TY - JOUR A1 - Pietsch, Wolfram T1 - Verteilte Seminarentwicklung unter Lotus Notes JF - ExperPraxis : ExperTeam-Jahrbuch für die Praxis der Informationsverarbeitung Y1 - 1993 SN - 0944-2863 SP - 69 EP - 70 ER - TY - JOUR A1 - Kurbel, K. A1 - Pietsch, Wolfram T1 - Projektmanagement bei Expertensystem-Entwicklungen JF - Arbeitsberichte des Lehrstuhls für Betriebsinformatik / Lehrstuhl für Betriebsinformatik, Fachbereich Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Universität Dortmund Y1 - 1987 IS - H. November SP - 1 EP - 21 ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Kündigung - Die Vorhersehbarkeit eines zukünftigen Eigenbedarfs für den Vermieter JF - Monatsschrift für Deutsches Recht : MDR : Zeitschrift für die Zivilrechts-Praxis Y1 - 2015 SN - 0340-1812 VL - 69 IS - 9 SP - 489 EP - 490 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schneider, Wilhelm A1 - Schneider, Bettina A1 - Meinhardt, Kerstin A1 - Kinder, Stephanie T1 - Die Fallstudie : Aufstellung eines Anlagespiegels JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. unter der Signatur 43 Z 568 VL - 44 IS - 5 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Timme, Michael T1 - Versagung von Pkh trotz Zulassung der Revi­sion wegen grundsätzlicher Bedeutung JF - Neue Juristische Wochenschrift (NJW) Y1 - 2015 SN - 0341-1915 IS - 30 SP - 2173 EP - 2175 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Volkswirtschaftslehre : Die Klausur JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Prüfung, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 VL - 45 IS - 11 SP - 1253 EP - 1255 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Wettbewerbspolitische Leitbilder JF - Das Wirtschaftsstudium : wisu ; Zeitschrift für Ausbildung, Examen, Berufseinstieg und Fortbildung Y1 - 2015 SN - 0340-3084 VL - 45 IS - 4 SP - 483 EP - 486 PB - Lange CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Fredebeul-Krein, Markus T1 - Warum staatliche Kaufprämien für Elektroautos abzulehnen sind JF - Wirtschaftliche Freiheit : das ordnungspolitische Journal N2 - Im Jahr 2015 wurden in Deutschland über drei Millionen Benzinautos und lediglich 12.363 Elektroautos neu zugelassen. Das ursprünglich von der Bundesregierung vorgegebene Ziel, dass bis 2020 eine Million E-Autos auf deutschen Straßen fahren (und bis 2030 sechs Millionen), rückt damit in immer weitere Ferne. Um das Ziel dennoch zu erreichen, plant die Bundesregierung nun eine staatli­che Prämie für den Kauf von Elektroautos: Umwelt-, Verkehrs- und Wirtschaftsministerium haben gemeinsam ein Konzept entworfen, dem zufolge private Käufer zukünftig einen Zuschuss von 5.000 Euro beim Erwerb eines Elektroautos bekommen sollen. 40 Prozent dieses Zuschusses soll von den Autoherstellern getragen werden. Das Programm, das weitere ausgabenwirksame öffentli­che Maßnahmen vorsieht, würde Kosten in Milliarden­höhe verursachen. Die beabsichtigte Subventionierung wirft die Frage auf, ob diese wirtschaftlich sinnvoll sind. Y1 - 2016 N1 - Hinweis: Dieser Text ist zugleich als Ausgabe Nr. 04/2016 der Reihe Ordnungspolitischer Kommentar des Instituts für Wirtschaftspolitik an der Universität zu Köln und des Otto-Wolff-Instituts für Wirtschaftsordnung erschienen. VL - 2016 IS - 4 PB - Alexander B. Brunner CY - Würzburg ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Insolvenzanfechtung: Keine Gläubigerbenachteiligung bei Ablösezahlung gegen Forderungsverzicht JF - Der Betrieb N2 - Schwerpunkt einer vorinsolvenzlichen Sanierung ist i.d.R., dass einzelne Gläubiger gegen Teilzahlungen auf ihre Forderungen verzichten und somit dem Unternehmen den notwendigen finanziellen Freiraum für einen Turnaround geben. Die Motivation der Gläubiger für einen Verzicht ist dabei auch die Überlegung, dass eine quotale Befriedigung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oft wesentlich geringer ausfallen würde als die durch den Vergleich realisierte Teilzahlung. Das Risiko, im Falle der Insolvenz eine Teilzahlung im Rahmen der Insolvenzanfechtung aber wieder zurückgewähren zu müssen, macht einen Forderungsverzicht weniger attraktiv. Mit Urteil vom 28.01.2016 hat der BGH nun entschieden, dass eine Insolvenzanfechtung mangels Gläubigerbenachteiligung ausscheidet, wenn der in der Teilzahlung liegende Vermögensverlust durch den damit verbundenen Verzicht auf die Restforderung voll ausgeglichen wird. Im Folgenden wird untersucht, ob dieses Urteil als Blaupause für eine anfechtungsfeste Restrukturierung einzelner Verbindlichkeiten dienen kann. Y1 - 2016 SN - 0005-9935 N1 - Printausgabe in der Bibliothek Eupener Str. vorhanden: 43 Z 364 VL - 69 IS - 17 SP - 999 EP - 1001 PB - Fachmedien Otto Schmidt CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - Lind, Thorsten Patric T1 - Zurechenbarkeit des als Mitglied des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft erlangten Wissens des Prokuristen einer Bank : BGH, Urteil vom 26.04.2016 - XI ZR 108/15 (OLG München) JF - LMK : kommentierte BGH-Rechtsprechung ; in Zsarb. mit der Neuen Juristischen Wochenschrift / Lindenmaier-Möhring N2 - Mit der vorliegenden, parallel entsprechend in 10 weiteren Verfahren ergangenen Entscheidung behandelte der BGH zum wiederholten Male das Geschäftsmodell der Accessio Wertpapierhandelshaus AG („A AG“, früher: Wertpapierhandelshaus Driver & Bengsch AG). Die klagenden Anleger, zunächst nur akquiriert durch ein Tagesgeldkonto mit besonders attraktiven Zinsen, schlossen im Weiteren mit dieser einen Vermögensverwaltungsvertrag ab. Zur Abwicklung der Wertpapiergeschäfte eröffneten sie über die A AG zugleich ein Depotkonto bei der beklagten Discount-Brokerin. Für dieses erhielt die A AG eine Transaktionsvollmacht. Die Discount-Brokerin schuldete nach den Vertragsdokumenten über die gesetzlichen Aufklärungs- und Erkundigungspflichten bei Auftragsausführung hinaus keine Anlageberatung („execution-only-business“). Durch nach ihrer Behauptung fehlerhafte Anlageberatung der A AG erlitten die Anleger einen Schaden. In dem Rechtsstreit verlangten sie dessen Ersatz von der Discount-Brokerin, da die A AG zwischenzeitlich insolvent wurde. Y1 - 2016 SN - 1611-1095 SP - 380532 PB - Beck CY - München ER -