TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Ludwigs, Markus T1 - Die richtlinienkonforme Rechtsfortbildung im Gesamtsystem der Richtlinienwirkungen : Zugleich Besprechung von BGH, Urt. v. 26.11.2008 – VIII ZR 200/05 (Quelle) [Teil 1] JF - Zeitschrift für das juristische Studium / ZJS Y1 - 2009 SN - 1865-6331 VL - 2 IS - 1 SP - 7 EP - 14 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Ein optionales Vertragsrecht für Europa: Motor oder Hemmnis für den Binnenmarkt? JF - GPR : Zeitschrift für Gemeinschaftsprivatrecht Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1515/gpr.2012.9.4.181 SN - 2193-9519 VL - 9 IS - 4 SP - 181 EP - 188 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Dethloff, Nina A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - The Constitutional Court as Driver of Reforms in German Family Law JF - International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 217 EP - 234 ER - TY - JOUR A1 - Dethloff, Nina A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Strengthening Children's Rights in German Family Law JF - The International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 119 EP - 136 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - The Reform of German Maintenance Law JF - The International Survey of Family Law Y1 - 2018 SP - 85 EP - 100 ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Das Verhältnis von Haager Unterhaltsprotokoll (2007) und Haager Unterhalts-übereinkommen (1973): lex posterior derogat legi priori? JF - IPRax : Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - In der EU richtet sich das auf unterhaltsrechtliche Sachverhalte mit grenzüberschreitendem Bezug anwendbare Recht seit dem 18. Juni 2011 nach dem Haager Protokoll über das auf Unterhaltspflichten anwendbare Recht vom 23. November 2007 („HUP“). Dieser Rechtsakt, der EU-weit anwendbar ist, hat das Haager Unterhaltsübereinkommen von 1973 („HUÜ“) ersetzt und das Unterhaltskollisionsrecht in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Bei den Vorschriften des HUP handelt es sich um sog. lois universelles, die unabhängig davon gelten, welche Staatsangehörigkeit die unterhaltsberechtigte bzw. die unterhaltsverpflichtete Person haben. Zu beachten ist aber, dass die Bundesrepublik Deutschland ebenso wie die Türkei, die Schweiz, Japan und Albanien das HUÜ ratifiziert hatten. Für die Nicht-EU-Staaten besteht aber keine Bindung an die Vorschriften des HUP, so dass sich im Verhältnis zu ihnen die Frage stellt, ob das HUÜ weiterhin Anwendung finden kann. Die Problematik ist gerade im Hinblick auf die erweiterten Rechtswahlmöglichkeiten des HUP von erheblicher praktischer Relevanz. Y1 - 2016 SN - 0720-6585 VL - 36 IS - 1 SP - 34 EP - 40 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Vereinheitlichung des Güterkollisionsrechts in Europa – die EU-Ehegüterrechts- und EU-Partnerschaftsverordnung (Teil 1) JF - GPR: Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union N2 - Zehn Jahre nach Erlass des „Grünbuchs zu den Kollisionsnormen im Güterrecht“ vom 17.7.2006 hat der Rat der Europäischen Union am 24.6.2016 die EU-Ehegüterrechts-(„EuGüVO“) sowie die EU-Partnerschaftsverordnung („EuPartVO“) erlassen. Damit wird das europäische Güterkollisionsrecht fü rca. 16 Millionen „internationaler Paare“ in der EU auf eine neue, einheitliche Grundlage gestellt. Anders als ursprünglich geplant, handelt es sich bei beiden Verordnungen nicht um gesamteuropäische Rechtsakte, da die für Art. 81 Abs. 3 AEUV erforderliche Einstimmigkeit unter den Mitgliedstaaten letztlich nicht erreicht werden konnte. Das Scheitern der ersten Verordnungsvorschläge aus dem Jahr 2011 war dabei dem Umstand geschuldet, dass rechtspolitisch von Anfang an eine Verknüpfung beider Regelungsmaterien gewollt war. Mit Blick auf die Einführung einheitlicher güterrechtlicher Regelungen für eingetragene Partnerschaften war aber nicht nur das „Ob“ und „Wie“ etwaiger Rechtswahlmöglichkeiten heftig umstritten. Insbesondere diejenigen Mitgliedstaaten, die dem Rechtsinstitut der eingetragenen Lebenspartnerschaft kritisch gegenüberstehen, sahen in der Einführung einheitlicher