Flexi-Rente JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Das Bundeskabinett hat sich am 14.9.2016 mit der sog. Flexi-Rente befasst und eine sog. Formulierungshilfe verabschiedet, der ein aus den Regierungsfraktionen des Bundestages einzubringender entsprechender Gesetzesentwurf zur „Flexibilisierung des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand und zur Stärkung von Prävention und Rehabilitation im Erwerbsleben (Flexirentengesetz)“ folgen soll. Eine entsprechende Vorabfassung des Gesetzesentwurfs liegt bereits vor (BT-Drucks. 18/9787). Mit der Flexi-Rente sollen im Wesentlichen zwei Ziele erreicht werden: Das flexible Arbeiten bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze soll gefördert und das Weiterarbeiten über die Regelaltersgrenze hinaus attraktiver gemacht werden. Hierfür ist eine Reihe von gesetzlichen Änderungen geplant, insbesondere im SGB VI und SGB III. Teile des Gesetzes sollen schon zum 1.1.2017 in Kraft treten. Grund genug, sich bereits jetzt einen ersten Überblick über die geplanten Neuerungen zu verschaffen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 42 SP - 3145 EP - 3147 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Elektrofahrzeuge als Dienstfahrzeuge - Arbeitgeberseitige Gestellung von Elektromobilität und ihre arbeitsvertraglichen Gestaltungserfordernisse JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Elektromobilität ist das Thema der Zukunft. Schon jetzt hat es sich die Bundesregierung zur Aufgabe gemacht, hierzulande bis 2030 den Absatz von Elektroautos kontinuierlich auf sechs Mio. Fahrzeuge zu steigern. Und auch die Nachfrage nach Elektrofahrrädern steigt zunehmend. Vor allem der derzeit durch den Gesetzgeber gewährte Umweltbonus sowie weitere steuerliche Anreize machen den Einsatz von Elektroautos und -fahrrädern als Dienstfahrzeuge auch für Arbeitgeber zunehmend attraktiv. Will der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Elektrofahrzeuge überlassen, stellt sich die Frage nach der Gestaltung der entsprechenden Überlassungsverträge. Der nachfolgende Beitrag gibt hierzu einen Überblick und beinhaltet Formulierungshilfen für die Vertragsgestaltung. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 50 SP - 3812 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Änderung des AGB-Rechts: Erforderliche Anpassung von Arbeitsverträgen - Insbesondere Ausschlussfristen sind betroffen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Der Gesetzgeber hat kürzlich eine Änderung des Rechts der AGB beschlossen. Diese hat für Arbeitgeber zur Folge, dass sie ihre Muster-Arbeitsverträge anpassen müssen, wenn sie andernfalls drohende wirtschaftliche Nachteile vermeiden wollen. Mit Wirkung zum 1.10.2016 hat der Gesetzgeber § 309 Nr. 13 BGB neu gefasst. Nach der bisherigen Fassung waren vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die Anzeigen oder Erklärungen gegenüber dem Vertragspartner an „eine strengere Form als die Schriftform“ banden. Seit dem 1.10.2016 sind vorformulierte Vertragsbedingungen unwirksam, die derartige Anzeigen oder Erklärungen an „eine strengere Form als die Textform“ binden. Diese gesetzliche Neuregelung wirkt sich maßgeblich auf die Gestaltung von Arbeitsverträgen aus. Dies betrifft insbesondere die in Arbeitsverträgen gebräuchlichen Ausschlussfristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 40 SP - 3028 EP - 3032 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die neue EU-Datenschutz-Grundverordnung - Allgemeiner Überblick und die einzelnen Folgen für den Beschäftigtendatenschutz JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Nach jahrelangem Ringen haben sich die zuständigen Institutionen der EU auf ein einheitliches Datenschutzgesetz, die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GV), geeinigt. Diese ist am 25.5.2016 in Kraft getreten und wird nach einer zweijährigen Übergangszeit am 25.5.2018 für alle EU-Mitgliedstaaten unmittelbar verbindlich. Verstöße hiergegen können erhebliche Sanktionen nach sich ziehen. Es drohen Bußgelder von bis zu 20 Mio. € oder bis zu 4 % des gruppenweiten Jahresumsatzes – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Die betriebliche Praxis tut also gut daran, sich rechtzeitig mit den neuen Anforderungen zu befassen und diese umzusetzen. Dieser Beitrag gibt einen ersten Überblick über die sich aus der DS-GV ergebenden Konsequenzen für die betriebliche Praxis im Allgemeinen sowie im Hinblick auf die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext im Besonderen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 28 SP - 2118 EP - 2124 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitszeit und Vergütungspflicht des Arbeitgebers - Entstehung des Lohnanspruchs und arbeitsvertragliche Gestaltungsmöglichkeiten JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kaum ein anderer Begriff hält so viele Varianten und Facetten bereit wie die Arbeitszeit. Für die betriebliche Praxis stellt sich dabei regelmäßig die Frage, was überhaupt zur Arbeitszeit gehört, entsprechend als solche zu vergüten ist und welche Optionen bei der Gestaltung der Arbeitsverträge bestehen. Der folgende Praxisleitfaden gibt einen Überblick über die aktuelle Rechtslage und enthält zugleich Hinweise für die Vertragsgestaltung. Die hierzu insbesondere in den letzten Jahren ergangenen zahlreichen aktuellen Gerichtsentscheidungen werden besonders berücksichtigt. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 14 SP - 1026 EP - 1037 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Annahmeverzugslohn bei Rückkehrrecht des Arbeitnehmers T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anmerkung zum BAG, Urteil vom 27.1.2016 – 5 AZR 9/15 (LAG Sachsen) SP - 408 EP - 408 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Mitbestimmung des Betriebsrats im Verleiherbetrieb bei Zurverfügungstellung von Arbeitsschutzkleidung im Entleiherbetrieb T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zum BAG: Entscheidungsbesprechung zum Beschluss v. 07.06.2016 - 1 ABR 25/14 SP - 489 EP - 489 ER - TY - GEN A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ausschluss von Sozialplanabfindung und Klageverzichtsprämie T2 - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 N1 - Anm. zu BAG: Entscheidungsbesprechung zum Urteil v. 08.12.2015 - 1 AZR 595/14 SP - 391 EP - 391 ER -