TY - CHAP A1 - Golland, Alexander A1 - Baum, Michael A1 - Hamminger, Alexander A1 - Olbertz, Klaus T1 - Ein Überblick: Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung T2 - Das neue Datenschutzrecht in der Praxis des Steuerberaters Beitragssammlung N2 - Datenschutz und der 25.5.2018, wie ein Damoklesschwert scheinen beide Begriffe zurzeit im Raum zu stehe. Jeder weiß oder sollte zumindest um das Inkrafttreten der europäischen DSGVO am 25.5.2018 wissen. Viel wurde über wesentliche Neuerungen im Datenschutzrecht berichtet. Nicht zuletzt über gesteigerte organisatorische Anforderungen, Dokumentationspflichten und drohende Bußgelder. Doch was bedeuten diese Neuerungen ganz konkret für die Praxis des Steuerberaters? Anders als man vermuten könnte, werden die datenschutzrechtlichen Neuerungen nicht nur im Bereich der Kanzleiorganisation relevant. Auch im Steuerverwaltungsverfahren sieht sich der Steuerberater datenschutzrechtlichen Fragestellungen gegenüber, bspw. dann, wenn die Finanzbehörden bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Mandanten gegen die DSGVO verstoßen. Gleiches gilt in Bereichen des Beschäftigtendatenschutzes. Sowohl der Kanzleiinhaber selbst, als auch seine Arbeitgeber-Mandanten haben die Vorschriften des Beschäftigtendatenschutzes einzuhalten. Der Steuerberater benötigt datenschutzrechtliches Know How, welches unmittelbar seine tägliche Praxis betrifft. Andernfalls besteht das Risiko, dass dieser mit mehr Fragen, als Antworten zurück bleibt. KW - EUDSGVO KW - EU-DS-GVO KW - Datenschutz KW - Datenschutzrecht KW - Datenschutzgrundverordnung Y1 - 2018 SN - 978-3-482-67271-2 SP - 8 EP - 14 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Übergang von Leiharbeitnehmern bei Übertragung des Entleiherbetriebs - Entscheidung des EuGH zum Recht des Betriebsübergangs JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Wieder einmal hat eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) das bisherige nationale Verständnis zu einer Frage des Rechts des Betriebsübergangs erheblich ins Wanken gebracht. Bisher entsprach es allgemeiner Auffassung, dass die Arbeitsverhältnisse von Zeit- bzw. Leiharbeitnehmern bei einem Betriebs(teil)übergang des die Leiharbeitnehmer entleihenden Betriebs nicht auf den Betriebserwerber übergehen. Der EuGH hat in der Rechtssache Albron Catering mit Urteil vom 21.10.2010 jedoch entschieden, dass auch Leiharbeitnehmer von einem Betriebs(teil)übergang erfasst sein können. Folglich kann der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils gem. § 613a BGB zukünftig verpflichtet sein, auch die an den Betriebsveräußerer verliehenen Leiharbeitnehmer zu übernehmen. Die Entscheidung des EuGH hat somit zur Konsequenz, dass der Übergang von Leiharbeitsverhältnissen auf den Erwerber eines Betriebs jedenfalls nicht mehr pauschal ausgeschlossen werden kann. Dies gilt es bei künftigen Betriebs(teil)übertragungen zu berücksichtigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 5 SP - 398 EP - 403 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Abschlagsfreie Rente mit 63 - Die wichtigsten Fragestellungen und Lösungen für die Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 15 SP - 1263 EP - 1270 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Kurzarbeit und betriebsbedingte Kündigungen - Wissenswertes für die betriebliche Praxis JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Kurzarbeit war und ist eines der wesentlichen Elemente der Unternehmen, um dem durch die Finanz- und Wirtschaftskrise begründeten Arbeitskräfteüberhang begegnen zu können. Laut statistischer Mitteilung der Bundesagentur für Arbeit waren im Mai 2009 ca. 1,52 Mio. Arbeitnehmer in Kurzarbeit, im März 2010 waren es immer noch 830.000 Arbeitnehmer, die Kurzarbeitergeld bezogen haben. Bis Ende 2010 können Arbeitgeber Kurzarbeit noch für die verlängerte Höchstbezugsdauer von bis zu 18 Monaten beantragen. Zudem hat der Bundestag am 8.7.2010 eine nochmalige Verlängerung der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bis März 2012 verabschiedet. Trotzdem müssen zahlreiche Arbeitgeber inzwischen feststellen, dass sie allein mit dem Mittel der Kurzarbeit nicht um einen Personalabbau herumkommen. Dies gilt insbesondere für diejenigen Unternehmen, die gleich zu Beginn der Krise im Herbst 2008 Kurzarbeit eingeführt haben und bei denen deshalb die damals noch geltende 24-monatige Höchstbezugsdauer im Herbst 2010 auslaufen wird Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 37 SP - 2966 EP - 2972 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Arbeitsrecht in der Insolvenz - Was gilt, wenn nichts mehr geht? JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 45 SP - 3552 EP - 3559 PB - NWB Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Stefan, Middendorf A1 - Olbertz, Klaus T1 - Betriebsratswahlen 2010 JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die nächsten regelmäßigen Wahlen zum Betriebsrat (BR) stehen vor der Tür. Sie finden in der Zeit vom 1.3.2010 bis 31.5.2010 statt. Die Wahlen sind zwar vornehmlich Sache der Arbeitnehmer, allerdings sollten auch die Arbeitgeber darauf achten, dass die Wahlen korrekt ablaufen, schließlich haben die Arbeitgeber die Kosten der Wahlen zu tragen. Kommt es hierbei zu Fehlern, die schlimmstenfalls eine Wiederholung der Wahlen erfordern, hat auch für die hierdurch zusätzlich entstehenden Kosten der Arbeitgeber aufzukommen. Zudem bietet die aktive und unterstützende Begleitung der Wahlen für die Arbeitgeber die Chance, die Grundlagen für eine konstruktive Zusammenarbeit mit dem künftigen Betriebsrat zu legen. Der vorliegende Beitrag erläutert die wesentlichen Abläufe des Wahlverfahrens sowie die hierbei zwingend zu beachtenden Fristen. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 4 SP - 290 EP - 297 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Arbeitsrechtliche Aspekte beim Rechtsformwechsel JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 314 EP - 317 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Groth, Alexandra T1 - Arbeitnehmerüberlassung: Neue gesetzliche Spielregeln ab dem 1.1.2017 JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Die bereits mit Koalitionsvertrag vom 16.12.2013 in Aussicht genommene Neuregulierung der Leiharbeit steht nunmehr kurz bevor. Nach diversen Korrekturen des ursprünglichen Referentenentwurfes des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales liegt seit dem 20.7.2016 der endgültige Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze vor (AÜG-E). Die Änderungen sollen zum 1.1.2017 in Kraft treten. Von größeren Änderungen des Gesetzesentwurfs wird allgemein nicht mehr ausgegangen. Für die betriebliche Praxis sollte dies Anlass sein, sich bereits jetzt mit den sich abzeichnenden wichtigsten Neuerungen vertraut zu machen und diese entsprechend umzusetzen, um nachteilige Konsequenzen zu vermeiden. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 371 EP - 374 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER -