TY - JOUR A1 - Schulte-Zurhausen, Manfred T1 - Schnittstelle Marketing und Organisation JF - Organisationsgestaltung in marktorientierten Unternehmen Y1 - 2001 SN - 3-7938-7240-8 SP - 17 EP - 47 PB - Sauer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzpflicht des Vermieters bei vorgetäuschtem Eigenbedarf und freiwilligem Auszug des Mieters JF - Monatsschrift für deutsches Recht : MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis. 29 (2009), H. 14 Y1 - 2009 SN - 0340-1812 SP - 777 EP - 778 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzansprüche gegen den Insolvenzverwalter wegen Nichterfüllung von Masseverbindlichkeiten im Prozess JF - Monatsschrift für deutsches Recht : MdR ; Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis. 26 (2006), H. 24 Y1 - 2006 SN - 0340-1812 SP - 1381 EP - 1383 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Schadensersatzanspruch des nichtbelieferten Käufers bei einem Sukzessivlieferungsvertrag JF - Juristische Schulung (2001) Y1 - 2001 SP - 1060 EP - 1063 ER - TY - JOUR A1 - Frings, Michael T1 - Sachenrecht und Kreditsicherungsrecht JF - Studienbuch Wirtschaftsrecht : Grundzüge des Wirtschaftsprivatrechts / Achim Albrecht ... Y1 - 2002 SN - 3-933430-93-3 SP - 137 EP - 195 PB - Fortis-Verl. CY - Köln [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Sturm, Nora T1 - Rückzahlungsvereinbarungen für Fortbildungskosten – welche Spielregeln gelten? JF - Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht : GWR Y1 - 2018 SN - 1868-1816 SP - 510 EP - 513 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Rückzahlung von gewinnunabhängigen Ausschüttungen bei Auflösung einer stillen Gesellschaft : BGH, Versäumnisurteil vom 20.09.2016 - II ZR 120/15 (LG Berlin) : Anmerkung JF - Fachdienst Zivilrecht - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindermaier-Möhring N2 - Zum Zweck der Kapitalanlage beteiligte sich der Bekl. an einer Publikumsgesellschaft. Diese war als (mehrgliedrige) atypische stille Gesellschaft organisiert (vgl. a. BGHZ 199, 104 = DNotZ 2014, 374 = NZG 2013, 1422 = DStR 2014, 45 Rn. 18). Der Gesellschaftsvertrag („GV“) sah für diejenigen Gesellschafter, die wie der Bekl. ihre Einlage in Form einer Einmaleinlage erbracht hatten, eine jährliche gewinnunabhängige Ausschüttung vor. Es sollte sich dabei ausdrücklich nicht um eine Garantieverzinsung handeln. Ende 2009 wurde die stille Gesellschaft durch Mehrheitsbeschluss der Stillen aufgelöst. Nach dem GV waren die Stillen im Falle ihres Ausscheidens sowie bei „Liquidation des Unternehmens“ des Geschäftsinhabers verhältnismäßig an dem jeweils seit ihrem Beitritt gebildeten Vermögen einschließlich der stillen Reserven sowie eines evtl. Geschäftswerts zu beteiligen (Auseinandersetzungswert). Den sich hiernach für den Bekl. auf seinem Kapitalkonto ergebenden Negativsaldo sollte dieser durch Erstattung der von ihm erhaltenen gewinnunabhängigen Auszahlungen ausgleichen. Anders als das LG als Berufungsinstanz bejahte der BGH auf Grundlage des GV einen Rückerstattungsanspruch der klagenden Geschäftsinhaberin. Y1 - 2016 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Rücktritt vom Kauf einer gestohlenen Sache JF - Juristische Schulung (1998) Y1 - 1998 SP - 0 EP - 15 ER - TY - JOUR A1 - Golland, Alexander T1 - Reichweite des “Joint Controllership”: Neue Fragen der gemeinsamen Verantwortlichkeit JF - K&R Kommunikation & Recht N2 - Kein Urteil zum Datenschutzrecht sorgte im vergangenen Jahr für mehr panische Reaktionen als die Entscheidung des EuGH in der Rechtssache “Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein”(C-210/16). Das Urteil warf in datenschutzrechtlicher Literatur und Öffentlichkeit zahlreiche Fragen auf: Ist jetzt jeder “gemeinsam” Verantwortlicher? Was sind die Kriterien? Der EuGH hat kürzlich in einem – dem allgemeinen Vernehmen nach aufsehenerregenden, de facto aber kaum überraschenden – Urteil für Klarheit gesorgt. Dabei hat das Gericht jedoch einige Fragen offengelassen und neue Fragen aufgeworfen. Ein Blick auf alte und neue Herausforderungen in Kooperationsszenarien. Y1 - 2019 SN - 1434-6354 N1 - Zugleich Kommentar zu EuGH, Urteil vom 29. 7. 2019 – C-40/1 VL - 22 IS - 9 SP - 533 EP - 537 PB - dfv Mediengruppe, Deutscher Fachverlag GmbH CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Olbertz, Klaus A1 - Mävers, Gunther T1 - Rechtzeitigkeit der Meldung nach §§ 37 b, 140 SGB III JF - Der Arbeits-Rechts-Berater : ArbRB Y1 - 2004 SN - 1618-0143 SP - 307 ER -