TY - JOUR A1 - Sillius, Sarah T1 - „Viele machen gutes Marketing, ohne es zu wissen“ : zwei Experten von FH [Prof. Dr. Gert Hoepner] und RWTH Aachen [Prof. Dr. Daniel Mentzel] erklären, wie Unternehmen ihre Zielgruppe besser erreichen JF - Wirtschaftliche Nachrichten : das Magazin für Unternehmen / Industrie- und Handelskammer Aachen Y1 - 2014 N1 - Nur noch nach Anfrage bei der IHK Aachen erhältlich: https://www.ihk.de/aachen/servicemarken/presse/medien-der-ihk/wirtschaftliche-nachrichten/aktuelle-ausgaben VL - 2014 IS - 3 SP - 16 EP - 18 PB - IHK Aachen CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric A1 - Ellrich, Thomas T1 - Zur Haftung der Gläubigerausschussmitglieder wegen unzureichender Kassenprüfung JF - Der Betrieb Y1 - 2014 SN - 0005-9935 VL - 67 IS - 49 SP - 2819 EP - 2820 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Ziele der Sozial- und Verteilungspolitik JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Prüfung, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2014 SN - 0340-3084 VL - 43 IS - 7 SP - 907 EP - 912 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Wohnungseigentümergemeinschaft - Einstimmigkeitserfordernis bei Errichtung einer Mobilfunkantenne JF - Monatsschrift für Deutsches Recht : MDR : Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis N2 - Der BGH (BGH v. 25.1.2014 – V ZR 48/13, MDR 2014, 399) hatte darüber zu befinden, ob auf dem Dach eines Hauses, das im Eigentum einer Wohnungseigentümergemeinschaft steht, auch gegen den Willen eines einzelnen Eigentümers eine Mobilfunkantenne angebracht werden kann. Das Urteil führt in das Spannungsfeld einer Abwägung zwischen Mehrheits- und Individualinteressen innerhalb einer WEG. Insoweit betont der BGH den grundsätzlichen Vorrang der Individualinteressen, jedenfalls soweit es um Beeinträchtigungen geht, die verständlicherweise von einem Eigentümer abgelehnt werden können. Der BGH verlangt im Ergebnis im Zweifel eine allseitige Zustimmung. Das Urteil ist zu begrüßen, lässt aber für die Zukunft Abgrenzungsfragen offen. Y1 - 2014 SN - 0340-1812 VL - 68 (2014) IS - 11 SP - 634 EP - 635 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Frings, Michael T1 - Neuregelung des Verbraucherschutzes – Umsetzung der EU-Verbraucherrechterichtlinie JF - NWB : NWB Steuer- und Wirtschaftsrecht Y1 - 2014 SN - 0028-3460 (Print) IS - 14 SP - 1003 EP - 1018 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Gestaltung des Anstellungsvertrags - Der Compliance-Beauftragte JF - Arbeit und Arbeitsrecht : AuA N2 - Ein Compliance-Beauftragter soll dafür Sorge tragen, dass aus dem Unternehmen heraus keine Rechtsverletzungen begangen werden. Aber welche rechtlichen Notwendigkeiten und Möglichkeiten resultieren daraus für die Gestaltung des Anstellungsvertrags? Y1 - 2014 SN - 0323-4568 IS - 7 SP - 400 EP - 403 PB - Huss Medien CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Kroll-Ludwigs, Kathrin A1 - Kaesling, Katharina T1 - Family Law and Culture in Europe: Developments, Challenges and Opportunities – Konferenz der Commission on European Family Law vom 29.-31. August 2013, Bonn JF - Zeitschrift für Europäisches Privatrecht (ZEuP) N2 - Vor dem Hintergrund zunehmender gesellschaftlicher Veränderungen bei den Lebens- und Familienformen hat es sich die Commission on European Family Law (CEFL) seit 2001 zum Ziel gesetzt, unverbindliche Regelungsvorschläge für ein europaweit einheitliches Familienrecht zu schaffen. Die Vorstellung und Diskussion dieser auf rechtsvergleichender Basis erstellten Principles erfolgt auf den regelmäßig veranstalteten Tagungen der CEFL. Die nunmehr fünfte Konferenz zum Thema „Family Law and Culture in Europe – Developments, Challenges and Opportunities“ fand erstmals in Deutschland statt. Ausgerichtet wurde die Veranstaltung, zu der ca. 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis aus insgesamt 33 Ländern angereist waren, von Nina Dethloff (Direktorin des Instituts für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht an der Universität Bonn), Katharina Boele-Woelki (Direktorin des Utrecht Centre for European Research into Family Law und Preisträgerin des Anneliese Maier-Forschungspreises der Alexander von Humboldt-Stiftung) und Werner Gephart (Direktor des Käte Hamburger Kollegs „Recht als Kultur“). Y1 - 2014 SN - 0943-3929 IS - 3 SP - 673 EP - 676 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Die arbeitsrechtliche Stellung des Prokuristen - Handelsrechtlicher Kompetenzzuwachs mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen JF - NWB - Steuer- und Wirtschaftsrecht N2 - Die Beschäftigung von Prokuristen ist gängige betriebliche Praxis. Unternehmen stehen dabei immer wieder vor der Frage, ob und welche Arbeitnehmer sie zu Prokuristen bestellen sollen. Nicht selten bleiben hierbei die arbeitsrechtlichen Konsequenzen, die mit der Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen einhergehen können, unberücksichtigt, wie diverse Gerichtsentscheidungen zeigen. Dieser Beitrag soll einen Überblick über die arbeitsrechtlichen Folgen bei der Beschäftigung von Prokuristen geben und der betrieblichen Praxis somit gleichzeitig als Entscheidungshilfe dienen, wenn es um das Ob und Wie der möglichen Bestellung eines Arbeitnehmers zum Prokuristen geht. Y1 - 2018 SN - 1860-9449 IS - 21 SP - 1591 EP - 1596 PB - NWB-Verlag CY - Herne ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus T1 - Der neue gesetzliche Mindestlohn – was gilt und was Unternehmen künftig beachten müssen JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR N2 - Ab dem 1.1.2015 ist es soweit: Deutschland erhält einen flächendeckenden und weitgehend branchenunabhängigen gesetzlichen Mindestlohn. Danach haben grundsätzlich alle abhängig beschäftigten Arbeitnehmer einen Anspruch auf eine Entlohnung von wenigstens 8,50 EUR brutto je Arbeitsstunde. Die Auswirkungen dürften enorm sein. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales geht jedenfalls davon aus, dass aufgrund der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns mehrere Millionen Beschäftigte einen höheren Lohn beanspruchen können. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wesentlichen Inhalte des gesetzlichen Mindestlohns und Hinweise für Anwendungsprobleme in der betrieblichen Praxis. Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 521 EP - 524 ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Datenschutz durch modulare Zertifizierung: Trusted Cloud-Pilotprojekt bringt neuen Ansatz JF - DSB Datenschutz-Berater Y1 - 2014 SN - 0170-7256 VL - 38 IS - 10 SP - 213 EP - 215 PB - dfv Mediengruppe CY - Frankfurt a.M. ER -