TY - JOUR A1 - Eggert, Mathias A1 - Kreuzer, Vincent T1 - Sprachsteuerung im Gesundheitswesen – Anforderungen und Auswahl geeigneter Anbieter T1 - Voice control in healthcare—requirements and provider selection JF - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik N2 - Das Gesundheitswesen ist konfrontiert mit steigenden Kosten und einer immer schwieriger werdenden Personalsituation. Zeitgleich versprechen moderne Sprachsteuerungssysteme Prozesse in Arztpraxen und Krankenhäusern zu verschlanken und Vorgänge zu beschleunigen. Dennoch wird derzeit der Einsatz von Sprachsteuerungssystemen in Arztpraxen oder Krankenhäusern nur selten beobachtet, was auch an den besonders strengen Datenschutzauflagen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) liegt. Darüber hinaus wirft die niedrige Nutzungsrate die Frage nach den konkreten Anforderungen und ihrer Umsetzbarkeit auf, was durch den vorliegenden Beitrag adressiert wird, indem die Ergebnisse von Interviews mit acht medizinischen Fachexperten ausgewertet werden. Ergänzend wird die technische Umsetzbarkeit einzelner Anforderungen mit unterschiedlichen Cloud-Anbietern erprobt. KW - Gesundheitswesen KW - Sprachsteuerung KW - Sprachassistent KW - Anforderungen KW - Umsetzbarkeit Y1 - 2022 SN - 2198-2775 U6 - http://dx.doi.org/10.1365/s40702-022-00919-z SN - 1436-3011 N1 - Corresponding author: Mathias Eggert VL - 59 SP - 1640 EP - 1652 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Dick, Angela A1 - Wagner, Manfred A1 - Röth, Thilo T1 - Capro Automotive Group FH Aachen N2 - Design- und Karosseriebaustudenten der FH Aachen entwickeln gemeinsam mit externen Fachleuten unter Einsatz virtueller Entwicklungswerkzeuge ein Konzept für einen Sportwagen KW - Karosseriebau KW - Sportwagen KW - Kraftfahrzeugbau KW - Studentenprojekt KW - Virtuelle Fahrzeugentwicklung KW - car body construction Y1 - 2005 ER - TY - JOUR A1 - Daniel, Bernd A1 - Starck, Andreas T1 - Kostenkontrolle und Kostensteuerung im Hochbau N2 - Textauszug: Nach dem Leistungsbild der HOAI hat der Architekt bei Planung und Baubetrieb vier Stationen der Kostenermittlung entsprechend der DIN 276, Abschnitt 2.3 abzuarbeiten. Der Architekt, der seiner Verantwortung gerecht werden will, wird hier weitere Kontrollmechanismen einbauen wollen. Über die genannten Kostenermittlungen hinaus kennt die DIN 276 daher noch das Erfordernis der Kostenkontrolle in Abschnitt 2.4 und der Kostensteuerung in Abschnitt 2.5. Die Kostensteuerung greift immer dann, wenn die Kostenkontrolle eine Abweichung des Kostenrahmens von den Sollwerten aufzeigt. Dazu müssen die Kontrollinstanzen dort eingebaut werden, wo Korrekturen noch möglich sind. Eine erste Kontrolle der Kosten ist daher zwischen Massenermittlung und Vergabe sinnvoll einzuflechten. Zu diesem Zeitpunkt kann die Planung noch verändert werden, was einen ersten steuernden Eingriff in die Baukosten ermöglicht, und zwar bevor die Angebotsunterlagen verschickt werden. Die Grundlagen zu einer effektiven Kostensteuerung werden in der Mengenermittlung der Leistungsphase 6 gelegt. Wenn dort die Mengen nicht sorgfältig und nachvollziehbar ermittelt wurden, wird der Soll- Ist- Abgleich während der Bauphase nicht frühzeitig genug gelingen, wenn nicht gar ganz entfallen. Es gilt also, dafür zu sorgen, dass die Mengenermittlung zur Vergabe mit entsprechender Sorgfalt und vor Allem „projektnah“ erfolgt. Schätzungen haben hier keine Berechtigung. KW - Projektsteuerung KW - Baukosten KW - Kostenkontrolle KW - Kostensteuerung KW - Kostenermittlung Y1 - 2007 ER - TY - JOUR A1 - Daniel, Bernd A1 - Starck, Andreas T1 - Die Anwendung der VOB in der baubetrieblichen Praxis N2 - Eine Einführung in die Anwendung der VOB in der baubetrieblichen Praxis im Rahmen der ergänzenden Schriften zu den Vorlesungen. Die Anwendung der VOB als Vertragsbedingung für einen Bauvertrag ist gängige Praxis, über die der Architekt im Baubetrieb umfassend informiert sein muß. Die Anwendung der VOB im Bauvertrag bedarf der vorherigen Vereinbarung zwischen den Vertragsparteien. Dabei muß die VOB im Ganzen vereinbart werden. Eine Veränderung dieser Bestimmungen führt zur teilweisen Unwirksamkeit der vertraglichen Vereinbarung. Der Architekt, der für seinen Bauherrn die Vergabeunterlagen zusammenstellen muß, haftet für Fehler bei der Formulierung oder der Zusammenstellung. Es ist daher für den Architekten unerläßlich, die vertraglichen Zusammenhänge zu kennen. Dieser Fachaufsatz soll zu einem sicheren Umgang mit der VOB als Vertragsgrundlage beitragen. KW - Baubetrieb KW - Bauvertrag KW - VOB KW - Vertragsbedingungen Y1 - 2007 ER - TY - JOUR A1 - Blaß, Hans Joachim A1 - Uibel, Thomas T1 - Bemessungsvorschläge für Verbindungsmittel in Brettsperrholz JF - Bauen mit Holz Y1 - 2009 SN - 0005-6545 N1 - gedruckt in der Bereichsbibliothek Bayernallee unter der Signatur 13 Z 117 VL - 111 IS - 2 SP - 46 EP - 53 PB - Rudolf Müller CY - Köln ER -