Kollisionsnormen die Gefahr einer zwangsweisen Durchsetzung dieses Rechtsinstituts „durch die Hintertür“. Vor diesem Hintergrund erwies sich – ebenso wie schon bei der Rom III-VO – das Verfahren zur verstärkten Zusammenarbeit(Art. 20 EUV i.V.m. Art. 326 ff. AEUV) als probates Mittel, um den Integrationsprozess im Bereich des europäischen Kollisionsrechts voranzutreiben. Achtzehn Mitgliedstaaten nehmen an dieser Verstärkten Zusammenarbeit teil. Y1 - 2016 U6 - http://dx.doi.org/10.9785/gpr-2016-0509 SN - 2193-9519 VL - 13 IS - 5 SP - 231 EP - 241 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eschweiler, M. T1 - Preisdeterminanten bei Spielertransfers in der Fussball-Bundesliga - eine empirische Analyse JF - Die Betriebswirtschaft Y1 - 2004 SN - 0342-7064 VL - 64 IS - 6 SP - 671 EP - 692 ER - TY - JOUR A1 - Vieth, Matthias A1 - Eisenbeiß, Maik T1 - Die Geld-zurück-Garantie - Mehr als nur ein Qualitätsindikator? JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft N2 - Geld-zurück-Garantien erlangen in der Unternehmenspraxis eine immer größere Bedeutung, vor allem weil sie als probates Mittel zur Signalisierung hochwertiger Qualität angesehen werden – eine Annahme, die bislang wissenschaftlich ungeprüft geblieben ist. Vor diesem Hintergrund wird im vorliegenden Beitrag eine umfassende empirische Untersuchung der kaufverhaltensrelevanten Wirkungen dieses Marketinginstrumentes vorgenommen. Die Ergebnisse verdeutlichen zum einen, dass eine Geld-zurück-Garantie nur unter bestimmten Bedingungen als Qualitätssignal wirkt. Dies hängt neben der Art des Produktes (Erfahrungs- vs. Suchgut) insbesondere von der Ausprägung des für die Qualitätsbeurteilung besonders diagnostischen Merkmals Marke sowie von der Produktkenntnis der Konsumenten ab. Zum anderen zeigt sich aber auch, dass eine Geld-zurück-Garantie affektive Konsumentenreaktionen auslöst, die die Kaufabsicht von Konsumenten zusätzlich erhöhen können. Zusammenfassend stellen wir fest, dass eine Geld-zurück-Garantie – entgegen bisheriger Erwartungen aus der Praxis – nicht zwingend ein Qualitätsindikator ist, stattdessen entfaltet sie aber bisher unbeachtete affektive Wirkungen, die insbesondere auf ihre absichernde Funktion von etwaigen Fehlentscheidungen beim Kauf zurückzuführen sind. Y1 - 2011 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/s11573-011-0521-4 VL - 81 IS - 12 SP - 1285 EP - 1323 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Chludek, Astrid A1 - Tran, Duc Hung T1 - Der Reformvorschlag des IAS 12 gem. ED/2009/2 - Ein Plädoyer für die Einführung der valuation allowance JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1617-8084 IS - 1 SP - 4 EP - 8 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Wirkungslosigkeit der Entsprechenserklärung gem. §161 AktG JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Das Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) besteht in der Verbesserung der Transparenz und Qualität der deutschen Corporate Governance, wobei die Sanktionierung der Nichteinhaltung des DCGK einzig durch etwaige Kapitalmarktreaktionen erfolgt. Folgende Befunde sprechen jedoch dafür, dass durch die Abgabe der Entsprechenserklärung gem. § 161 AktG die für das Enforcement des Kodex angenommene Selbstregulierung durch den Kapitalmarkt nicht stattfindet, und demnach Verbesserungsbedarf besteht Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 VL - 66 SP - 2025 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Die Bilanzierung immaterieller Vermögensgegenstände nach BilMoG: Normative Erkenntnisse empirischer Befunde JF - KoR Zeitschrift für kapitalmarktorientierte Rechnungslegung Y1 - 2018 SN - 1437-8981 VL - 11 SP - 538 EP - 542 ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Corporate Governance und Eigenkapitalkosten - Bestandsaufnahme des Schrifttums unter besonderer Berücksichtigung des Informationsaspektes und Forschungsperspektiven JF - Zeitschrift für Betriebswirtschaft Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/s11573-011-0461-z SN - 1861-8928 VL - 81 SP - 551 EP - 585 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Tran, Duc Hung T1 - Multiple