TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zur Rechtsscheinhaftung bei Handeln einer Unternehmergesellschaft unter dem Rechtsformzusatz „GmbH“ : Urteil vom 12.06.2012 - II ZR 256/11 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2012 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 11 SP - 339268 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rechtsprobleme bei der Liquidation der GmbH und der Gewinnausschüttung trotz bestehenden Anspruchs gegen den Gesellschafter : BGH, Urteil vom 23.04.2012 - II ZR 252/10 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2012 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 10 SP - 338415 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Vollzug der Schenkung einer Unterbeteiligung : BGH, Urteil vom 29.11.2011 - II ZR 306/09 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2012 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 4 SP - 330150 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Handelndenhaftung bei Vorrats- oder Mantel-GmbH nur für vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung ohne Zustimmung aller Gesellschafter vorgenommene Geschäfte : BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 71/11 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2011 SN - 1611-1095 IS - 11 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Keine Beseitigung der Zahlungsunfähigkeit und ihrer Kenntnis durch Patronatserklärung : BGH, Urteil vom 19.05.2011 - IX ZR 9/10 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2011 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 8 SP - 320922 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Aufgabe des Bestimmtheitsgrundsatzes bei Personengesellschaften : BGH, Urteil vom 21.10.2014 - II ZR 84/13 : Anmerkung JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 2 SP - 366316 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zur Anwendung der Geschäftschancenlehre auf den geschäftsführenden Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts : BGH, Urteil vom 04.12.2012 - II ZR 159/10 : Anmerkung JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring Y1 - 2013 SN - 1611-1095 IS - Ausg. 5 SP - 345471 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Voraussetzungen einer wirksamen Absage der auf ein Aktionärsverlangen einberufenen Hauptversammlung durch den Vorstand : BGH, Urteil vom 30.06.2015 - II ZR 142/14 (OLG Frankfurt a. M.) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2015 SN - 1611-1095 SP - 374723 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG München) JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring N2 - Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde. Y1 - 2016 SN - 1611-1095 SP - 380532 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER -