TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Handelndenhaftung bei Vorrats- oder Mantel-GmbH nur für vor Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung ohne Zustimmung aller Gesellschafter vorgenommene Geschäfte : BGH, Urteil vom 12.07.2011 - II ZR 71/11 : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK - Kommentierte BGH-Rechtsprechung, Lindenmaier-Möhring Y1 - 2011 SN - 1611-1095 IS - 11 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Hoeren, Thomas ED - Schneider, Jochen ED - Selmayr, Martin ED - Spies, Axel ED - Wybitul, Tim T1 - Gemeinsam einsam: Ein „Like“ für die gemeinsame Verantwortlichkeit? JF - ZD Zeitschrift für Datenschutz Y1 - 2019 SN - 2192-5593 VL - 9 IS - 9 SP - 381 EP - 382 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Knackstedt, Ralf A1 - Eggert, Mathias A1 - Gräwe, Lena A1 - Spittka, Jan T1 - Forschungsportal für Rechtsinformatik und Informationsrecht - Weg zu einer disziplinenübergreifenden Forschungsübersicht JF - MMR - Multimedia und Recht N2 - Die Entwicklungen der Rechtsinformatik und des Informationsrechts zeigen, dass diese Disziplinen aktuell vor der Herausforderung stehen, eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen ihnen und anderen Disziplinen zu etablieren. Unterschiedliche Publikationskulturen erschweren die Erreichung dieses Ziels. Forschungsportale stellen themenspezifische, internetbasierte Verzeichnisse dar, die bereits vorhandene Informationen strukturiert zugänglich machen. Sie können die Beziehungen zwischen den Disziplinen fördern, indem sie bereits erzielte Arbeitsergebnisse disziplinenübergreifend bekannt machen und dadurch dazu beitragen, Synergiepotenziale und mögliche Kooperationspartner zu identifizieren. Y1 - 2010 SN - 1434-596X IS - 8 SP - 528 EP - 533 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Kaesling, Katharina T1 - Family Law and Culture in Europe: Developments, Challenges and Opportunities – Konferenz der Commission on European Family Law vom 29.-31. August 2013, Bonn JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Veränderungen bei den Lebens- und Familienformen hat es sich die Commission on European Family Law (CEFL) seit 2001 zum Ziel gesetzt, unverbindliche Regelungsvorschläge für ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. Die Vorstellung und Diskussion dieser auf rechtsvergleichender Basis erstellten Principles erfolgt auf den regelmäßig veranstalteten Tagungen der CEFL. Die nunmehr fünfte Konferenz zum Thema „Family Law and Culture in Europe – Developments, Challenges and Opportunities“ fand erstmals in Deutschland statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung, zu der ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis aus insgesamt 33 Ländern angereist waren, von Nina Dethloff (Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn), Katharina Boele-Woelki (Direktorin des Utrecht Centre for European Research into Family Law und Preisträgerin des Anneliese Maier-Forschungspreises der Alexander von Humboldt-Stiftung) und Werner Gephart (Direktor des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“). Y1 - 2014 SN - 0943-3929 IS - 3 SP - 673 EP - 676 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Hoeren, Thomas ED - Schneider, Jochen ED - Selmayr, Martin ED - Spies, Axel ED - Wybitul, Tim T1 - Die „private“ Datenverarbeitung im Internet. Verantwortlichkeiten und Rechtmäßigkeit bei Nutzung von Plattformdiensten durch natürliche Personen JF - ZD Zeitschrift für Datenschutz Y1 - 2020 SN - 2192-5593 VL - 10 IS - 8 SP - 397 EP - 403 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin T1 - Die Zukunft des verbraucherschützenden Widerrufsrechts in Europa JF - Zeitschrift für europäisches Privatrecht : ZEuP N2 - Das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist in die Jahre gekommen. Als Ergebnis der zunehmenden Rechtszersplitterung im europäischen Richtlinienrecht hat sich eine unüberschaubare Bandbreite an Ausgestaltungsformen in den mitgliedstaatlichen Rechtssystemen herausgebildet. Effektivitätseinbußen, Wettbewerbsverzerrungen und ein hohes Maß an Rechtsunsicherheit sind die Folgen. Zurückführen lässt sich die kostenintensive Fragmentierung des Verbrauchervertragsrechts auf die bisherige Regelungspolitik der Mindestharmonisierung, die es den Mitgliedstaaten erlaubt, von dem durch die Richtlinien gesetzten Mindeststandard durch „überschießende Umsetzung” abzuweichen. Der