corporate governance attributes and the cost of capital – Evidence from Germany JF - The British Accounting Review N2 - This paper investigates the extent to which corporate governance affects the cost of debt and equity capital of German exchange-listed companies. I examine corporate governance along three dimensions: financial information quality, ownership structure and board structure. The results suggest that firms with high levels of financial transparency and bonus compensations face lower cost of equity. In addition, block ownership is negatively related to firms' cost of equity when the blockholders are other firms, managers or founding-family members. Consistent with the conjecture that agency costs increase with firm size, I find significant cost of debt effects only in the largest German companies. Here, the creditors demand lower cost of debt from firms with block ownerships held by corporations or banks. My findings demonstrate that a uniform set of governance attributes is unlikely to satisfy suppliers of debt and equity capital equally. Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/https://doi.org/10.1016/j.bar.2014.02.003 SN - 0890-8389 VL - 46 IS - 2 SP - 179 EP - 197 PB - Elsevier CY - Amsterdam ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Felix A1 - Tran, Duc Hung T1 - On the relation between the fair value option and bid-ask spreads: descriptive evidence on the recognition of credit risk changes under IFRS JF - Journal of Business Economics Y1 - 2018 U6 - http://dx.doi.org/10.1007/s11573-015-0776-2 SN - 1861-8928 VL - 85 IS - 9 SP - 1049 EP - 1081 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Zeitliche Grenze des Widerspruchsrechts nach § 613 a Absatz 6 BGB im Falle fehlerhafter Unterrichtung der Arbeitnehmer JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 213 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gleichstellungsabrede – Gestaltungsmöglichkeiten und -notwendigkeiten für die betriebliche Praxis JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 228 vorhanden SP - 2737 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Der Arbeitskampf im Ungleichgewicht: Rechtmäßigkeit des Unterstützungsstreiks? JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern Y1 - 2018 SN - 0340-7918 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Eupener Str. unter der Signatur 42 Z 228 vorhanden SP - 814 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Thiergart, Kirsten T1 - Börsengang leicht gemacht? Gesellschafts- und arbeitsrechtliche Aspekte bei Übernahme und Verschmelzung eines Zielunternehmens auf die SPAC in der Rechtsform der SE JF - Betriebs-Berater: BB ; Recht, Wirtschaft, Steuern N2 - Die SPAC-SE ist börsenfähig und damit eine für eine SPAC grundsätzlich geeignete Rechtsform. Die Tatsache, dass es sich hierbei (zunächst) um eine leere, arbeitnehmerlose Hülle handelt, ändert hieran nichts. Die Gründung einer solchen Vorrats-SE ist trotz fehlender Arbeitnehmerbeteiligung unter teleologischer Reduktion von Art. 12 II SE-VO zulässig. Im Gegenzug muss die Arbeitnehmerbeteiligung gemaß § 18 III SEBG analog nachgeholt werden, wenn das später erworbene Zielunternehmen auf die SPAC-SE verschmolzen werden soll. Aus gesellschaftsrechtlicher Sicht ist zu beachten, dass die SPAC-SE mit Sitz in Deutschland, welche auch den deutschen, aktienrechtlichen Bestimmungen unterliegt, nur bedingt für eine SPAC geeignet erscheint. Das deutsche Aktienrecht enthält strenge Regelungen, die der für eine SPAC-SE erforderlichen Flexibilität entgegenstehen können. Dies gilt insbesondere für das Erfordernis der Zustimmung der Hauptversammlung zur Akquisition des Zielunternehmens, die Rückzahlung des Treuhandvermögens an Aktionäre, die der Akquisition nicht zugestimmt haben und die Liquidation der SPAC-SE im Falle des Scheiterns des Erwerbs des Zielobjektes. Y1 - 2018 SN - 0340-7918 SP - 1547 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Reinartz, Oliver T1 - Erweiterte Kampfrechte der Gewerkschaften – Was Arbeitgeber künftig beachten müssen JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2018 SN - 1618-0143 SP - 310 ER -