Unionsgesetzgeber versucht dem vermehrt durch einen Prozess der Vollharmonisierung zu begegnen: Neben Reformen der Richtlinie über Verbraucherkredite (VerbrKrRL) sowie der Timesharing-Richtlinie (TimesharingRL), liegt seit dem 8. Oktober 2008 nunmehr auch der Entwurf einer Rahmenrichtlinie über die Rechte der Verbraucher (VRRL-E) vor. Danach sollen die bisherigen Richtlinien über Haustürgeschäfte (HaustürgeschäfteRL), Fernabsatzverträge (FARL), missbräuchliche Klauseln sowie Verbrauchsgüterkäufe vereinigt werden. Für das verbraucherschützende Widerrufsrecht ist damit zum einen die Herausbildung einheitlicher Kernelemente verbunden, zum anderen tritt es in Konkurrenz zu umfassenden Informationspflichten, die ebenfalls den Schutz des Verbrauchers vor dem unüberlegten Abschluss riskanter bzw. nachteiliger Verträge zum Ziel haben. Angesichts dieser Entwicklung stellt sich im Folgenden die Frage nach der Zukunft des unionsrechtlichen Widerrufsrechts. Von besonderer Bedeutung ist dabei die Klärung des Verhältnisses zu den verbraucherschützenden Informationspflichten. Dazu bedarf es zunächst der Herausarbeitung einheitlicher Kernelemente des Widerrufsrechts im vollharmonisierten Richtlinienrecht (II.) sowie einer Systematisierung der sekundärrechtlichen Informationspflichten im Anschluss eine kritische Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile beider Schutzinstrumente erfolgen kann (IV.). Y1 - 2010 SN - 0943-3929 VL - 18 IS - 3 SP - 509 EP - 534 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutzrechtliche Anforderungen an internationale Datentransfers JF - NJW - Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2020 SN - 0341-1915 N1 - Zugleich Anmerkung zu EuGH, Urteil vom 16.7.2020 (C-311/18) VL - 2020 IS - 36 SP - 2593 EP - 2596 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander ED - Ewer, Wolfgang ED - Hamm, Rainer ED - Karpenstein, Ulrich ED - Oberthür, Nathalie ED - Herchen, Hilke ED - Bräutigam, Peter T1 - Das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz. Cookies und PIMS als Herausforderungen für Website-Betreiber JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift Y1 - 2021 SN - 0341-1915 IS - 31 SP - 2238 EP - 2243 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Das Kopplungsverbot in der Datenschutz-Grundverordnung Anwendungsbereich, ökonomische Auswirkungen auf Web 2.0-Dienste und Lösungsvorschlag JF - MMR Multimedia und Recht N2 - Das Kopplungsverbot fristete – obwohl in rechtswissenschaftlicher Literatur seit jeher diskutiert – unter der Geltung des BDSG ein Schattendasein. Mit der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist eine Änderung absehbar: Der neue Art. EWG_DSGVO Artikel 7 Abs. EWG_DSGVO Artikel 7 Absatz 4 DS-GVO stellt klar, dass die Leistungserbringung nicht von der Einwilligungserteilung abhängig gemacht werden darf. Doch dieses scheinbare Novum des Datenschutzrechts wirft zahlreiche Fragen auf. Während vor allem Vertreter der unternehmerischen Praxis die Anwendung des Kopplungsverbots in zahlreichen Konstellationen ablehnen, beschwören dessen Apologeten das Ende sämtlicher „datenfinanzierten“ Dienste herauf. Der vorliegende Beitrag gibt Einblick in die Regelungstiefe einer Norm, die das Web 2.0 revolutionieren könnte, und schlägt eine Lösung vor, die dem Schutz der Privatsphäre des Betroffenen und den wirtschaftlichen Interessen von Diensteanbietern gleichermaßen gerecht wird. Y1 - 2018 SN - 1434-596X VL - 21 IS - 3 SP - 130 EP - 135 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Bußgelder bei Datenschutzverstößen durch Unternehmen JF - NJW Neue Juristische Wochenschrift N2 - Bald eine Dekade ist es her, dass diese annähernd mantraartig wiederholte Phrase Unternehmen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben incentivierte. Was ist davon geblieben? Nur wenige in Deutschland verhängte Bußgelder erreichten Millionenhöhe. Hintergrund ist (auch) das deutsche Ordnungswidrigkeitenrecht, welches in einem Spannungsverhältnis zu den Vorgaben der DS-GVO steht. Ein Bußgeldbescheid der Berliner Datenschutzaufsicht gegen die Deutsche Wohnen sollte Auslöser eines langen, fortdauernden Rechtsstreits werden. Auf Vorlage des KG hatte der EuGH in der Rechtssache C-807/21 („Deutsche Wohnen“) erstmals Gelegenheit, sich zur Frage der Bußgeldhaftung zu positionieren. Y1 - 2024 SN - 0341-1915 IS - 6 SP - 325 EP - 329 PB - Beck CY - München ER -